ABE Nummer (D) das gleiche wie E-Nummer (Ö)???

  • Hallo liebe Honda-Fahrer,


    ich möchte mir neue Brems- und Kupplungshebel für meine CB650F Bj. 2014 kaufen und habe diese hier im Internet gefunden:
    https://www.tecbike.de/pazzo-racing-bremshebel-f-18.html


    Jetzt meine Frage:
    Kann ich die in Österreich bedenkenlos montieren?
    Bei den Hebeln steht dabei dass sie eine ABE Nummer haben und im Straßenverkehr zugelassen sind. Ja, in Deutschland. In Österreich muss ich aber eine E-Nummer haben dass ich es montieren darf ohne es eintragen zu lassen.
    Im Prinzip ist es aber dasselbe da beide Nummern sicherstellen sollen dass das Fahrzeug noch den Vorschriften entspricht und die sind in D und Ö doch nicht so verschieden oder?
    Vielleicht hat jemand von euch damit schon Erfahrung und kann mir helfen. :gruebelx::danke:


    LG Carina

    Motorradfahren ist viel zu schön um es allein den Männern zu überlassen :0018:

  • Hi,


    die e-Nummer ist ja eine europäische "allgemeine Betriebserlaubnis" und wird deshalb manchmal auch als "ABE" bezeichnet. Meines Wissens gibt es auch für aktuelle Zubehör-Teile keine "deutsche" ABE mehr, weil dies den Bestrebungen zur Harmonisierung der Regeln in der EU zuwiderlaufen würde.


    Ob es sich bei der genannten "ABE" nun um eine Betriebserlaubnis nur für deutsche Fahrzeuge handelt oder tatsächlich um eine EU-ABE mit entsprechender e-Nummer, wird Dir wohl am ehesten der Hersteller beantworten können (oder eventuell hier jemand mit genau diesen Teilen an seinem Motorrad). Inwieweit juristisch eine D-ABE mit einer EU-e-Nummer-ABE gleichzusetzen ist, wird Dir hier wohl niemand sagen können.


    Anfrage dort über das Kontaktformular oder über die im Impressum angegebene Mail-Adresse wird Dich vielleicht schneller weiterbringen ... :wink1:






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Servus Olaf,


    danke für deine schnelle Antwort und deinen tipp. Hab grade gesehen dass ich bei der Bestellung Österreich bei der Lieferadresse nicht auswählen kann. Bahrain und Grönland usw. gehen aber das nette Nachbarland nicht. :o
    Muss da also sowieso anrufen.
    Vielleicht hat aber wirklich jemand hier dieselben Teile verbaut und kann mir sagen was da oben oder in der Beschreibung steht...


    LG Carina :bb:

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  • Hi nochmal,


    auf pazzoracing.eu findest Du auch noch eine Telefonnummer und Mail-Adresse für "Beratung & Service" - vielleicht weiss da jemand mehr ...






    :wavey:

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  • Servas,


    danke hab im Impressum auf tecbike.de eine Telefonnummer gefunden. Werd da mal als erstes anrufen. :gruebelx:


    LG Carina

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  • Hallöchen,


    falls es wen interessiert:
    Hab da jetzt bei Tecbike angerufen und der nette Herr am Telefon hat mir erklärt dass das mit dem nach Österreich liefern nur ein vorübergehendes technisches Problem ist.
    Zur ABE-Nummer: auf dem Teil steht eine KBA-Nummer was das gleiche ist wie die E-Nummer (hat er mir erklärt) und somit darf ich die in Österreich montieren. Ich bekomme auch so ein ABE Heft das ich aber nicht mitführen muss.


    Also warte ich jetzt einfach ab bis die Lieferung nach Österreich wieder funktioniert und dann kanns losgehn. :banana:

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  • :wink1:


    auf dem Teil steht eine KBA-Nummer was das gleiche ist wie die E-Nummer


    Da würde ich vorher mal bei der MFK (oder wie das bei Euch heisst) nachfragen, ab die das auch so sehen.






    :wavey:

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  • was ist denn der MFK bei euch?:gruebelx:


    LG

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  • :D


    Hier gibt es diverse Prüforganisationen - mehrere "technische Überwachungsvereine" (TÜV Nord, Rheinland, Süd etc.), die DEKRA, TÜH (technische Überwachung Hessen), KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungs-Service) und kleinere regionale Firmen, die auch sowas anbieten. Die dürfen alle die regelmäßige Hauptuntersuchung machen, bei Anbau von Teilen mit Teilegutachten können sie normalerweise auch die "Änderungsabnahme" machen. Nur größere Umbauten, für die ein technisches Gutachten erstellt werden muss, erfordern amtlich anerkannte Sachverständige, die nicht an jeder Prüfstelle zu finden sind.



    Wenn ich hier ein Teil verbauen wollte, für das ich nur ein (deutschsprachiges) Gutachten aus dem Ausland hätte, würde ich erstmal bei der nächstgelegenen Prüfstelle (DEKRA) nachfragen, ob das als Unterlage für eine Änderungsabnahme reicht, wenn nicht, müsste ich damit nach Mainz zu "meinem" aaS fahren und eine Einzelabnahme machen lassen.
    Analog kann/muss vielleicht die MFK die Hebel bei Dir eintragen (weil KBA-Bescheinigung nicht ausreicht), aber ohne dass dafür ein extra Prüfgutachten erstellt werden muss. Vielleicht reicht ja auch die KBA-Nummer :nixweiss: hier wäre sie ausreichend, dass ich keine weitere Prüfung und Bescheinigung bräuchte.



    Nachtrag: MFK ist die Motor-Fahrzeug-Kontrolle in der Schweiz, ich hatte gedacht, das wäre in Österreich. Das ist die Organisation, die das "Pickerl" klebt - weiss jetzt nicht, wie die in Österreich heisst ...






    :wavey:

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    Einmal editiert, zuletzt von olaf-frankfurt ()

  • Achtung bei mehr als einem Teil, das eine ABE o.ä. mitbringt. Wenn in beiden drinsteht, dass die für das Fahrzeug im Originalzustand gilt, hat das ohne Abnahme und Eintragung ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Klingt komisch (und macht auch gar keinen Sinn, zum Beispiel bei einem anderen Lenker in Kombination mit einem Luftfilter), ist aber so. :/


    Zum Beispiel hier findet man mehr dazu aus der Praxis: http://www.s1000-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=18586

    Motorradfahren ist das Schönste, was man angezogen machen kann und nach schräg kommt flach.

  • :o


    Leider werfen viele Leute ABE, Teilegutachten und sonstige Bescheinigungen durcheinander.
    Ich habe noch keine ABE gesehen, die irgendeinen Passus bezüglich Originalzustand enthielt - das kenne ich nur aus Teilegutachten. Wobei ich als "ABE" auch nur die Blättchen kenne, in denen für das zugehörige Teil eine KBA-Nummer angegeben war, die sich so auch an dem Teil wiederfinden musste. Z. B. Koni-Stoßdämpfer mit KBA-Aufkleber - da stand in den Papieren nichts von "Fahrzeug im Originalzustand" drin.
    An den Pkw hatten wir des öfteren Frontspoiler, Heckspoiler und Alufelgen mit ABE - der TÜV (der bei solchen Sachen damals noch um ein Vielfaches strenger war als heute) hat da nie was beanstandet.


    Bei meinen Moppeds mit diversen eingetragenen Änderungen hat mich die Polizei (Strassenrand-Kontrolle) schon gefragt, ob noch weitere Veränderungen mit Teilegutachten am Mopped zu finden sind - weil viele Fahrer nicht wissen, dass das nicht zusammengeht. Sofern die Teile sich nicht gegenseitig beeinflussen (z. B. Lenker und Stoßdämpfer) weist die Polizei hier nur darauf hin, dass das nicht ganz "sauber" ist, toleriert es aber.



    Hilft nur alles nicht weiter bei der Frage, ob 'ne KBA-Nummer auf Anbau- oder Austausch-Teilen in Österreich irgendwelchen Wert hat :wink1:






    :wavey:

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  • Zitat

    Ich habe noch keine ABE gesehen, die irgendeinen Passus bezüglich Originalzustand enthielt


    Doch, gibt es. Z.B. die ABE vom LSL Superbike-Lenker 01
    https://www.motorrad-technik-m…s/ab20/PDF/ABE_Lenker.pdf
    Die Verwendung des unter Pkt. 1. beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an allen
    in Anlage 3 aufgeführten Kraftradtypen mit Typgenehmigung (ABE gem. § 20 StVZO
    oder EG-BE gem. RREG 92/61/EWG oder RREG 2002/24/EG) bei ansonsten
    serienmäßiger Ausrüstung zulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von riedrider ()

  • :wink1:


    Ok - das Ding ist von 2010, meine Erinnerungen zum Thema "ABE" stammen noch aus dem alten Jahrtausend ...
    Diese ABE ist mit den ABE von damals (Anbau ohne Prüfung/TÜV-Abnahme) nicht zu vergleichen, da ja (Punkt 2.1.2) eine Anbauabnahme mit entsprechender Bescheinigung erforderlich ist. Insofern - auch wenn vorne "Allgemeine Betriebserlaubnis" steht - eher vergleichbar mit den Teilegutachten, die ich für meine Lenker (M-Lenker an Projekt5, Cross-Lenker am Scrambler) hab.






    :wavey:

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  • Der Punkt 2.1.2 bezieht sich nur auf Fahrzeuge, die keine ABE haben:

    "Die Zulässigkeit der Verwendung für diese Fahrzeugtypen (welche im Verwendungsbereich
    in der Spalte „ABE/EG-BE“ durch die Angabe „ - “ gekennzeichnet sind) muß
    unverzüglich im Rahmen einer Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 durch
    einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle
    oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    geprüft und bestätigt werden."

  • Ihr müsst ein kleines bisschen unterscheiden:


    Es gibt Bauteile die ein sogenanntes E-Prüfzeichen haben also gekennzeichnet "E xx(Länderziffer) xyz Hier sind die Bauteile gem. Europäischer Vorschriften geprüft z.B. Scheinwerfer, Spiegel aber auch Schalldämpfer. Dieses Prüfzeichen ist in ganz Europa ohne Einschränkungen gültig. Eine Anbauabnahme ist nicht notwendig.


    Dann gibt es Bauteile die eine KBA Nummer haben und damit eine deutsche ABE (vom KBA ausgestellt) besitzen. Je nach Bauteil kann dabei eine Abnahmeprüfung notwendig sein oder nicht (siehe die hier verlinkte ABE des Lenkers, Anbaubegutachtung abhängig davon ob das Fahrzeug serienmäßig ist oder nicht) - eine europaweite Gültigkeit gibt es hier nicht, die ABE kann aber in anderen Ländern anerkannt werden.


    Dann gibt es noch Bauteile ohne ABE aber mit dem guten alten TÜV Gutachten. Hier ist fast ausnahmslos eine Einzelabnahme durch die Prüforganisationen notwendig. Eine europaweite Gültigkeit besteht auch hier nicht, kann aber natürlich anerkannt werden.