shadow VT 1100 C2 aus der schweiz erstanden

  • Hallo!


    Ich habe gerade von meinem Vater eine C2 aus der schweiz geschenkt bekommen und bin nun dabei sie 'einzudeutschen'. nachdem ich nun die teure wegelagerernummer (zoll) entrichtet habe und beim tüv gelandet bin, sagte man mir ich bräuchte ein Datenblatt bevor es hier überhaupt weitergeht.
    nun habe ich denn bei honda deutschland in frankfurt angerufen, um dieses anzufordern... -kostet natürlich schon wieder- (mein mann dreht mir nochmal den hals um:o) aber erschreckend fand ich vielmehr, dass der gute mann mir am telefon schon sagte, dass ich die 20kw nicht auf 37kw aufmachen kann, da in der schweiz nur 20 kw erlaubt sind :confusedx:.... unter umständen könnte es mich mehrere 1000 euro kosten, einen umbau vorzunehmen, der es möglich macht, auf 37kw zu kommen. weiss jemand ob das wirklich so ist, oder gibt es da irgendeinen schrauber.trick?? :evil: ich meine... es gibt doch IMMER einen schraubertrick für solche fälle, oder?


    wünsche allzeit gute fahrt

  • Hallo!


    Ja, das ist immer wieder spannend, ein Motorrad aus dem Nicht-EU-Raum einzuführen.
    Versuche es wegen des Datenblattes mal bei Honda-Schweiz oder Österreich. Möglicherweise sind die nicht so raffgierig.


    Bei der Leistungsänderung kommt es drauf an, in welchen Leitungsvarianten das Dingen hier auf dem Markt war und welche baulichen Veränderungen (möglicherweise heimliche) erforderlich sind.
    Dazu wissen Andere mehr.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • ... aber erschreckend fand ich vielmehr, dass der gute mann mir am telefon schon sagte, dass ich die 20kw nicht auf 37kw aufmachen kann, da in der schweiz nur 20 kw erlaubt sind :confusedx:.... unter umständen könnte es mich mehrere 1000 euro kosten, einen umbau vorzunehmen, der es möglich macht, auf 37kw zu kommen. weiss jemand ob das wirklich so ist, oder gibt es da irgendeinen schrauber.trick?? :evil:


    Also ich hab da jetzt mal kurz etwas gegooglet und wenn ich das jetzt richtig verstanden hab:


    Wurden/werden wohl öfter Motorräder für die Schweiz (für andere Länder gibt's wahrscheinlich ähnliche Fälle) gedrosselt (also anders ausgeliefert) um dort herrschende Abgas und Lärmbestimmungen einzuhalten.
    Und jetzt war bei den Meisten (was ich jetzt so überflogen hab) nicht das Problem die Drosselung auszubauen (weiß aber nich genau wie das bei deiner Shadow gelöst ist) sondern diese höhere Leistung in die Papiere zu kriegen weil du das Motorrad mit der Leistung importiert hast steht das nicht als "gedrosselt auf 20kw" in den Papieren sondern als normale Leistung für das Motorrad.
    "Gedrosselt auf ..." ist in Deutschland relativ unbürokratisch austragbar und der Drops ist gelutscht, bei dir müsstest du jetzt aber eine Leistungssteigerung eintragen lassen und das funzt wohl in Deutschland nur mit wesentlich mehr Aufwand (Finanziell und Rennerei) über eine Vollabnahme!?!?


    Ob das so jetzt hundertprozentig stimmt :nixweiss:!?!? Vielleicht hat Google mich auch ausgetrickst oder ich bring da mehrere Sachen durcheinander!?!?


    Vielleicht meldet sich ja noch jemand der das schon mal durch hat!?!?


    LG Jan

    Wer vor Kurven nich bremst, is auf der Geraden zu langsam!!!


  • Ist beim Import aus einem Nicht-EU Land nicht ohnehin eine Vollabnahme fällig? Dann übernehmen die das, was im Datenblatt steht. Über die "Entdrosselung" kannst Du Dir dann immer noch Gedanken machen. Bei der Abnahme wird die Leistung nicht gemessen.

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  • Ist beim Import aus einem Nicht-EU Land nicht ohnehin eine Vollabnahme fällig?




    Wenn man zu dem Fzg. passende COC-Papiere hat brauch man doch nur zum normalen TÜV!?!? :nixweiss:

    Wer vor Kurven nich bremst, is auf der Geraden zu langsam!!!


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  • aaaaahhhh....:!: - ja okay, das ist nachvollziehbar und das lässt sich bestimmt irgendwie managen.... :gruebelx: dankeschön :wink:

  • Hallo


    In der Schweiz werden die Maschinen gedrosselt, weil wir eine Fahrerlaubnis bis max. 25 KW kennen, oder eben darüber! Mit der Abgase hat das meines Wissens das nichts zu tun!


    Cruisergrüsse

  • Also, das sagt der ADAC dazu:


    http://www.adac.de/infotestrat…EFTA-Staaten/default.aspx


    Zitat

    Neufahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht älter als 3 Jahre sind und für die eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, müssen vor der Zulassung nicht bei der technischen Prüfstelle vorgeführt werden. Bei gebrauchten Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss eine normale Haupt- und Abgasuntersuchung (§ 29 StVZO) gemacht werden; nur für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich.

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