Import Fahrzeug Standlicht und E-Prüfzeichen?

  • Hallo


    ich habe mir letztes jahr ne 954rr gekauft das bike kommt aus japan und stand ganz billig beim Händler, also her damit:D


    Mir ist jetzt mal aufgefallen wo ich das standlicht an den Blinkern abgeklemmt habe, das ich im Scheinwerfer gar keine Aufnahme für Standlichter (kann auch nicht das Ablendlicht aus schalten) wie beim deutschen Modell und sich gar kein E-Prüfzeichen, wie es sonst immer vorhanden ist befindet. Das Rücklicht hat auch keins.


    Kann ich da ärger vom Tüv oder der Rennleitung kriegen...zwecks das ich Umrüsten soll?


    Brauch ich Standlicht?


    Das Bike hatte noch ein jahr Tüv wo ich es gekauft hatte...


    Hoffe auf Antworten


    Gruß Dirk

  • Standlicht am Motorrad ist keine Pflicht, wenn das Bike jedoch damit ausgerüstet ist, muss es auch funktionieren.
    In deinem Falle also keine Probleme, da das Bike so zugelassen wurde/werden kann.

  • Achso


    ich hatte vorher ne Gs 500 hab sie ein bisschen Umgebaut unter anderem auch mit ner neuen Maske hatte, ohne Standlicht, da hatt mich der Tüv auch durchfallen lassen:mad:


    und weil ich Spiegel ohne E-Prüfzeichen drann hatte.


    Das Bike habe ich ja 600 Km entfernt gekauft und ich schätze mal das der Händler kumpel mit dem Tüv war, sonst hätte er ja auch das Standlicht an den Blinkern abklemmen müssen.


    Gruß Dirk

  • Krafträder DÜRFEN eine Begrenzungsleuchte haben... MÜSSEN aber nicht


    § 51 StVZO

    1Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. 2Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. 3Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. 4Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. 5Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. 6Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. 7Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen


    Ist eine Begrenzungsleuchte eingebaut muss sie funktionieren

  • das hätte ich wissen müssen, dann hätte ich mir den 10er gespart für die Wiedervorführung:evil:


    kann man im nachhinein sein Geld beim Tüv wieder verlangen, wenn mann denn Paragraphen vorlegt?

  • Ich hab auch nen Japan-Import


    Da sind überall keine E-Prüfzeichen drauf, aber im Rahmen der Zulassung wurde im Schein vermerkt, dass die Lichter und Leuchten eine "In-Etwa-Wirkung" haben.


    Achja, Standlich hab ich auch keins und der Scheinwerfer ist nicht asymmetrisch.

    ..............

  • Sind deine Blinker weiß?



    ne jetzt habe ich schwarze verkleidungsblinker vorher waren es orange...


    Also bei mir im schein oder Brief ist nix vermerkt, da werd ich mal hin zum Zulassungsamt und das mal klären...

  • Hi Leutz!


    Ich bin da auch mal aufn Tüv inem Jahr gespannt mit meiner SC57! Das Bike isn Import Fahrzeug aus England mit spiegelverkehrter Beleuchtungsanlange vorne! Sprich der Lichtkegel is genau verkehrt rum! Mal schaun ob der TÜVI stresst, oder ob er es garnicht blickt!?! Also Rechtskurven bei Nacht is ne geile Ausleuchtung, Linkskurve isn Drama! :roll:


    Mfg Thorsten!! :happy:

  • hast du schon die komplett abnahme? Wenn nicht links is eh die schnellere spur:D

  • hast du schon die komplett abnahme?


    Hi!


    Was heisst komplettabnahme! Da sie schon ein Jahr zugelassen ist wurde sie wohl mal abgesegnet! Mal schaun was sache ist beim ersten TÜV, ob er was sagt?? ABer erfahrungsgemäß ist das bei neuen Bikes in 3 Minuten passiert! Sollte er es wiedererwarten nicht fressen stell ich sie halt zu meinem Schrauber, der drückt alles durch! :wink:


    Mfg Thorsten!! :happy:

  • Na ich glaube das werd ich auch machen müssen zum Händler, war jetzt beim TÜV und der Idiot hat auf standlicht bestanden. Hab ihn auch denn Paragraph 51 vorgelegt dann hat er mir erzählt das es noch eine EWG erlaubnis gibt und es da drin stehen tut muss mich jetzt auch erstmal im Netzt schlau machen.


    MfG Dirk

  • Also, meine Shadow ist aus Holland importiert und hat kein Standlicht.
    In den Papieren ist vermerkt: Beleuchtung in etwa Wirkung.
    Also ist es offenbar möglich,einen kulanten TÜV-Prüfer vorausgesetzt,sowas zugelassen zu bekommen.Ruf doch einfach mal bei verschiedenen TÜV Niederlassungen an,lass dir den zuständigen Experten für Motorradfragen geben,erklär ihm den Sachverhalt und hör was er zu sagen hat.Irgendwann findest Du jemand der Dir das einträgt und gut is.
    Viel Erfolg und

  • ja muss ich halt so machen bei Alpha Ray wurde es ja auch so vermerkt. Hab ich ihm ja versucht zu erklären, aber dann erklärte er mir aber bei ausfall der Lichtanlage bräuchte ich Standlicht, BLA BLA. Hat es bei dir der Tüv oder die Dekra gemacht???