Hallo Zusammen,
habe vor ein paar Wochen eine Honda Baujahr 1993 gekauft, die 1993 in Luxemburg zugelassen wurde. Dabei handelt es sich um ein Modell das als sog. "european direkt sales" verkauft wurde, wurde also offziell nicht in Deutschland angeboten.
Als Papiere habe ich nur den Kaufvertrag des vorvorbesitzers und des Vorbesitzers (der sie nie in D zugelassen hatte) und eine Kopie des Fahrzeugscheins bekommen. Die KFZ Zulassungsstelle hat mir nun mitgeteilt, das sie in ihrem System zwar die Erstzulassung und die Abmeldung ersehen können, aber eine Zulassung nur mit einem COC Gutachten und dem originalen Fahrzeugschein möglich wäre.
Die erste Forderung kam mir gleich wie Bullshit vor, denn bei diesen Baujahr gabs noch garkeine COC papiere - aber bevor ich explodiere wollte ich erst lieber mal nachforschen Besonderes interessieren würde mich, ob für eine erstmalige Zulassung in D tatsächlich der originale Fahrzeugschein nötig ist - dann hätte ich tatsächlich ein Problem.
Gruß, Michael