Moins die Gemeinde,
ich bin in den letzten Tagen jetzt mehrmals angeschrieben worden, wegen der Eintragung in den Papieren bezüglich der Entfernung der Fußrasten. Deswegen haue ich es mal hier rein.
Gesetzlich ist es so geregelt. Wenn du den Soziussitz abnimmst, aber die Fußrasten für den Sozius dran lässt, alles gut. Maschine gilt weiter als Zweisitziger.
Machst du aber die Fußrasten des Sozius ab, unabhängig ob Soziussitz noch vorhanden, oder nicht, wird das Motorrad automatisch zum Einsitzer.
Da in den Unterlagen aber bei den Krädern der Eintrag Zweisitzer in den Papieren steht, erlischt sofort die Betriebserlaubnis. Das kann dann bei einem Unfall etc. böse enden.
Ich habe nun schon zweimal in der Werkstatt ein kleines Dekra-Gutachen ( oder TÜV etc.) machen lassen. Danach habe ich es in die Papiere eintragen lassen. Also dass bei Abnahme der Rasten das Krad auch eine Betriebserlaubnis als Einsitzer hat, UND wahlweise, beim montieren der Rasten/Sitz etc. aber automatisch wieder ein Zweisitzer wird. Alles kein Problem, nur der Termin bei der Zulassungsstelle, also den zu bekommen... naja, Berlin.
Einigen wurde wohl beim Versuch, das so eintragen zu lassen, vom Prüfer gesagt, geht nicht. Entweder 1 oder 2sitzer. Naja, hängt wohl auch hier immer von der Zugänglichkeit des Prüfers ab, dabei ist das ja eigentlich ohne Risiko. Verstehen tue ich es nicht wirklich.
Also anbei mal zur kleinen Hilfe für die Argumentation die Formulierung meiner Eintragung: