Kabel aus Heckleuchten Stecker lösen

  • Hi,


    ich bin langsam echt verzweifelt.
    Ich muss eine Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten (TÜV hat gemeckert).

    Ich wollte diese an den Strom der Heckleuchte anschließen. Damit ich das eh schon kurze Kabel der Heckleuchte nicht auftrennen muss, wollte ich die Kabel aus diesem 3 poligen Stecker lösen.

    Bisher sind jedoch alle Versuche gescheitert. Ich bekomme die Kabel/Pins aus dem Stecker nicht raus. Rohe Gewalt habe ich bisher vermieden :)

    Alle Videos, die ich im Netz bisher gefunden habe, haben andere Stecker bei denen es dann scheinbar immer ganz einfach geht. Vielleicht bin ich auch nur zu blöd.

    Kann mir irgendjemand weiterhelfen, wie ich die blöden Kabel da raus bekomme?

  • Vielleicht bin ich auch nur zu blöd.

    Was für eine Steilvorlage!


    Nee, mal im Ernst:


    Das ist Fummelskram, für das der Laie kein Werkzeug hat.

    Mir haben Muttis dickste Nähnadeln bisher geholfen, die winzigen Häkchen/Clips zu drücken.


    Schaff ich auch nur noch mit Lupe und Licht.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Also ich hab es jetzt mit mini Schraubenzieher, Nähnadeln, Büroklammern und Haarklammern versucht.

    Wenn ich das richtig sehe, muss man unten einen Haken lösen, aber egal wo ich auch drücke, das Kabel sitzt bombenfest.

    Wenn Ihr das aber mit ähnlichem "Werkzeug" geschafft habt, dann werde ich heute nochmal weiter mein Glück versuchen.

  • Das sind besonders "fiese" Stecker, weil sie auf beiden Seiten eine Verriegelung haben. Das habe ich aber bisher an meinen Motorrädern noch nicht angetroffen, die hatten alle nur eine:

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  • Danke für Eure Tipps. Das Video kannte ich auch schon. Ähnlich habe ich es auch probiert.

    Nachdem ich heute dann nochmal gut ne halbe Stunde mit allen möglichen Varianten probiert habe, hat es mir gereicht.

    Ich habe das Kabel vor dem Stecker aufgetrennt und ne Weiche eingebaut, um die Kennzeichenbeleuchtung dort anzuschließen.

    Nicht ganz so schön, aber da die Zeit gedrängt hat (muss morgen wieder zum TÜV) hatte ich jetzt keinen Nerv mehr.


    Mal noch ne Frage am Rande;

    Als der Tüv die fehlende Beleuchtung bemängelt hat, hab ich gefragt, ob es nicht reichen würde, dass die Heckleuchte da nach unten abstrahlt.

    Er hat gemeint, dass die Heckleuchte dafür ja gar nicht zugelassen wäre und dafür wieder ein eigenes Prüfzeichen bräuchte.

    Wie ist denn das bei der originalen Halterung (hab ne pc35)? Da war doch keine separate Kennzeichenbeleuchtung dran oder? War doch nur das Klarglas unter der Heckleuchte (zumindest sieht es auf Fotos so aus).

  • Wenn das originale Rücklicht unten eine weiße oder Klarglas Lichtscheibe hat, dann hat das Teil auch eine Zulassung als Kennzeichenleuchte.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich würde zu dem TÜV nicht wieder hin fahren,oder mal nach einem Kollegen fragen der etwas von seinem Job versteht.


    Es ist ja nicht jeder TÜV Prüfer mit Motorrädern vertraut.


    Aber das jetzt bei einem Rücklicht mit integrierter Kennzeichenleuchte verlangt wird das man noch eine montieren soll ist ja wohl ein Witz.

  • :wink1:


    Wenn Kennzeichenhalter und/oder Rücklicht nicht original und in originaler Montageposition sind, kann der Prüfer die Wirkung der integrierten Kennzeichenbeleuchtung durchaus als "nicht hinreichend" einstufen und eine extra-Leuchte verlangen. Nach #7 zu urteilen ist da wohl was nicht original ...

    Der Spruch mit "nicht als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen" ist aber eher als schlechter Witz zu bewerten.


    Bei meinen Moppeds mit umgebauten Rücklichtern haben bis jetzt die Prüfer nur geschaut, ob unten weisses Licht rauskommt - wieviel davon auf das Kennzeichen geht, haben sie nicht kontrolliert, ist bei Tag auch schlecht zu machen :o






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • CBX Daniel


    Mach, was du für richtig hältst.


    Das tut der TÜV-Prüfer auch

    und vor Überraschungen ist man nie sicher.


    Dem letzten Prüfer musste ich beweisen,

    dass meine KTM vom Werk aus Stahlflex-Bremsleitungen besaß.

    Dafür war ich dankbar,

    denn somit war sein Interesse auf einen Punkt konzentriert.:wink1:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Der Spruch mit "nicht als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen" ist aber eher als schlechter Witz zu bewerten.


    :nono:

    Wenn unten (oder bei manchen Rücklichtern oben) kein "durchsichtiger" Teil enthalten ist sondern

    die Lichtscheibe komplett rot ist, dann ist das Rücklicht nicht als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Also bei dem original Rücklicht (das habe ich noch verbaut) ist unten ja schon Klargas.

    Bei mir gab es allerdings einen Heckumbau, daher sieht man davon nicht mehr wirklich was. Die HUV überdeckt den Klarsicht Teil.

    Ich war nur irritiert durch die Aussage, dass es gar nicht zugelassen wäre und ein separates Prüfzeichen bräuchte. Das hatte er extra erwähnt, weil er meinte, es würde jetzt auch nicht reichen, wenn ich da Löcher in die HUV mache, damit mehr Licht nach unten strahlt. :D


    Ich frag mich eh nach dem Sinn der Beleuchtung. Ich habe jetzt so eine einfache Led Leiste angebracht, die auf das Nummernschild strahlt (mit E Nr).
    Wirklich beleuchtet wird dadurch auch kaum was, aber es genügt den Ansrpüchen.

    Wozu das gut sein soll erschließt sich mir nicht. Die Kennzeichen sind ja eh schon reflektierend. Und bei nem Unfall im Dunkeln ist entweder noch das Rücklicht an oder (wahrscheinlicher) gar nichts mehr beleuchtet.

    Naja hier muss ja alles seine Ordnung haben. :angel:

  • :wink1:


    Es gibt - irgendwo in den technischen Randbereichen der StVZO - eine Vorgabe, dass das Kennzeichen bei Dunkelheit aus einer bestimmten Entfernung lesbar sein muss. Deine LED-Leiste ist technisch in der Lage, das Kennzeichen hinreichend zu erleuchten (deshalb wurde das Prüfzeichen zugeteilt, wenn es nicht einfach gefälscht ist), ob die Leuchte so wie sie angebracht ist das auch tatsächlich tut, wird keiner kontrollieren (diese Art der Kaffeebohnenritzensägerei ist auch beim TÜV etwas aus der Mode gekommen :roll1:). Aber ein paar Löcher in der Heckunterverkleidung bringens nicht, hättest schon ein Loch so groß wie die klare Leuchtfläche machen müssen.


    Dass das originale Rücklicht mit originaler aber so wirkungsloser Kennzeichenbeleuchtung verbaut ist, hat der Prüfer wohl nicht wahrhaben wollen - es braucht keine Extra-Zulassung als Kennzeichenleuchte, sowas brauchen nur separate Leuchten.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Danke für die Beschreibung/Erklärung.

    Klingt für mich so, als sollte man solche ollen Regeln mal modernisieren. :)


    Aber wie dem auch sei: die Kennzeichenbeleuchtung wurde akzeptiert und auch wenn ich den Stecker nicht abbekommen habe ist nun alles ordentlich verkabelt und einsatzbereit. Leider muss ich den ganzen Kram nochmal auseinander nehmen, wenn es etwas wärmer ist, damit ich die HUV lackieren kann.

    Aber zumindest ist dann erst mal mit TÜV Ruhe :)