Grundsätzliche Fragen zur Leistungssteigerung. (Honda Rebel 125)

  • Zitat

    Kinners. Es geht hier auch darum, dass eine konkrete Antwort auf die Frage auch Beihilfe zu einer Straftat waere.
    Und da hat der Forenbetreiber sicherlich keinen Bock drauf.


    Zu dem Thrma wurde auch gleich gesagt dass sowas eingetragen sein muss!

  • Tunen an sich kann man so viel man will. Ratschläge dazu sind auch nicht strafbar. Wäre ja noch schöner. Was derjenige dann mit seinem Moped treibt, hat er selbst zu verantworten. Und sonst gar keiner.

  • Ich hab auch mit einer 125er Rebel angefangen. Aber die lief auch 100 bis 110kmh. Hast du vieleicht ein 80er drossel Ritzel vorne drauf? Das würde ich einfach ändern auf Original, hab ich bei mir auch gemacht. Kostet ca 25 Euro, ist legal muss nicht eingetragen werden

  • ist legal muss nicht eingetragen werden


    Nee, warum sollte man so etwas auch eintragen lassen? Nur wegen der erloschenen Betriebserlaubnis? Junge, Junge, hier werden echt Tipps gegeben...:o
    Selbstverständlich muss das mit einem entsprechenden Gutachten eigetragen werden. Das hat nichts mit "legal" zu tun, sondern ist eine Änderung der Fahrzeugkategorie.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Im Falle des Leichtkraftrads ist ja 2013 die Beschränkung auf 80 km/h weggefallen. Das Fahrzeug bleibt aber in der Kategorie Leichtkraftrad, wenn die für diese Beschränkung eingebaute Drossel, welcher Bauart auch immer, entfernt ist.

  • Das Fahrzeug wäre z.B. bei Suzuki, deren BE ich hier habe, definiert als "Leichtkraftrad Ausführung A 7,5 kW bei 9000 U/min, Höchstgeschwindigkeit 100 km/h" oder als "Leichtkraftrad Ausführung B 5,5 kW bei 7500 U/min, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h". Und zwar nicht wahlweise. Steigerung der Höchstgeschwindigkeit, andere Nenndrehzahl, andere Leistung -eintragungspflichtig. Das hat nichts damit zu tun, dass der Führerschein keine 80 km/h-Klausel mehr enthält. Du darfst ebensowenig ein 34 PS-Motorrad auf 48 PS entdrosseln, ohne das per Änderungsabnahme und Eintragung zu legalisieren.


    Steht übrigens auch so im Gutachten.


    Zitat

    Gemäß § 19 Abs. 3 StVZO ist nach erfolgter Umrüstung unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen
    amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder durch einen Prüfingenieur einer
    amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen. Nach der Abnahme ist unverzüglich eine
    Eintragung der Umrüstung in die Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage der
    Anbaubestätigung erforderlich.


    Mal ganz davon abgesehen, dass auch die Versicherung das wissen will -unabhängig davon, ob sich dadurch die Prämie ändert.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Nur um das nochmal klarzustellen. Das die Möglichkeiten einer Leistungssteigerung bei dieser Maschine mau ausfallen habe ich jetzt verstanden. Meine Frage beschränkt sie lediglich auf das Unverständnis meinerseits gegenüber
    der Geschwindigkeit meiner Maschine. Laut der Aussage einiger Nutzer sollte das Motorrad doch ihre 100kmh laufen, was es nicht tut. Es wurde was Motor und sonstiges angeht komplett überholt und ist auch komplett Original das heißt,
    Ölwechsel, neuer Vergaser, komplett neuer kettensatz (Kette+Ritzel), neue Zündkerzen und und und... Deswegen frage ich mich lediglich warum das Motorrad schreiend 90 läuft, zumal ich mit meinen 16 Jahren mit 65 Kilo und 185cm nicht übergewichtig bin.
    Und nein, die Maschine ist nicht gedrosselt.

  • Nur zum Verständnis der Rebel: die Rebel hat ihre 8,1 KW bei 9500U/min und um Höchstgeschwindigkeit zu bekommen mußt Du die Gänge so aus fahren, wie die Schalthilfe auf dem Tacho Dir vorschlägt (diese, bei der JC26 leicht rot bis orangen, Zahlen auf dem Tacho). Ne Rebel "schreit", "rasselt", "klappert", wie auch immer man es nennen will nunmal bei Vollgas, das ist nahezu normal.
    Wenn Du die Gänge so ausfährst ( bei richtig warmen Motor bitte erst, d.h. nach rund 15km) und die Rebel kommt immer noch nicht über die 90 auf der Graden dann ist der Motor entweder "lahm" gefahren worden (z.b. ständig im 5ten Gang mit 50 durch den Ort) oder der Motor ist totgeritten -mehr Möglichkeiten gibts da nicht mehr wenn sonst alles kontrolliert wurde.

    Im Durchschnitt fahre ich 3-Takter........

  • Ein Motor ist mit neuen kerzen nicht "komplett überholt".


    Davon reden wir, wenn ordentliche Komressionswerte vorliegen und ggfs. durch Übermaßkolben und Zylinderkopfüberholung wieder hergestellt wurden.

  • Stimmt.
    Wenn bei dem Motor ein paar dinge negativ zusammenspielen ist es halt um die kleine Leistung geschehen. Drum sollte erstmal Klarheit geschaffen werden und das Motorrad auf Standartwerte kontrolliert werden :-)
    Ventilspiel, Elektrodenabstand der Kerze, Kompression, welche Übersetztung, korrekte CDI, eventuell Drosselscheiben im Auspuff,korrekter Vergaser samt Innereien, Falschluft?, Luftfilter? Korrekter Reifendruck.


    Mach das erstmal :)

  • Zum Thema Drossel austragen. Ich hatte sin ABE Heftchen dabei. Das wurde dann daheim gelassen und die neue Leistung einfach der Versicherung uns der Zulassung gemeldet. Nix mit austragen. Tüv hat mich deswegen ausgelacht damals...

  • Das mag sein, das Du das ohne Gutachten eingetragen bekommen hast - inzwischen (? bei uns eigendlich schon immer) ist es aber NICHT mehr so. Wenn Du keine Bescheinigung vom TÜV dabei hast lachen die Leute beim Straßenverkehrsamt...


    Aber nochmal zum Thema - ich finde es inzwischen müßig hier noch Ratschläge zu geben - der TE schreibt ganz zu Anfang selber, das er keine Ahnung von Motoren/Technik hat, doch jeder Ansatz zur Fehlersuche wird mit dem typischen jugendlichen "ich-weiß-alles-Ihr-nix" Gehabe vom Tisch gewischt. Ferndiagnosen sind einfach schwerst möglich und vorallem , wenn man keine vernünftigen Infos zum aktuellen Strand des Fahrzeugs erhält. Darum auch meine kurze Antwort ".......wenn sonst alles kontrolliert wurde".


    Fakt ist: 90km/h Höchstgeschwindigkeit ist NICHT normal für ne Rebel JC26, also MUSS da irgendwas nicht mit stimmen - aufgrund des Defektes an meiner Hellseherkugel empfehle ich Dir daher: fahr in ne Werkstatt oder leb damit! Es wird keiner hier sagen können: leg da und da mal ne Hand auf und zack läuft das Ding 180........


    Ich bin hier raus.....

    Im Durchschnitt fahre ich 3-Takter........

  • Hubra, ich glaub du hast das falsch verstanden, die Drossel hatte eine Abe.


    Ist wie nen Lenker mit Abe, machst den Originalen drauf brauchst die Abe ja nicht mehr :)

  • Zum Thema Drossel austragen. Ich hatte sin ABE Heftchen dabei. Das wurde dann daheim gelassen und die neue Leistung einfach der Versicherung uns der Zulassung gemeldet. Nix mit austragen. Tüv hat mich deswegen ausgelacht damals...


    Ganz undiplomatisch: Du schreibst einfach riesengroßen KÄSE. Tut mir leid, aber das kann man echt nicht freundlicher ausdrücken.


    Es gibt keine einzige Leistungsänderung, die mit einer ABE abgesegnet würde. Keine, und nein, auch nicht bei Deiner "gemachten Rebel".
    Das mitgelieferte Papier ist IMMER ein Teil-Gutachten und darin steht IMMER, dass eine Leistungsänderung UNVERZÜGLICH einzutragen ist.
    Das für die durch Honda-Teile leistungsreduzierte Rebel gültige Gutachten habe ich oben verlinkt. Zweiter Hersteller eines solchen Teils ist Alphatechnik, dort ist der Passus ebenfalls enthalten.


    Die DEKRA schreibt hier:

    Zitat

    Es gibt Änderungen, die müssen unverzüglich bei der Zulassungsstelle gemeldet werden (z.B. Leistungsänderung, Änderung der Fahrzeugart, Einbau einer Gasanlage zum Fahrzeugantrieb).


    Mag sein, dass der TÜV-Prüfer gelacht hat -aber mit Sicherheit nicht, weil Du eine eintragungspflichtige Änderung begutachten lassen wolltest. Im Gegensatz zu Dir kennt er die Notwendigkeit einer solchen Begutachtung nämlich sehr genau.


    Im Übrigen ist allein schon Deine Angabe, Du hättest zwar kein Gutachten erstellen lassen, die neue Leistung aber "der Zulassungsstelle gemeldet" (und die hat sich das dann am Telefon in ihre Kladde notiert, die Papiere aber nicht korrigiert?) ein sicheres Indiz dafür, dass Du noch nie eine solche Prozedur ernsthaft durchgezogen hast. Ich schon -und zwar in deutlich mehr Fällen, als sie der Durchschnittsfahrer je erleben wird.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Äh.. Du wirfst da paar Sachen durcheinander, ich habe nie behauptet dass ich die gemachte Leistung einfach durchgegeben habe, sondern es geht um die originale Leistung. Was DANACH passiert ist steht auf einem anderen Blatt...
    Stellt euch doch nicht immer als alleinige Götter hin!


    Ich hab nochmals genau Überlegt wie das mit der Drossel war.
    Zu der Betriebserlaubnis gab's ein Rotes Papier von Alpha Tec. Dieses musste ich immer mitführen. Das wurde auch so vom Tüv angewiesen. Bei der Entdrosselung wurde mir vom TÜV gesagt, dass ich das Heftchen nicht mehr mitführen muss, ich muss lediglich der Versicherung durchgeben dass sie offen ist, was kein Problem darstellte, da sie davor schon Offen angemeldt war bei uns. Liegt es vlt daran? Dass es nie neue Papiere gab? Bei diversen Kontrollen davor und danach gab es nie Probleme, bei keinem Tüv gab es Probleme

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