Beleuchtung am Helm erlaubt?

  • Die Polizei hat mir §53 StVZO vorgehalten.
    Alles was von/nach hinten sichtbar ist muss rot sein.


    Ich hatte an meinen Alukoffern an den Aussenkanten weiß reflektierende 3M-Streifen geklebt (die Touratech als Original-Zubehör verkauft)...die musste ich entfernen...


    Jaaa moment mal, die Aufkleber waren auf den Koffern, d.h die Koffer gehören zum Moped, wären die Streifen auf deiner Jacke gewesen, könnten sie nichts sagen, gibt genung Jacken mit Silber refekletierendem Material, egal ob vorne, hinten oder an der Seite. Hab mir die §53 StVZO angesehn, das ist die Regelung für Kraftfahrzeuge, nicht für die Bekleidung.

  • Die Polizei hat mir §53 StVZO vorgehalten.
    Alles was von/nach hinten sichtbar ist muss rot sein.


    Ich hatte an meinen Alukoffern an den Aussenkanten weiß reflektierende 3M-Streifen geklebt (die Touratech als Original-Zubehör verkauft)...die musste ich entfernen...


    Koffer sind auch Anbauteile des Fahrzeugs. Bekleidung eben nicht.


    Auch der Polizeibeitrag aus der Mittelstadt Gießen bezieht sich auf die STVZO.
    Zulassungen sind fahrzeugbezogen.


    Hat also niemand irgendein Urteil zur Hand? Ich suche danach nicht, würde mich aber freuen, wenn hier jemand uns eindeutig aufklärt. Muss auch kein Jurist sein, besser wäre mal ein Nachweis.
    Aber dieses Vermenge von fahrzeugbezogener Lichtanlage - auch an Koffern, Rädern und Lederfransenendstücken - ist rechtlich nunmal eindeutig ganz anders gelagert.


    Das dies nicht jeder Polizeischüler weiß, mag ja sein, aber seit wann muss sich der Bürger so verhalten, dass auch der dümmste Polizist nix zu beanstanden hat. Anderes Beispiel - aber wieder fahrzeugbezogen - sind die seit 2013 verbauten gelben Standleuchten in den Blinkern bei Honda. Was wurden da Leute schon angehalten und Stress gemacht (siehe MSX-Forum u.a.), dabei war und ist da die Rechtslage eindeutig.


    Nochmal zurück zum Zitat: Meine Jacke reflektiert weiß nach hinten, auch das ist kein Problem - bei Koffern hingegen schon.
    Anderes Beispiel: Ich habe eine Packtasche mit reflektierendem Warnschild "Achtung". Diese darf ich während der Fahrt nicht nach hinten sichtbar montieren. Hätte ich dieses Warnschild auf einer Jacke oder einem Rucksack, wäre das wegen evtl. verwirrenden Verkehrszeichens auf Bekleidung immer noch problematisch, aber rechtlich anders.


    Oder wie beschrieben: Montiert man die blinkende Rückleuchte am Fahrrad: verboten. Dieselbe Rückleuchte an die Hose geklemmt: erlaubt.


    Also bitte mit Urteilen oder Vorschriften außerhalb der STVZO begründen, wenn hier ein Problem gesehen wird.
    Ansonsten sehe ich kein Problem, gerade am Helm kleine LEDs anzubringen. Die Sichtbarkeit sollte das ungemein verbessern. Wäre mal ne Idee. Könnte aber bei Nachtfahrten evtl. störend sein und dann auch wieder problematisch.
    Nicht grell nicht blendend, nicht ablenkend, nur auffällig: Wo ist dann das Problem? Hat da irgendeiner hier substantiell irgendetwas an der Hand?

  • .....
    Nicht grell nicht blendend, nicht ablenkend, nur auffällig: Wo ist dann das Problem? Hat da irgendeiner hier substantiell irgendetwas an der Hand?


    Dazu:
    § 1 Grundregeln


    Grundregeln*§ 1 StVO*StraßenverkehrVerkehrsteilnehmer


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

  • Wenn also Mister x beim Unfall aussagt:
    Ich habe den Helm zu lange angesehen und war dadurch abgelenkt, dadurch kam es zum Unfall...!"
    Wäre der Verstoß "perfekt",
    hinsichtlich Paragraph 1StVO.

  • 101100 Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 0 10,00
    erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen
    unvermeidbar.
    § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.1 BKat

    101106 Sie behinderten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 0 20,00
    erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen
    unvermeidbar.
    § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.2 BKat


    101112 Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 0 30,00
    erforderlichen Sorgfalt Andere.
    § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.3 BKat

    101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 0 35,00
    erforderlichen Sorgfalt Andere.
    § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat

  • 101 100
    101 106
    101 112
    101 118
    kommen also in Frage.
    Wobei bei Widerspruch
    eh ein Richter entscheiden wird.
    So, das war wohl die ("schriftliche") Rechtslage,
    denke ich.


    Allen Gute Fahrt :sonne:
    :wink:


  • Tatbestandsordnungswidrigkeiten Katalog.


    Danke!
    Ich habe das Wort gestern Abend beim Scrabble gelegt und sofort gewonnen, obwohl ich nicht über "Doppelten Wortwert" gekommen bin! :D

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • @darkshadow: Danke für das Raussuchen!
    Endlich mal jemand mit Fleiß hier.


    Ich sehe allerdings nicht, wie diese Sorgfaltspflicht mit kleinen Helm-LEDs verletzt werden könnte.
    Als blinkendes Weihnachtsbäumchen rumfahren - da könnte das anders aussehen.
    Es ist also wie gehabt Grauzone: Nicht explizit verboten, aber auch nicht explizit erlaubt.
    Trotzdem Danke für die substantiellen Angaben!


    Was die Behauptung anderer angeht, sie wären durch eine Helm-LED so abgelenkt gewesen, dass sie da zu lange draf starrten und bspw. eine alte Oma überfahren mussten, glaube ich nicht, dass diese Behauptung dem Helmträger angelastet werden kann. Dann dürften auch keine hübschen Fußgängerinnen am Straßenverkehr teilnehmen...
    Also, sorry. Überall Leuchtreklamen, teils blinkend, und ausgerechnet ein paar kleine Helm-LEDs sollen ablenken?


    Ich glaube, beim letzten Mal hatten wir die 1989er David Hasselhoff - Blinkerjacke diskutiert, die war schwarz, aber blinkte schick. Die würde auch ich nicht auf dem Motorrad tragen, es sei denn bei der Weihnachtsmannausfahrt. Aber Leute, es geht um die Sichtbarkeit auf dem Motorrad und da sind gerade Endpunkte wie der Helm - der oft als enziges zwischen PKW sichtbar ist - nicht ganz doof mit Beleuchtung. Nächtliche Kurierfahrer oder Winterfahrer, Leute die viel im Dunkeln fahren also, Leute die nach einem Unfall Sorge haben, unerkannt neben der Fahrbahn zu sterben, weil sie nicht gesehen werden usw.: Da gibt es doch gute Gründe, die der Sorgfaltspflicht entsprechen.

  • Es gibt inzwischen beim Discounter Schutzbekleidung,
    die einen Fahrer von oben ist unten in reinem Weiß REFLEKTIEREN lässt
    und darüber hinaus aus dem Fahrradzubehör eine Menge aktives BLINGBLING.
    Der Gesetzgeber wird nie mit Regelungen hinterher kommen können,
    es bleibt bei Einzelfallentscheidungen.


    Also: Im Sinne der Sicherheit aller: AUGENMAß.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Dann dürften auch keine hübschen Fußgängerinnen am Straßenverkehr teilnehmen...
    ....dass ist ja auch so und sehr sehr ablenkend
    (Wenn man nicht schwul oder lesbisch ist
    (letzteres stimmt wohl wieder nicht.)