Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit Führerschein A2

  • Find ich gut. Wenn man die Führerschein-Neuinhaber betrachtet die mit ihren dicken Brocken rumeiern. Ein leichteres Bike wäre für alle ein Segen. Ganz zu schweigen das diese Drosselung für grosse Motoren ein unnötiges Unterfangen darstellt, arme Motoren


    Sorry, aber das ist doch mal gequirlter Mist.... Ich bin mit genug 48-PS Fireblades zusammen unterwegs gewesen und die kamen alle ausreichend ausm Quark. Die gingen auch besser vorwärts als meine zu dem Zeitpunkt gedrosselte PC41, welche ja sogesehen näher an der Endleistung war.


    Und selbst wenn dem so wäre, ist eine Änderung ohne Bestandsschutz doch fürn Eimer. Wenn Leute schon ein Fahrzeug haben, stehen sie plötzlich da wie Hans Wurst und haben totes Kapital in der Garage stehen - tolles Ding. Und wer sich eine 180 PS-Maschine kaufen will, darf sich an Stelle einer Drossel dann erst einmal ein anderes Motorrad kaufen. So kann man die Wirtschaft natürlich auch ankurbeln.

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  • Es geht nicht ums besser gehen von irgendwelchen Fireblades die sowieso kein BigBike darstellen. Stell dir mal ne 1300er Honda vor, von ca. 250 kg. Gewicht. Würdest du sowas einem Fahranfänger guten Gewissens empfehlen :confusedx: PS. kannst dir meinetwegen auch was anderes vorstellen, ein paar kg in oder her.

    Gruß Gerhard

  • Wenn es der Wunsch ist, warum nicht? Motorrad ist für die meisten ein Hobby.... Vernunft ist bei mir daher an zweiter Stelle.


    Zumal es ja nicht immer blutige Anfänger sein müssen. Was ist mit den 125er Fahrern, die nun in die 48PS-Riege aufsteigen wollten. Da sind plötzlich 3 Fahrzeuge fällig wenn man überall das Maximum herausholen möchte.

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  • Ja das stimmt, es müssen mehr Fahrzeuge angeschafft werden. Was die meisten Member ohnehin machen, ist für die meisten schliesslich Hobby. Versteh deswegen die ganze Aufregung nicht. Fahranfänger oder ehemalige 125er-Fahrer sind in jedem Fall auf einem leichteren Moped besser aufgehoben.

    Gruß Gerhard

  • Ihr versteht beide was falsch.
    Es geht um die, die trotz drosselung, mit dem a2, ohne führerschein fahren.
    Wenns gesetz so is, wie es in nr1 steht.

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  • OFF TOPIC Antwort :-): ist so ab 1.4.2016 nicht mehr korrekt.. 2 Abschnitt der Medienmitteilung
    http://www.astra.admin.ch/doku…html?lang=de&msg-id=60068


    Danke für die Infos.
    Also ist offenbar seit 7 Tagen an die EU angepasst worden. Geil, und das ohne Vernehmlassung oder sonstiges Vorspiel. Einfach per Verordnung.
    Die direkte Demokratie ist auch nicht mehr das was sie mal gewesen sein soll. Aufweichung äääh, Harmonisierung sollte es wohl heissen.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Danke für die Infos.
    Also ist offenbar seit 7 Tagen an die EU angepasst worden. Geil, und das ohne Vernehmlassung oder sonstiges Vorspiel. Einfach per Verordnung.
    Die direkte Demokratie ist auch nicht mehr das was sie mal gewesen sein soll. Aufweichung äääh, Harmonisierung sollte es wohl heissen.


    Es kann und darf nicht sein, das in europa ein rechtsfreier raum entsteht.
    Darum muss auch die schweiz, der demokratie abschwören...:fetch:

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  • Da ich gerade vor genau demselben Problem stehe und Missverständnisse vermeiden möchte versuche ich nochmal die Problematik kurz darzustellen.


    Seit Januar 2013 gelten EUweit die neuen Führerscheinklassen. An die Stelle der Klasse A beschränkt tritt die Klasse A2. Diese hebt die Leistung von 35 auf 48 PS bei einem Leistungsgewicht von max. 0,2KW/Kg (in Deutschland). Zudem wird nach 2 Jahren eine erneute Prüfung fällig beim Aufsteigen auf die Klasse A (Früher A unbeschränkt). Die EU Richtlinie schränkt dies aber mit einem Nebensatz noch etwas weiter ein. Darin darf nur eine gedrosselte Maschine gefahren werden, welche ungedrosselt nicht mehr als die doppelte Leistung aufweist, also nicht mehr als 96PS im ungedrosselten Zustand besitzt. Dieser Nebensatz wurde von allen EU Ländern ins nationale Recht übernommen bis auf Deutschland. Da man der korrekten Auffassung war, diese Einschränkung würde nichts an der Beschleunigung des Kraftrades ändern (da dies ja schon durch Leistung und Leistungsgewicht geregelt ist) hat man im deutschen Recht diesen Nebensatz wegelassen.
    Dies ermöglicht beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A2 IN Deutschland das Führern eines auf 48 PS gedrosselten Motorrades IN Deutschland auch wenn dessen ursprüngliche Leistung über 96PS betrug.
    Durch die 11. Änderungsverordnung der FeV soll nun aber genau dieser "weggelassene" Nebensatz ins deutsche Recht aufgenommen werden, da die anderen Länder eine EUvertragsverletzung darin sehen.


    Das heißt kurz:
    Wer sich eine Supersportler gekauft hat darf diese nach der Gesetzänderung auch im gedrosselten Zustand nicht mehr fahren!


    Da durch das Weglassen des Nebensatzes auch nichts auf dessen Existenz hindeutete wird dies alle Beitzer der Klasse A2 (oder wer gerade dabei ist) wohl überraschen.
    Bei Interesse kann ich auch gerne einen Link zur geplanten Änderung als PDF angeben.


    Zum Beispiel der 1300er Honda mit 250Kg kann ich nur sagen, dass mein Fahrschulmotorrad (CBF600) auch ihre 250 Kg hatte. Da die Leistung so oder so auf 48PS gedrosselt ist, sehe ich da kein Problem.
    Das es aber als Anfänger aber enorm nützlich sein kann, wenn das Motorrad leichter ist, möchte ich aber nicht verheimlichen (gerade beim rangieren/ langsam Fahren).
    Nichts desto trotz hat man untenrum zwar etwas mehr Anzug bei großhubigen Motorrädern, was sich aber durch die gleichbleibende Leistung und das höhere Gewicht im Grunde aufhebt.


    Ich hoffe es sind alle Unklarheiten beseitigt worden und Neue entstanden :D
    somit verbleibe ich mit Grüßen und genieße meine letzten Monate mit meiner CBR -.-

  • Auf welches Motorrad werdet ihr umsteigen, wenn es euch betrifft?
    Mein zukünftiger Plan ein 600 RR zu kaufen ist dadurch gescheitert :/

  • Hast du deinen A2 Schein erst gemacht?
    Bin auch noch am überlegen. Laut Motorrad Online soll die Entscheidung bis Juli diesen Jahres ja stehen. Bin am überlegen, die Zeit einfach abzusitzen bis zum A Schein aber is natürlich auch keine Lösung.
    Auf jeden Fall kommt man sich echt verarscht vor. Was ein Jahr lang legal ist soll plötzlich verboten sein.
    Evtl. finde ich was günstiges Altes (gerne 1 Zylinder *-*) zum schrauben... Aber mal abwarten was die sich wieder ausdenken...


    Auf keinen Fall wird es so ein 300ccm "ZwischengrößenpseudoMoppet" extra für den A2 produziert.

  • Ich habe geplant meinen A2 Führerschein diesen Frühling zu machen. Eigentlich wollte ich gleich eine RR und die dann so lange fahren bis ich kann um mir zwischendurch kein anderes Bike holen zu müssen aber jetzt bin ich echt am gucken was für schöne günstige Alternativen gibt, wo ich auch keinen so hohen Wertverlust nach 2 Jahren habe.


    Gesendet von meinem HTC One_M8 mit Tapatalk

  • Schlecht ist eine kleinere Maschine auf jeden Fall nicht. Da tut es nicht so weh, wenn sie doch mal kippt.
    Wenn du dir eine günstige Gebrauchte kaufst, hat sie auch keinen großen Wertverlust mehr. (Wenn sie mal einen Umfaller hatte und sie fällt nochmal um ;) z.b. )
    Sei offen und such einfach was das dir wirklich gefällt. Ich seh das mittlerweile als Chance was neues auszuprobieren ;)

  • mal so lautgedacht:
    Wenn ich in 2013 eine Blackbird von 150 auf 48 PS drossel und erst DANACH die Regelung geändert wird könnte mir das doch egal sein :gruebelx:
    Zum Zeitpunkt der Zulassung war das doch noch legal.


    :nixweiss:



    btw:
    Anfänger sollten IMMER damit kalkulieren das das erste Bike Schäden abkrieben wird.
    Von daher ist des ungeschickt sich sein fettes Traumbike gedrosselt zu kaufen in der naiven Annahme das man damit nicht umkippt oder verunfallt.
    Das kann besser werden mit Erfahrung, aber auch da greift immer die Physik ...
    2-Räder kippen von Natur aus irgendwann mal um :shock:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolle ()

  • Leider nein, weil es ja ein EU Gesetz ist, welches von Deutschland nicht vollständig ins nationale Recht übernommen wurde. Normalerweise schlägt ja EU Recht nationales Recht da es eine höhere Instanz ist.
    Bei der "Angleichung" ans EU Recht ist meines Wissens kein Bestandsschutz gegeben... Aber deshalb will ich ja abwarten. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.