Tachoabnehmer CB500X

  • Hallo Community,


    habe mich gerade vorgestellt und gleich eine wichtige Frage:

    Da das Abnehmen des Tanks durch die Verkleidungen bei der CB500X sich als sehr aufwändig erweist, frage ich in die Runde, ob jemand weiß, wo sich der Stecker des Tachoabnehmers befindet. Unterm Tank oder irgendwo anders ? Unterm Sitz kann ihn nicht finden oder vll. nur nicht identifizieren .


    Grund: Ich will einen Speedohealer anschliessen und so die 8-9%, die der Tacho vorauseilt, korrigieren.Da war ich doch überrascht und daß das "normal" ist, wie ich dann so im Internet gelesen habe. Kannte ich von den Tachowellen am Vorderrad von früher nicht.

    Das geht mir aber echt auf den Wecker, immer mitzurechnen, wie schnell ich jetzt wirklich fahre. Bei 50 km h zeigt er 54-55 an ! Dadurch fährt man zwar selten zu schnell, hat aber den Nachteil, dass z.b. die Inspektionen ebenfalls "zu früh" gemacht werden müssen. Habe jetzt knapp 21000 auf dem Tacho, was aber in echt erst 19000-19500 wären. Inspektion wäre ja bei 24 Tkm. Den Wiederverkauf erschwert das noch dazu.



    Danke für Antworten. Micha

  • Moin und :welcome:


    5 - 10 % zuviel sind bei Wellentachos auch normal - nur wenn Du 'nen größeren Vorderreifen fährst als Serie, wird das besser. Dafür unterschlagen die Wellentachos dann gerne etwas Strecke auf dem Zählwerk - die waren nämlich ab Werk bewusst so ausgelegt, dass sie die Strecke korrekt erfassen und etwas zuviel Geschwindigkeit anzeigen.


    Hast Du Deinen Streckenzähler mal auf 'ner geraden Autobahn-Etappe mit den Streckenkilometer-Schildern am Rand abgeglichen? Zählt das Zählwerk bei den Kilometern auch soviel zuviel oder zählt das genau? Es sollte mich nicht wundern, wenn der Tacho genauso wie die alten mechanischen Tachos die Strecke korrekt zählt und absichtlich zuviel Geschwindigkeit anzeigt - damit die Dödel, die nach Tacho immer etwas schneller als erlaubt durch die Gegend dödeln, sich auf die Weise an die Limits halten ...






    Viele Grüße, Olaf

    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hallo Olaf,


    danke für den Tipp. Nein. so bewusst hab ich das noch nicht. Aber ist ganz einfach. Der Weg zur Arbeit. Kann ich mal mit GoogleMaps ausrechnen lassen und dann mit dem KM-Zähler vergleichen. Oder gleich morgen am Feiertag, wenn ich eine Runde drehen sollte.

    Aber das beide Anzegen quasi getrennt gerechnet werden, kann ich mir fast nicht vorstellen.


    Habe jetzt aber mal doch die llinke Verkleidung runter und habe denk ich, den Stecker unterm Tank, aber erreichbar, entdeckt.

    Na, ich werds sehen und berichte.


    Micha

  • Nimm nicht irgendwas vom Kartendienst. Such Dir ein gerades Stück Autobahn und vergleiche über 10 oder 20 Kilometer deinen Zähler mit den kleinen blauen Schildern am Rand - ist genauer.


    Dass der Tacho ein bischen voreilt, könnte gewollt sein, auch wenn beim digitalen Rechenwerk eine Änderung der Anzeigegenauigkeit durch Alterung wohl nicht mit einkalkuliert werden muss. Aber Du solltest die Abweichung der Geschwindigkeit und der Streckengenauigkeit ermitteln - möglichst mit 'nem ganz neuen Reifen, weil der am wenigsten anzeigt (und damit auch die wenigste Abweichung, wenn wirklich zuviel gezählt und angezeigt wird). Und dann solltest Du mit dem Speedo maximal den kleineren Abweichungswert von Geschwindigkeit oder Strecke korrigieren.


    Wenn Du mit 'nem fast abgefahrenen Reifen den Tache auf supergenau einstellst, bist Du kurze Zeit später mit dem neuen Reifen unter dem Echtwert - also etwas schneller als Du denkst.

    "Mein" aaS hat auf meinen Moppeds vorne den 110/90-18 statt 3.50-18 ohne Tachoanpassung abgesegnet, weil er nur die Norm-Umfangswerte für die Reifen verglichen hat. Tatsächlich ist der 110er aber größer als Norm - mit 'nem neuen Reifen zeigt mein Tacho 99 wenn das GPS schon auf 100 ist. Wenn der Reifen im roten Bereich ist (Mittelrille 1,5 - 1,0), zeigt der Tacho 101 oder 102.



    Wie hast Du eigentlich die 8-9% ermittelt? Oder sind das nur "Legenden"-Werte, die Du wo auch immer im Internet gelesen hast?


    Nachtrag noch: da war auch mal was mit "Wegstreckenzählwerksmanipulation strafbar" - jede Manipulation an elektronischen Fahrzeugdaten-Speichersystemen kann als Betrug gewertet werden. Wurde extra mal irgendwie gesetzlich geregelt - wenn Du hier schon öffentlich von 'nem besseren Wiederverkaufswert durch weniger Streckenzählung schreibst, könnte das 'n Bumerang werden ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
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  • Der Tacho, im Behördendeutsch "Geschwindigkeitsmesser", darf laut Gesetz nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, voreilen

    darf er bis zu 10%. Zugrunde gelegt wird die Serienbereifung. Um Nachgehen auszuschließen, geht jeder Tacho zwangsläufig vor, anders gesagt, das untere Ende des Toleranzfeldes ist die tatsächliche Geschwindigkeit. Die Wegstreckenzählung unterliegt keiner Toleranzvorgabe, daß der Kilometerzähler

    weniger optimistisch ist als der Tacho, ist deshalb sehr wohl anzutreffen.

  • Der Tacho, im Behördendeutsch "Geschwindigkeitsmesser", darf laut Gesetz nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen, voreilen

    darf er bis zu 10%. Zugrunde gelegt wird die Serienbereifung.

    Urban legend....


    In Wirklichkeit ist es heute so:


    Anh. II 75/443/EWG

    4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:

    40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h beträgt.

    4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:

    0 </= (v1) – (v2) </= (v2)/10 + 4 km/h


    Und davor war es so nach StVZO:


    Übergangsvorschriften (§ 72 Abs 2)


    § 57 Abs 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/

    EWG) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem1. August 1990 geltenden Fassung*) anzuwenden.

    § 57 hatte vor dem 1. August 1990 folgenden Wortlaut:

    (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im Blickfeld des Führers liegenden Geschwindigkeitsmesser, der mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein kann, ausgerüstet sein; ausgenommen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mit Fahrtschreibern ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsskala des Fahrtschreibers im Blickfeld des Führers liegt. Der Anzeigebereich muß mindestens die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.

    (2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen

    1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von 20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten,

    2. bei Wegstreckenzählern +/- 4 vom Hundert.


    Und wo steht da jetzt was von 10%?

    Das einzige, was richtig ist ist dass der Tacho nie weniger anzeigen darf und dass der Wegstreckenzähler HEUTE keiner Toleranzvorgabe mehr unterliegt. Bei Fahrzeugen mit nationaler Zulassung nach StVZO aber sehr wohl.



  • 0 </= (v1) – (v2) </= (v2)/10 + 4 km/h

    Wenn mir meine Kenntnisse in Mathematik nicht ganz abhanden gekommen sind, dann ist (v2)/10 ein Zehntel der tatsächlichen Geschwindigkeit.

    Ich bin tatsächlich der Meinung, daß ein Zehntel in Prozenten 10 ist.

  • Ich bin tatsächlich der Meinung, daß ein Zehntel in Prozenten 10 ist.

    Gut erkannt aber da kommen ja noch 4 km/h dazu.

    Also nahe dran aber trotzdem vorbei...

  • Ich weiß, die 4 km/h habe ich unterschlagen. Das bedeutet aber, daß die maximale Fehlmessung noch viel krasser sein darf, bei 41 km/h darf der

    Tacho demzufolge 50 km/h anzeigen, das sind 18% Fehlmessung!! Die alte Vorschrift, die 7% vom Skalenendwert zuläßt, war da schon deutlich

    genauer.

  • 10% von 41 km/h sind 4,1 km/h, dazu die 4 km/h und man kommt auf 48,1 km/h. Wie Du da auf die 50 kommst?


    Im Prinzip kann man sich das mit den 10% + 4 km/h recht einfach merken. Und durch das "bis zu" kann die Tachogeschwindigkeit je nach Hersteller eben mehr oder weniger stark abweichen.

    Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • Klar, richtig. v2 ist die tatsächliche Geschwindigkeit, nicht die angezeigte. Diese Bandbreite verdeutlicht z.B., daß ein Porsche 911S bei Tacho 190

    einen Opel Manta, dessen Tacho bereits 210 anzeigt, lustig überholen kann ohne beschleunigen zu müssen.

  • bei 41 km/h darf der

    Tacho demzufolge 50 km/h anzeigen, das sind 18% Fehlmessung!! Die alte Vorschrift, die 7% vom Skalenendwert zuläßt, war da schon deutlich

    genauer.

    Die alte Vorschrift ist eigentlich sehr unpräzise. Die 7%-Regelung gilt erst

    "in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen"

    Mein 924S, bei dem noch die 7%-Regelung gilt, hat einen Tachoendwert von 260. Und 7% davon sind 18,2.

    Damit dürfte bei Anzeige "50km/h" die reale Geschwindigkeit lächerliche 32 km/h betragen.

    Auch bei realen 50 km/h sieht es nicht viel besser aus, dann dürfte der Tacho bis zu 68 km/h anzeigen. Das ist in beiden Fällen eine wesenlich größere Abweichung als nach der neuen Vorschrift.

  • Halo Olaf,

    dazu muss ich jetzt antworten:


    Zu 1:

    Der Tachoabnehmer geht vom Getriebe weg, über die Kette aufs HR, und der ist fast neu. Ganz einfacher Test: Auf dem Hauptständer Zündung an und HR drehen, und schon zeigt er 3-4 km/h an.

    Die Größe vom VR spielt also keine Rolle, da es nur "mitläuft". Ist ja kein Wellentacho!, das VR könnte also genauso gut ein 19" statt 16" sein.


    Zu 2: Na ganz einfach, hab ich ja geschrieben: bei 50 zeigt er 54-55 an. Rechnung: 50*1,08 = 54. Die 50 nehme ich von den Tempoanzeigern , die ja überall rumstehen und sollten doch genau sein. Wenn sie vorgingen, hätte ich es nicht gemerkt. Wenn sie nachgingen, wäre das ja die Autofahrer hereinlegen.

    Und am GPS konnte ich diesen Wert auch bestätigen.


    Zu 3:

    Böse Unterstellung. Nein, ich manipuliere ja nicht oder drehe ihn zurück. Die Zählung wird bloss richtiger.

    Manipulation wäre, wenn ich den Stecker für 1-2 Monate abziehe und dann einige km fahre.


    Grüße,

    Micha

  • Hallo Leute,

    War meine Frage denn so schwer ?

    Ich habe hier keinen allgemeinen "Geschwindigkeitsmesser und seine Paragraphen-Thread" eröffnet.

    Bleibt doch bitte beim Thema, wenn einer eine fachliche Frage stellt.

    Wenn hier einer fragt, wo er ein Motorrad kaufen kann, haltet ihr dann auch Vorträge darüber, dass er einen Führerschein dazu braucht und wo er ihn machen kann ?

    Zum Thema:

    Habe dann doch alle Verkleidungen links und rechts weggebaut, selbst den Tank etwas gelupft.

    Habe den Anschluss des Tachoabnehmers dann ganz unten am Getriebe unterhalb der Einspritzanlage gut versteckt gefunden.

    Da komme ich bloss nicht so ohne weiteres hin, ohne den Tank ganz abzunehmen.

    Vll. beim nächsten Kundendienst in der Werkstatt mitmachen lassen. Mal sehen.

    So, jetzt könnt ihr Euch meinetwegen hier nochmal "fachfremd" austoben.

    Ich bin ja durch.

    Micha