Frage zu abweichender Reifengröße bei Honda CBR125 JC34

  • :wink1:


    Der "Wisch", eingescannt oder lesbar abfotografiert, wäre doch mal interesant hier - vielleicht ergeben sich daraus ja noch irgendwelche Erkenntnisse ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :wink1:


    Es ist aber - nach dem, was der TE schrieb - wohl keine "Freigabe" vom Reifenhersteller, sondern als "gutachterliche Stellungnahme" vom TÜV Nord bezeichnet. Braucht Dich ja nicht zu interessieren - mich interessiert aber schon, was da im Detail drinsteht ...






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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • :wink1:


    Wenn der TE solch ein "Teilegutachten" hätte, sollte kein Prüfer ihn fortschicken, weil (sofern ich richtig informiert bin) jeder Prüfer an einer Prüfstelle die erforderliche Änderungsabnahme bescheinigen kann.


    Und "gutachterliche Stellungnahme" habe ich in dem Teilegutachten auch nirgendwo gefunden - wenn der TE sich das nicht aus den Fingern gesaugt hat, hat er wohl doch was anderes vorliegen ...






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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Das Teil ist 10 Seiten lang, das scanne ich nicht alles ein.

    Meine Reifen sind DOT vor 2020, und somit gelten die alten Bestimmungen, dass eine -Freigabe vom Hersteller oder auch eine gutachterliche Stellungnahme ausreicht um andere Reifen zu fahren als die eingetragenen. Ab DOT 2020 müssen die eingetragen sein.

    Der Link wo man dies nachlesen kann steht weiter oben.

    Der gestrige Prüfer wusste direkt Bescheid, kennt die Gesetzeslage und da das Krad keine Mängel hatte gabs den Stempel nach 10min, ohne Diskussion.

    Am Besten beides mitnehmen, Freigabe und Text von der Seite des BMDV.

  • Wie schon gesagt: Eine "gutachterliche Stellungsnahme" hätte da noch nie weiterhelfen dürfen. Könnte man (je nachdem, was der Tüff da bescheinigt) als Grundlage für ne Einzelabnahme heranziehen, aber mehr auch nicht.
    Ich stelle deshalb mal in Frage, dass der Prüfer "direkt Bescheid wusste". Für Dich natürlich angenehm, dass Du nen Aufkleber kaufen konntest, aber gleichzeitig unangenehm, dass man mit der Kiste nach wie vor ohne Betriebserlaubnis rumfährt.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Gut das du alles weisst und scheinbar dabei warst. Und ja, ich fahre so mit gültiger Betriebserlaubnis herum.

    Warum ich das weiß? Das ist dir bestimmt auch schon bekannt und ich muß es hier deshalb ja nicht mehr extra erwähnen.

  • :wink1:


    Schön, dass Du hier so rumpilzt gegen Leute, deren fachlichen und beruflichen Hintergrund Du nicht kennst, aber zu faul bist, mal ein paar Seiten in den Scanner zu schieben ...






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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.