Hallo,
ich will andere Blinker montieren. Für die Abstände gibt es aber verschiedene Vorgaben, nach EU- oder nach deutschem Recht. Je nachdem, wie das Moppedd angemeldet ist.
Kann ich das im Fahrzeugschein erkennen? Und wenn ja, wo denn?
Hallo,
ich will andere Blinker montieren. Für die Abstände gibt es aber verschiedene Vorgaben, nach EU- oder nach deutschem Recht. Je nachdem, wie das Moppedd angemeldet ist.
Kann ich das im Fahrzeugschein erkennen? Und wenn ja, wo denn?
Wenn die Kiste in Deutschland zugelassen ist, gelten die Deutschen bestimmungen.
So, habe das jetzt mal gegoogelt.
Das ganze hat etwas mit der Erstzulassung zu tun. Es gibt da offensichtlich Unterschiede für Lichtanlagen, Spiegel etc..
Trotzdem danke.
Rochtig. Aber für unsere alten Moppeds gilt noch deutsches Recht, da die damals auch so zugelassen worden sind. Mitlerweile haben die Fahrzeuge ja ein COC Papier, mit dem man das Fahrzeug problemlos innerhalb der EU zulassen kann. Dafür gilt dann EU Recht.
AFAIK musst Du im Schein unter Ziffer K (ABE oder EG-Nummer) gucken. Geht der Code dort mit EG los -> EG-Zulassung. Sonst deutsch. Aber ohne Gewähr, hab mich auch nur im Lügennet gelesen.
Unsere Alten Moppeds sind aber normalerweise nach deutschem Recht zugelassen (Erstzulassung) und unterliegen bei Beleuchtung, Spiegeln etc anderen Vorgaben als nach EU-Recht.
Hi
Wie immer gilt hier ein deutliches JA, ABER!
Da die Gesetzeslage aussagt dass die einen nicht schlechter gestellt werden dürfen als die anderen, kann man sich immer darauf berufen, dass die andere Vorschrift das so erlaubt.
Speziell in dem Fall der hinteren Radabdeckung ist das schon lange bekannt, und was für die eine technische Einrichtung gilt, muss auch für die andere gelten....
mfg GS_man
Schön wär´s!
Viel Spass beim Argumentieren mit dem Prüfungssachverständigen.
Wenn ich mich einfach an die gesetzlichen Vorgaben für mein Baujahr und die damit verbundene Zulassung nach deutschem Recht halte, kann mir ja eigentlich nix passieren.
"Ja, aber" finde ich beim TÜV immer ein bisschen schwierig ...
Hi
Ich kann Nur sagen dass ich die internen Verfahrensvorschriften der Polizei in den Händen hatte und das da genau so und ausdrücklich drinnen stand.
Da bruach ih keinen Prüfsachverständigen mehr...
mfg GS_Man
Nur mal so:
Wir haben in Schland sechszehn Bundesländer mit ebensovielen Länderpolizeien!
Selbst wenn man annehmen könnte,
dass überall identische interne Verfahrensvorschriften bestehen würden,
zweifel ich daran, dass jeder Sheriff diese Vorschriften stets im Langzeitgedächtnis hat.
Und eine Mängelkarte ist schneller ausgestellt,
als man "hintere Radabdeckung" oder "Heckreflektor" buchstabieren kann.
Insbesondere bei der Sorte Sheriffs,
die den Motorräder gerne Zollstöcke in die Gasauslassöffnung stecken.
Aber das ist lediglich meine persönliche, völlig unmaßgebliche Meinung.:D
Hi
Schön Du hast Recht, weil sich die Ordnungbehörden nicht an geltendes Recht halten, bzw. an von Juristen nach geltendem Recht erstellte Richtlinien halten, geht man am besten gar nicht mehr vor die Tür oder noch besser, man zieht in ein anderes Land.
Deine Argumentation ist aber leider weder zielführend noch sinnvoll oder hilfreich.
Es ist einfach so:
A) Es gibt Gesetze die das regeln (in dem Fall die StVZO)
B) Die Gesetzte werden in Verfahrensvorschriften umgesetzt
C) die Verfahrensvorschriften (der StVZO) werden vom Bund an die Länder ausgegeben.
So ist das dies gängige Praxis und im Zweifelsfall auch gerichtlich durchsetzbares Recht.
Also kümmert mich auch nicht der Dorfsheriff, der nicht weiss was er tut, mir reicht es vollkommen, dass ich das weiss (die Betonung liegt hier auf "weiss" im Unterschied zu "glaube").
mfg GS_man
So sieht's aus
... Also kümmert mich auch nicht der Dorfsheriff, der nicht weiss was er tut, mir reicht es vollkommen, dass ich das weiss (die Betonung liegt hier auf "weiss" im Unterschied zu "glaube").
... aber die Diskussionen mit "Dorfsheriffs" und - im Fall einer Mängelkarte mit "amtlich anerkannten" Prüfern - die ihren Glauben für Wissen halten, können schon sehr ermüdend sein. Dein Wissen kümmert die nämlich nicht ...
Es ist auch häufig eine Frage wie man das angeht und ob man es sich gefallen lässt. Wäre mir so ein Anbauteil wichtig und ich weiß, dass es so gesetzeskonform ist, dann würde ich auch gar nicht lange zappeln und notfalls die Genehmigung einklagen - das mag jetzt für einen 2,50 Euro Blinker etwas übertrieben klingen, aber selbst da muss man zu solchen Mitteln greifen bzw. Wege gehen, um der "eigenen Meinung" der Prüfer & Sheriffs einhalt zu gebieten.
Jedenfalls meine Meinung (mag daran liegen, dass ich Jurist bin :D).