50km/h Papiere für X8R-S

  • Zitat

    DAS ist dann genauso wieder Betrug, weil die Karre in D offensichtlich nicht zulassungsfähig ist mit den italienischen Papieren.

    Wenn man sich die Mofa-Betriebserlaubnis anschaut, wird mal wohl erkennen können, das die in der

    Sprache deutsch ist .. oder ich kann jetzt italienisch ... In der ersten Zeile steht auch groß 'MOFA' -

    das gibt es in Italien nicht. Also in D ohne Probleme als MOFA zulassungsfähig .

    Aber was schreib ich hier überhaupt noch ... zu Deinem weiteren Posting spare ich mir jeden Kommentar !

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  • Natürlich ist ein MOFA nicht zulassungsfähig.... hat kein amtliches Kennzeichen... keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.... nur ein Versicherungskennzeichen das jährlich ab dem 01.03 zu erneuern ist.... muss auch nicht zur HU (obwohl es den Vorschriften entsprechen muss)...


    Der Abdruck der BE genügt vollkommen....



    .... weil die Karre in D offensichtlich nicht zulassungsfähig ist mit den italienischen Papieren.

  • okay, wenn man es tatsächlich legal als Mofa verkaufen kann (ich hatte den Post 2 von Oliver so verstanden, dass es keine Mofa-Zulassung in D gibt für das Ding), ist es wirklich besser das Ding als Mofa zu verkaufen. Betrug bleibt es trotzdem. Den Rest spar ich mir jetzt.

    CY 50 (1978-80) - CB 400 N (1981-83) - CG 125 (1999-2013) - CBR 250 R (2013-22) - CB 650 R (08-2022 -?) - Vision (01-2024 -?)

  • Den Rest spar ich mir jetzt.

    Ist auch besser so.... nicht dass es am Ende als Aufruf zu einer Straftat gewertet wird.


    Oliver


    Die Frage des TE sind beantwortet, welche der möglichen Wege er gehen will, kann er nur für sich alleine entscheiden (der Verkauf als MOFA erscheint schlüssig) - dann könnte man hier auch schließen?

  • Den Rest spar ich mir jetzt.

    Ist auch besser so.... nicht dass es am Ende als Aufruf zu einer Straftat gewertet wird.

    Das käme mir niiieee in den Sinn... :heheha:

    Wenn mich jemand so falsch verstanden hat, korrigiere ich das hiermit.

    CY 50 (1978-80) - CB 400 N (1981-83) - CG 125 (1999-2013) - CBR 250 R (2013-22) - CB 650 R (08-2022 -?) - Vision (01-2024 -?)

  • Also, der Roller hat eine gültige Betriebserlaubnis für 25km/h. Weil es wohl ein Grau-Import-Modell ist, hat dieses wohl keine allgemeine Betriebserlaubnis, sondern eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach §21. Der TÜVer hat mir erklärt, daß es wohl durchaus üblich war, bei kleineren Import-Mengen so zu verfahren, konnte man sich wohl damals sogar aussuchen, ob er 25er oder 50er Papiere haben soll.

    Grundsätzlich hat er mir ja auch klar gemacht, daß es durchaus möglich ist, den nun als 50km/h Version neu zuzulassen. Nur kommt da halt finanzieller Aufwand zustande, der in keinem Verhältnis steht. Oder halt einfach die Drossel wieder rein und als 25er fahren. Die Optionen habe ich nach seiner Aussage.

  • Mofas sind heutzutage wieder gefragt. (24h Mofarennen, kein Führerschein usw.) Vielleicht gibt's noch mehr Geld als beim Einkauf.

    Gute Fahrt