Hallo zusammen,
nach dieser Saison stehen hier für eine CBF500 wahrscheinlich neue Reifen an. Die seit 2020 geltenden Regeln machen die Sache allerdings etwas kompliziert:
Aktuell ist die Maschine mit Bridgestone S21 bereift. Die sollen es auch wieder werden.
Nur: Für Reifen ab Herstellungsjahr 2020 reicht ja leider keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mehr (gibt es für die S21).
Normalerweise ist es für Motorräder mit EU-Typgenehmigung (e..*..-Nummer im Fahrzeugschein hat die CBF) einfach - Reifendimensionen und Geschwindigkeitsindex beachten und gut.
Aber leider steht im Schein auch der Hinweis "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Eine Kopie der Betriebserlaubnis (das CoC) habe ich leider nicht.
Wenn dort nichts zu den Reifen steht, dann wäre der Hinweis, so wie ich es verstehe, egal und es gelten wieder nur die Dimensionen.
Wenn dort aber etwas steht - was mache ich dann? Selbst die "neusten" Reifenempfehlungen von Honda (2008) nennen nur Altgummi, von denen gerade mal ein Auslaufmodell, der Pilot Road 2, noch zu bekommen ist. Im CoC wird sicher nichts neueres stehen.
Hat jemand vielleicht ein CoC für die PC39 zur Hand und könnte nachsehen?
Oder hat irgendwer Erfahrung damit, wie/ob man den Hinweis bei einem Fahrzeug mit EU-Zulassung "ausgetragen" bekommt?
Hat jemand dasselbe Problem gehabt und der TÜV war mit der Bescheinigung vom Reifenhersteller zufrieden, und hat das dann eben eingetragen?
Kann ja irgendwie nicht sein, dass es keine einfache Möglichkeit gibt überhaupt noch legale Reifen aufzuziehen...