Reifenfreigabe Michelin

  • Danke.

    Ich hab in Spalte K nichts eingetragen somit keine EU Typengenehmigung.

    Das mit den neuen Regelungen kann ganz schön nervig sein. Um dem ganzen ein Ende zu setzen, hab ich mich jetzt einfach nach der ABE K294 gehalten und mich für nen Satz Road 2 entschieden und gut isses ?

    Der Road 2 ist ja nicht in der ABE, da dieser ja erst viele Jahre später auf den Markt kam.

    In der K925 sind meines Wissens die Reifen Bridgestone BT57, Dunlop D207 sowie Michelin TX15/25.


    Normalerweise wäre dieser mit der UB des Reifenherstellers oder von Honda von einem fachkundigen Prüfer einzutragen.

  • Der Road 2 ist ja nicht in der ABE, da dieser ja erst viele Jahre später auf den Markt kam.

    In der K925 sind meines Wissens die Reifen Bridgestone BT57, Dunlop D207 sowie Michelin TX15/25.


    Normalerweise wäre dieser mit der UB des Reifenherstellers oder von Honda von einem fachkundigen Prüfer einzutragen.

    Doch. Der Road 2 steht drin und auch mit Kobination zum Vorderreifen mit Road 2. Allerdings steht dort noch zusätzlich ein "A". Was dieses bedeuten soll weiß weder mein Tüvler, noch finde ich im Netz was darüber. Das schlimme ist, daß sich selbst der TÜV oder wo ich eigentlich immer hingehe die GTÜ nicht wirklich auskennen und ich keine klare Aussage bekomme.

  • :wink1:


    Das Bild zeigt aber nicht die ABE, sondern eine "Herstellerbescheinigung" oder "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder sowas. Hast Du Dir mal von der Prüfstelle geben lassen, was konkret bezüglich Reifen in der ABE steht? Sollte man Dir dort ausdrucken können.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Ich hab von Honda was hier liegen. Da stehen unter der gleichen K294 Nummer gerade mal ne handvoll Reifen drin die allerdings gar nicht oder schwer zu bekommen sind ?.

    Laut Fahrzeugschein unter Punkt 22 soll ich ja lediglich nur die K294 beachten.

  • Mir raucht echt langsam der Schädel ?

    Ich möchts ja nur richtig machen.

    Aaaaber nur zum Verständnis. .... die K294 vom Reifenhersteller Michelin, Pirelli, Bridgestone ect.... beziehen sich ja explizit auf mein Bikemodell. Ist ja auch dort Aufgeführt. Demnach verstehe ich das so, das ich alle dort aufgeführten Reifenkombinationen in Verbindung mit meinem Modell verwenden darf. Ansonsten müsste man den Sinn dieses Blattes in Frage stellen??? Laut den Herstellern der Reifen wurde ja jeder Gummi mit genau meiner Modellreihe getestet* Ironie aus* ?

  • Also die K694 wurde von Honda beim ersten Import des Fahrzeuges für das dt. Modell erstellt:

    In der K694 wurden damals folgende Reifen homologiert:

    Bridgestone BT56; Dunlop D207 und Michelin TX 15/25 (siehe Links oben, nur die linke Spalte)


    Dann gab es von verschiedenen Reifenherstellern Freigaben mit Unbedenklichkeitsbescheinigung....


    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde aber mittlerweile als ungültig erklärt.


    Gültig ist das Statement des BMVI https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html


    Da dein Importmodell keine EG-Zulassung hat fällt es unter den Fall Nr. 2 und deswegen gelten jetzt erstmal nur die Kombinationen die ursprünglich in der K694 genannt wurden (und die gibt es nur noch im Museum)


    Jede andere Reifenkombination ist daher in Form einer Einzelabnahme abnahmepflichtig. (Reifenherstellung mit DOT ab 01/2020)

  • Klasse ???

    Wer auch immer sich solch einen Quatsch einfallen lassen hat, sollte lieber den Job wechseln.

    Aber vielen Dank für die vielen Infos.

    Werde trotz allem nächste Woche auch mal bei der Dekra vorbeischauen und mich überraschen lassen was die sagen.

    Nächste Woche muss ich die neuen Gummis aufziehen lassen.

    Ich werd dann mal berichten wie das ganze dann schlussendlich ausging.

  • Wer auch immer sich solch einen Quatsch einfallen lassen hat, sollte lieber den Job wechseln.

    Das war die Reifenindustrie in Zusammenarbeit mit den Motorradherstellern in der Absicht die Reifentests zwecks Freigabe zu reduzieren und die Überwachungsorganisationen die ein Dokument akzeptiert haben, das es in der Rechtsprechung rund um den § 19 bzw. 21 StVZO nicht gibt. Das BMVI hat nur den Wildwuchs (insbesondere der Reifenindustrie) klar gestellt.


    Das Problem deiner CBR ist der Eintrag in den Papieren rund um die ABE K694 die für dein Re-Import eigentlich gar nicht notwendig gewesen ist..... also auf den Prüfer schimpfen der das zu verantworten hat.

  • Das Gerücht über die Reifenfreigabe hält sich schon Hartnäckig :)-


    Die Größe des Reifens und der Geschwindigkeitsindex muss passen, sonst nix. Was irgendwann mal war hat niemanden zu interessieren.

    Meine 2 cent.

    Gruß Gerhard

  • Die Größe des Reifens und der Geschwindigkeitsindex muss passen, sonst nix.

    Ach man sollte einfach die Vorgaben ein bisschen beachten und landet dann bei deiner Aussage nur bei Motorrädern die eine EG-Zulassung haben und die anderen Motorräder mit einer KBA Zulassung fallen dann bei dir durchs Raster.... Hilft dann auch niemanden.


    BMVI Veröffentlichung lesen.....

  • :wink1:


    ... und mit etwas (kaum mehr als wenig) Geschick konnte sich jeder auch seine Reifenfreigabe selber basteln - die Kontrollorgane am Strassenrand hatten kaum eine Chance, eine "selbstgeschnitzte" selbstgedruckte von einer "echten" heruntergeladenen und selbstgedruckten Freigabe zu unterscheiden. Auch bei der HU hatte man damit große Chancen - diese Freigabenregelung war insofern 'ne Steilvorlage für "böse Taten".


    "Wildwuchs" war eher 'ne Untertreibung.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • "Wildwuchs" bezog sich auf Reifenhersteller die mittels UBB geänderte Reifengrößen außerhalb der COC "freigegeben" haben.... Urkundenfälschung bezeichne ich eher als Straftat....