sh 125i oder 150er?


  • Und bevor es wieder heißt ich würde hier einen "Aufstand veranstaleten" frage ich euch einfach mal ob es euch interessiert was dabei rauskommt, oder eher nicht. Dann "nerve" ich euch nicht weiter, ok so ?


    Auf alle Fälle und lass dich nicht verunsichern ;)

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

  • Mal ganz naiv gefragt - warum hast du das nicht gelassen wie es ist. Scheint mir ja erstmal nicht unbedingt ein Nachteil zu sein :D


    Gut erklärt, danke


    Und warum sollte irgendjemand das freiwillig tun, was hat man davon


    Ganz einfach, der Führerschein ist ungleich Fahrerlaubnis ;)
    Egal was dort drin steht, die Fahrerlaubnis steht ja in einer Datenbank worauf Polizisten etc. bei einer Kontrolle Zugriff drauf haben. Ein spitzfindiger Polizist wäre spätestens beim Geburtsdatum und beim Datum der Abgelegten Prüfung zu Klasse B stutzig geworden. 1981 geboren und 1997 Klasse 3 haut nicht hin. Das ganze wäre auch vorsätzliches fahren ohne FE, da ich genau weiß wann ich welche Klasse damals gemacht habe.


    Warum man 45er/125er freiwillig zulässt? Man spart auf langer Sicht bei der Versicherung, da die SF Rabatte (bei 125er normalerweise max. SF3) angerechnet werden können und ein Roller mit großem KZ wird nicht so oft angehalten, wenn er mal schneller als Tacho 55 fährt. Allerdings gilt bei einer 45er auch weiterhin keine HU Pflicht, also fehlt die Plakette was vlt etwas irritieren könnte. Aber auch das kann man mit einer freiwilligen HU schnell korrigieren ;)

    LG Chris

    3 Mal editiert, zuletzt von CBF6ooS ()


  • Hi


    War eben bei der Zulassungstelle - bei mir steht (ebenso wie in deinem Beispielfoto) in der 2. Zeile (also J=Fahrzeugklasse") als Bezeichnung "L3e"


    Und damit (lt. Zulassungsstelle) eigentlich alles was nötig ist, denn siehe hier:


    L3e : Frühere Bezeichnung (Deutschland) u.a. "Leichtkraftrad"
    https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse



    Es scheint mal wieder eine der berühmt/berüchtigten "EG-weit einheitlichen Einordnungen" zu sein, die hier für Verwirrung sorgt. Dazu kommt (so der Sachbearbeiter in der Zulassungstelle) die mangelnde/bis nicht vorhandene Befähigung der Mitarbeiter der Zollbehörde, was die Aufgabe der KFZ Steuererfassung/Einbringung betrifft. Diese bis vor kurzem noch beim Finanzamt anliegende Aufgabe wurde auf den Zoll übertragen, ohne die z.T. neuen Mitarbeiter richtig zu schulen. Und so weiss halt u.U. ein Mitarbeiter der Zollbehörde schlicht nicht, das "L3e" eben auch "Kleinkraftrad" bedeuten kann u. er sich anhand der vorhandenen Daten (<11 kw7 / nicht über 125 ccm) darüber informieren muss, ob Steuerpflicht besteht oder eben nicht...


    Der (wirklich hilfsbereite, nette) Mitarbeiter der Zulassungstelle will dennoch mal schauen, ob sie (kostenfrei) einen neuen Schein für mich ausstellen können, in dem dann (wie bei Norberto) ausdrücklich "Kleinkraftrad) vermerkt wird - um bei einem irgendwann erfolgendem Verkauf nicht wieder dieses Durcheinander zu haben. Den Zoll habe ich ja bereits angeschrieben und Widerspruch gegen den unzulässigen Steuerbescheid eingelegt - da gehe ich davon aus, das sie den Bescheid zurück ziehen.


    Also mal wieder viel Durcheinander dank der von uns allen so geliebten EU :roll:

    Einmal editiert, zuletzt von Blechbüchsenarmee ()

  • Ganz einfach, der Führerschein ist ungleich Fahrerlaubnis ;) )


    Danke für deine Erläuterungen, also ich finde in diesem Thread kommen doch einige interessante Punkte zur Sprache und zum Thema paßt es ja durchaus auch, denn das sind eben auch (abseits der Motorenleistung) Unterschiede zw. SH 125 und SH 150 :D

  • Also mal wieder viel Durcheinander dank der von uns allen so geliebten EU :roll:


    Das hat nichts mit der EU zu tun - ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit.


    Zulassung_HondaSH125.jpg


    da ich für L3e (Leichtmotorrad) in Österreich ca. 38 EUR KFZ-Steuer jährlich dafür zahlen muss.
    Zollbeamte sind halt auch nur Menschen...

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Man glaubt es nicht, aber....


    Die Angelegenheit hat den netten Herrn von der Zulassungstelle dann wohl selber interessiert und er hat


    a) nachgeprüft und festgestellt, dass die Bezeichnung "Kleinkraftrad" nicht ausdrücklich erwähnt werden muß, weil alle Fahrzeuge mit Klassifizierung "L3e" steuerberfreit sind
    b) die Zollbehörde erreicht und dort die Angelegenheit geklärt, die Ansprechpartnerin gab einen Fehler Ihrer Behörde zu und wolle das ändern/in Zukunft beachten


    Das fand ich nun wirklich super nett von dem Herren und er geht davon aus das ich in den nächsten 14 Tagen einen Aufhebungsbescheid erhalte

  • Das hat nichts mit der EU zu tun - ist eine rein innerstaatliche Angelegenheit.


    Die Klassifizierung "L3e" ist eine EU Definition !


    da ich für L3e (Leichtmotorrad) in Österreich ca. 38 EUR KFZ-Steuer jährlich dafür zahlen muss.


    Wie das in Österreich läuft, kann ich nicht beurteilen...


    Zollbeamte sind halt auch nur Menschen...


    Z.T. "überforderte Menschen" - daraus kann man denen nicht unb. einen Vorwurf machen. Unsere Regierungen machen es sich oft leicht u. delegieren neue/zusätzliche Aufgaben bei gleichzeitiger Stellenreduzierung.
    Das kann nicht klappen - aber das wird jetzt (Flüchtlingspolitik) erst richtig lustig werden. Aber das ist ein anderes Thema und OT.

  • Aber nicht die Einhebung von Steuern darauf, und um das ging es doch - oder?


    Klar, aber die EU Definition L3e ist den für die (in D) Steuererfassung zuständigen Beamten offensichtlich kein Begriff. Die scheinen das Wort "Kleinkraftrad" zu brauchen um zu kapieren, dass sie nichts kassieren dürfen :o


    Aber das ist jetzt deren Problem, von mir gibt´s nix und damit hat es sich für mich. Das kapieren die hoffentlich jetzt, ansonsten hab ich eine RS Versicherung und dann kann sich ein Anwalt mit denen rumärgern.
    Sind zwar nur 9 Eu p.J., aber da bin ich stur, denn umgekehrt lässt dich der Staat auch nicht in Ruhe, wenn du auch nur 50 Cent zu wenig zahlst - s.h. von mir kriegt dieser Sche.. Staat nur das was sich absolut nicht ungehen läßt :mad:
    (Meinen Steueranwalt freut diese Einstellung :gruebelx::D)

    2 Mal editiert, zuletzt von Blechbüchsenarmee ()

  • Na also - habe soeben meine Mails abgerufen - und siehe da:


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    Sehr geehrter Herr xxx,


    Ihr Einspruch ist berechtigt.
    Sie erhalten einen neuen Bescheid.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxx


    Hauptzollamt Gießen
    Sachgebiet B - Festsetzung Kraftfahrzeugsteuer
    Friedrich-List-Str. 25
    35398 Gießen
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    Insofern danke ich euch noch mal ganz herzlich für eure nette Unterstützung :danke:


  • Sind zwar nur 9 Eu p.J., aber da bin ich stur, denn umgekehrt lässt dich der Staat auch nicht in Ruhe, wenn du auch nur 50 Cent zu wenig zahlst - s.h. von mir kriegt dieser Sche.. Staat nur das was sich absolut nicht ungehen läßt :mad:
    (Meinen Steueranwalt freut diese Einstellung :gruebelx::D)


    Würde ich exakt identisch sehen, wie unsere kranke Regierung mit dem Geld der Allgemeinheit umgeht ist nicht mehr zu fassen ..

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad: