Eintragung des Krads als Zwei- und Einsitzer

  • Moins die Gemeinde,


    ich bin in den letzten Tagen jetzt mehrmals angeschrieben worden, wegen der Eintragung in den Papieren bezüglich der Entfernung der Fußrasten. Deswegen haue ich es mal hier rein.


    Gesetzlich ist es so geregelt. Wenn du den Soziussitz abnimmst, aber die Fußrasten für den Sozius dran lässt, alles gut. Maschine gilt weiter als Zweisitziger.

    Machst du aber die Fußrasten des Sozius ab, unabhängig ob Soziussitz noch vorhanden, oder nicht, wird das Motorrad automatisch zum Einsitzer.

    Da in den Unterlagen aber bei den Krädern der Eintrag Zweisitzer in den Papieren steht, erlischt sofort die Betriebserlaubnis. Das kann dann bei einem Unfall etc. böse enden.


    Ich habe nun schon zweimal in der Werkstatt ein kleines Dekra-Gutachen ( oder TÜV etc.) machen lassen. Danach habe ich es in die Papiere eintragen lassen. Also dass bei Abnahme der Rasten das Krad auch eine Betriebserlaubnis als Einsitzer hat, UND wahlweise, beim montieren der Rasten/Sitz etc. aber automatisch wieder ein Zweisitzer wird. Alles kein Problem, nur der Termin bei der Zulassungsstelle, also den zu bekommen... naja, Berlin.:D


    Einigen wurde wohl beim Versuch, das so eintragen zu lassen, vom Prüfer gesagt, geht nicht. Entweder 1 oder 2sitzer. Naja, hängt wohl auch hier immer von der Zugänglichkeit des Prüfers ab, dabei ist das ja eigentlich ohne Risiko. Verstehen tue ich es nicht wirklich.

    Also anbei mal zur kleinen Hilfe für die Argumentation die Formulierung meiner Eintragung:

    Eintrag.jpg

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • Ich hatte das Thema glaub ich letztes Jahr mal eingereicht.

    Danke jetzt für die Fakten/Aktenlage.:sdanke:

    Schwachsinn ist`s trotzdem. Fussrasten ohne Sitz ist ok und Rasten und Sitz ab ist nicht ok. Soso.

    Was ist denn nur Sitz und keine Rasten für hinten?

  • :wink1:

    Wenn du den Soziussitz abnimmst, aber die Fußrasten für den Sozius dran lässt, alles gut. Maschine gilt weiter als Zweisitziger.

    Das sehen manche anders - wenn keine geeignete Sitzgelegenheit hinten vorhanden ist, nur Einsitzer, wenn zwei Sitze eingetragen sind, müssen Sitz und Rasten vorhanden sein. Da haben manche schon Ärger gehabt, weil sie eine Abdeckung (glatt, Kunststoff, original vom Fahrzeughersteller) über den Soziussitz gemacht hatten.


    Wenn zwei Einzelsitze vorhanden sind (so wie vor langer Zeit üblich) und keine Soziusrasten, kann das auch Ärger geben trotz Einsitzer-Eintragung. Ein langer Sitz, der theoretisch lang genug ist, dass zwei drauf sitzen könnten, aber dem Fahrer mehr Möglichkeiten gibt die Sitzposition zu variieren (ohne Soziusrasten, so wie z. B. bei meinem Chopper) ist unproblematisch.


    Eintragung "wahlweise" ist Freifahrtschein :D






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Wie auch schon woanders mal beschrieben, ich habe mich hier von einem Verkehrsanwalt, dem ADAC und zusätzlich der DEKRA beraten lassen.


    So wie ich es in Post 1 beschrieben habe, ist die derzeitige Rechtslage.


    ...


    Wenn zwei Einzelsitze vorhanden sind (so wie vor langer Zeit üblich) und keine Soziusrasten, kann das auch Ärger geben trotz Einsitzer-Eintragung. Ein langer Sitz, der theoretisch lang genug ist, dass zwei drauf sitzen könnten, aber dem Fahrer mehr Möglichkeiten gibt die Sitzposition zu variieren (ohne Soziusrasten, so wie z. B. bei meinem Chopper) ist unproblematisch.


    Eintragung "wahlweise" ist Freifahrtschein :D

    Ja, ist ein Freifahrtsschein, ABER nur in der Wahl 1 oder 2 Sitzer.


    Er wird nur dann wieder ein Zweisitzer, wenn alle 3 Punkte erfüllt sind. also Sitz, Rasten und Haltegriff.


    Zwei Einzelsitze ohne Rasten widersprechen ja explizit dem Eintrag in der Zulassung!

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • Hatten das Thema im Harley Forum auch, da war die Eintragung Wahlweise kein Problem. Scheint auf die Prüfstelle und den Prüfer anzukommen.

    Wenn ich fliegen könnte :angel1: würde ich kein Motorrad fahren. :0018:
    Gruß aus der Pfalz

  • .....und die beamteten Kollegen, bekannt aus "Achtung Kontrolle" sollten dann auch einer Meinung sein mit Prüfstelle x oder y oder x plus Y. Mir wird schwindelig. Ich wollte meine Rebel eigentlich zum Einsitzer machen. ( Thema letztes Jahr) Ich hab keine Lust auf den ganzen Schmarrn, der auch Geld kostet und an den Prüfstellen dann trotzdem nochmals mit Knöllchen bedacht werden kann. Ich kriege Hals und Schaum.....

  • Wenn in den Papieren eingetragen, dann kein Knöllchen!


    Deswegen habe ich mir ja die kleine mühe gemacht. :D

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • Kaffeebohnenritzenfeiler sind doch IMMER dabei, wenn es um Jurististisches geht.

    Haarspalterei ist das Kennzeichen der Justiz.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Knöllchen sind ja in der finanziellen Dimension berechenbar.

    Kommt aber, wie oben einer schrieb, ein Unfall mit ins Spiel, kanns weh tun im Geldbeutel


    P.S. ausser vielleicht dem Kollegen aus dem Hornet Thread, für den 7000 EUR Peanuts sind.

  • Weiß hier jemand wie ein (geeigneter) Soziussitz aussieht/definiert ist. Länge, Breite, dicke der Polsterung? Gibt es hierüber Verordnungen/Gesetze o.ä.

  • Weiß hier jemand wie ein (geeigneter) Soziussitz aussieht/definiert ist. Länge, Breite, dicke der Polsterung? Gibt es hierüber Verordnungen/Gesetze o.ä.

    Nur die Sitzbanklänge ist geregelt.


    Zitat
    • 1„Einsitzig“ ist ein Sitz, der die Beförderung von jeweils nur einer Person gestattet u
      • dessen Länge mindestens 300 mm u höchstens 450 mm beträgt;
      • der nicht derart an andere FzTeile (zB Tank) angefügt ist, dass in Verbindung mit diesen eine zweite Sitzmöglichkeit entsteht.
    • 2Bei Doppelsitzbänken muss die Mindestlänge betragen
      • a)an Krafträdern bis einschließlich 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 550 mm
        mit Halteriemen 600 mm
      • b)an Krafträdern mit mehr als 50 cm3 Hubraum
        ohne Halteriemen 600 mm
        mit Halteriemen 650 mm

    Sitzbänke müssen so angebracht sein, dass die Betätigungseinrichtungen des Fz für den FzFührer leicht u sicher erreichbar sind. – Ist ein Halteriemen vorgesehen, so muss dieser uneingeschränkt benutzt werden können, dh eine festgelegte Mindestlänge muss auch dann eingehalten werden, wenn weitere Festhaltemöglichkeiten (zB Rohrteile von Gepäckträgern) vorhanden sind. – Hinsichtlich der Reißfestigkeit von Halteriemen u der Haltbarkeit ihrer Befestigungen wird bemerkt, dass sie für eine vertikale Zugkraft von mindestens 200 kg (daN) ausgelegt sein sollen.

    Das gilt ausdrücklich im StVZO-Bereich. Was EG/ECE sagen, weiß ich grad nicht und bin zu faul zum Suchen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?