125 ccm Roller wernden oft unterschätzt

  • Dein Verhalten mit der 1200er Bandit würde ich aber nie machen - das geht dann schon in Richtung gefährliches Rasen.


    Genau! Hirnloses gefährliches Rasen :D ... weil's mit der Bandit eben möglich war :cool:
    Aber ich bin genauso auf (österreichischen) Autobahnen mit 250/260 (zumindest lt. Tacho) dahingebrettert und habe bei Autobahnknoten den Hang-Off-Stil trainiert bis mich durch die Auf- und Abfahrten der Drehwurm gepackt hat ... die Knieschleifer mussten schließlich auch abgenutzt aussehen, sonst ist's doch peinlich :wink:


    Ich habe auch an High-Speed-Trainings am Wachauer Ring (von ÖAMTC) und am Pannonia Ring teilgenommen und ein Supermoto-Training in der Speed Arena Rechnitz besucht, aber es fehlte dabei der Reiz der "unvorhersehbaren Risiken" auf öffentlichen Straßen ... ok, jetzt denke ich mittlerweile auch schon etwas anders darüber :gruebelx:


    Und genau aus diesem Grund (war nicht der einzige, aber einer der Hauptgründe) habe ich dann die Bandit verkauft und mir den SH300 zugelegt. Wenn sich jemand (wie ich :o) mental nicht zügeln kann, dann muss er sich eben technische Grenzen setzen :oops:


    Zitat

    Das bringt ja auch oft nix - im Moment ist man vielleicht etwas vorne aber bei der nächsten Ortschaft oder wenn mehr Verkehr ist, ist man gleich wieder dran.


    Aber es geht ja beim Überholen nicht darum vorne zu sein, sondern um das Überholen an sich :D Es ist eben einfach geil, beim Überholen in wenigen Augenblicken von 80 auf 180 zu beschleunigen. Es bringt auch nix, in der Stadt beim Wegfahren an jeder Kreuzung das Vorderrad zu "lüften", aber wie gesagt, wenn es "technisch" möglich ist, ist es einfach ein geiiiiiles Gefühl :happy:


    Ich bin ja auch des öfteren an sonnigen Sonntagen absichtlich in die Berge gefahren (Salzkammergut oder obere Steiermark) nur um mich dort zwischen den Unmengen an dahinschleichenden Tourenbikern (nannte ich damals noch Tourenschwuchteln :wink:), Autos, Bussen und Wohnmobilen vorbeizuquetschen und mir mit dem Gegenverkehr einen Wettlauf zu liefern. Just for fun. Ganz nach dem Motto: Wenn kein Adrenalin mit im Spiel war, war's reine Benzinverschwendung.
    Aber wie schon oben gesagt, ich habe den Absprung von "dieser" Lebensphase noch rechtzeitig (aus eigener Kraft) geschafft, bevor ich einen Holzpyjama angezogen bekomme oder mit dem handgetriebenen Ferrari herumkurven muss.


    Zitat

    Bei anderen Motorrädern habe ich eher die Einstellung "hey Kumpel lass uns doch eine Weile gemeinsam fahren"


    Diese Einstellung hatte ich auch mal, ehrlich, aber wenn du auf den schönsten kurvigen Strecken immer und immer wieder durch die kolonnenfahrenden Landschaftstuckerer auf 2 Rädern aus dem Flow gebracht wirst oder der neue Rekord auf der Hausstrecke dadurch platzt, beginnt das mit der Zeit ziemlich zu nerven. Und das Verhalten der meisten (Gelegenheits-)Motorradfahrer ist leider viiiiiel schwerer abzuschätzen als das von Autofahrer - und das ist eine immens wichtige Sache beim Heizen.


    Zitat

    Wenn Du aber jetzt dich mehr in die Mitte stellst oder gar leicht links versetzt, erweckt das gleich den Eindruck "die Fahrspur gehört mir, Du kommst nicht so leicht vorbei".


    Ein Zweirad ist genauso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Auto und hat daher auch Anrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite! Davon abgesehen brauchst du in Kurven ja auch fast die gesamte Breite. Ich fahre i.d.R. immer in der Mitte, nur in Linkskurven etwas weiter rechts, damit in der Schräglage der Kopf nicht auf die andere Fahrbahn hinausragt sowie in Rechtskurven weiter links, damit's im Helm durch die Begrenzungspfosten am Straßenrand nicht zu rattern beginnt :wink:



    Zitat

    Stand dann aber eh wieder bei den nächsten beiden Ampeln


    Das meinte ich im vorigen Post mit "taktisch an die Spitze setzen" :wink:

    Grüße aus dem sonnigen Malta :bb:


    Markus
    ---------
    Life is Play

  • Hallo


    Möchte kurz ein Erlebnis hier schildern, passt ganz gut hierher:


    Habe diese Jahr den Spacy mal wieder aktiviert und auf einer ausgedehnten runde über alle Ortsteile Probe gefahren.
    Irgendwann hatte ich einen tschechischen LKW vor mir, der tatsächlich nur 60 fuhr. Das was er eben auf einer Landstraße darf.
    Eine durchgezogene Linie und unübersichtlich Kurven hinderten mich daran im ersten Ansatz zu überholen, ich also gewartet bis ich durfte. Im Rückspiegel hatte ich den "Möchtegern - Peugot Geländewagen schon gesehen."


    Als ich dann endlich überholen konnte, tat ich das auch - Gefälle ausgenutzt, Blinker links Schulterblick, Spiegel und? Da war dieser Geländewagen wie ein Irrer mit einmal am Hupen Bremsen ausweichen usw.....


    Der war mir nämlich fast aufgefahren weil er dachte ich bin langsam, kann den LKW nicht überholen. Ausserdem gilt ja in "D", dem ersten Fahrzeug hinter einem langsameren Fahrzeug das überholen zu ermöglichen und nicht vom 3. oder welchem Platz auch immer den Überholvorgang zu starten.


    Was hat der mir alles gezeigt, den Finger den, Wischer, hat mich ausgebremst aber als ich ihm anhalten signalisiert habe, wollte er nicht mehr.


    Boa wat hät ich mir den zur Brust genommen.


    Aber so kann es gehen. Ich wäre fast im Radkasten geändet nur weil so ein ***** mit "Schwanz-Ersatz" unterm ***** meint, er muß seine PS ausfahren.


    In diesem Sinne
    gruß, ironwill25

  • Hoi,



    Jo, was soll man da groß dazu sagen - auf solche Penner trifft man leider viel zu oft. Es fehlt hier einfach an Akzeptanz und Toleranz, eigentlich unverständlich da schwächere Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte haben wie stärkere.


    Deshalb ist es wichtig das vorgesehene Einsatzgebiet möglichst nicht zu verlassen. Also wirklich nur den Großraum der Städte für 125er. Was nicht ohne wenn und aber mind. 100 geht (auch in kritischen Verhältnissen) sollte man "offenes Terrain" meiden :wink:

    Integra - Der HiTec-Automat

  • :gruebelx:schwächere haben gleiche rechte wie stärkere? autobahn mindestgeschwindigkeit :D :gruebelx::wink:


    sorry musste raus ... aber wie ich vorhin schon geschrieben habe: es gibt fahrzeuge die sind eine gefährdung für sich und andere da sie für den straßenverkehr viel zu schwach motorisiert sind ... wir leben in einem staat von dicken karrossen und temposündern ... da kann ein überholmanöver auf der landstraße schon mal als kühlerfigur des X5 enden ...


    --> kleinmotorisierung etwas großzügiger definieren ...

    Lieber Biker merk dir das,
    Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
    Damit man leicht und ohne Müh'
    Dich unterscheiden kann vom Vieh.


  • :gruebelx:schwächere haben gleiche rechte wie stärkere? autobahn mindestgeschwindigkeit :D :gruebelx::wink:


    Na sicher, was gibts da zu hinterfragen? Autobahn-Mindestgeschwindigkeit ist 60 km/h. Von Autobahn war aber nie die Rede eigentlich - eher Allgemein (Stichwort 100 km/h, siehe voriges Post).

    Integra - Der HiTec-Automat

  • wenn ich den thread recht verstehe beklagt sich der themenstarter darüber, dass man einen 80km/h schnellen roller nicht von einem baugleichen exemplar, dass mit 3km anlauf 91km/h erreicht, unterscheiden kann.


    in der tat, dass eine lahme gurke auf den ersten blick wie eine kastrierte lahme gurke aussieht ist ein schwerer mißstand!
    dem kann und muß abgeholfen werden. am besten mit zusatzschildern am heck für offene fireblades und 125er-roller: "achtung ungedrosseltes fahrzeug".
    das zusatzschild "aufenthalt im gefahrenbereich strengstens verboten" gibt es beim freundlichen baggerhändler.


    vielleicht erfahren die fahrer von offenen rollern dann den respekt den sie als bändiger der vollen power von anderen fahrzeuglenkern erwarten dürfen!


    im zuge der gleichbehandlung müssen fahrer von 34PS-motorrädern statt eines kleinen nummerschildes beim rollerle eine eselsmütze überm helm tragen.
    die sollen mal sehen wie das ist, wenn man von den grossen immer ausgelacht wird....



    ernst on:
    ich glaube, der fahrer hat ein problem, nicht das fahrzeug, und nicht die anderen verkehrsteilnehmer.
    wer glaubt, ein fahrzeug oder ein grosses kennzeichen würden einen respektabler erscheinen lassen könnte auf dem holzweg sein.
    ein kleiner roller bleibt ein kleiner roller, das kennzeichen dran ist wurscht.


    die meisten 125er werden nur durch begrenzung der übersetzung gedrosselt, die motorleistung bleibt dann gleich und auch die fahrleistungen, sofern man hier von leistung sprechen mag, sind bis 80km/h dann absolut gleich.
    ergo ist man beim überholen, an steigungen, auf bundesstrassen etc. gross oder klein gekennzeichnet ein hindernis - und oft noch leichte beute für rotznasen auf ihren getunten 50er-rollern.

    Einmal editiert, zuletzt von mart!n ()

  • Ich weiß ja nicht ob das am Kennzeichen oder vielleicht doch am Typus Roller hängt.


    Ich sehe das wenn meine Holde mit ihrem SH125 unterwegs ist. Ob sie in der Mitte, links oder rechts auf der Fahrbahn fährt ist vollkommen egal. Áuch ob sie nun mit 50kmh oder 60kmh oder mehr im Ortsgebiet fährt, sie wird überholt. Oft wird sie sogar bei Gegenverkehr überholt und dann wenn der Käfig dem gegenverkehr ausweicht schon richtig abgedrängt. Beim Losfahren bei der Ampel versucht der mikrigste Käfig sie zu verblasen, was natürlich nicht gehen kann.


    Wir haben da mal nen quasi test auf einer Straße im Ortsgebiet gemacht. Sie fährt bei der Ampel los und beschleunigt voll auf 50kmh ... sie wird überholt. Selbiges wenn sie auf 60kmh oder sogar 70kmh beschleunigt. Die fahren dann oft mit annähernd 100kmh, bei Gegenverkehr usw im Ort dahin und checken das wahrscheinlich gar nicht. Pervers dabei ist dass sie beim Beschleunigen so ziemlich alle Käfige abhängt, die brauchen erst immer einige Zeit bis sie nachkommen und trotzdem müssen die aus nem Zwang heraus überholen.


    Mir kommt vor dass da viele Käfigtreiber nen Roller sehen, der eh nur 45kmh geht und den man so schnell wie möglich überholen muss. Beim Überholen kriegen die gar nicht mit das sie schon fast 100kmh fahren ... so ein Roller geht doch eh nur 45kmh also kann man beim Überholen gar nicht zu schnell sein^^


    Einmal hat sie ein Bayrischer sogar wie sie gerade in eine Kreisverkehr einbog noch überholt, geschnitten und abgedrängt. 2 Ausfahrten weiter stand dann die Polizei und hat den gleich aufgehalten. Auf die Frage ob ihm bewußt wäre was er gerade gemacht hätte und dass das falsch wäre meinte der nur "Wieso? Wir wissen doch eh alle dass Roller nicht weiter fahren."


    Soviel dazu^^

  • ... und trotzdem müssen die aus nem Zwang heraus überholen.


    Das kommt wohl aus der gleichen Ecke des Gehirns wie der Zwang, bei dem sich manche Leute (bei Ebay z.B.) für Gebrauchtes sogar noch über den Neupreis hinaus gegenseitig überbieten müssen ... :heheha: :ablach: :al:

    Grüße aus dem sonnigen Malta :bb:


    Markus
    ---------
    Life is Play

  • Ausserdem gilt ja in "D", dem ersten Fahrzeug hinter einem langsameren Fahrzeug das überholen zu ermöglichen und nicht vom 3. oder welchem Platz auch immer den Überholvorgang zu starten.


    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?!

  • Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?!



    Frag mich nicht in welcher Stunde dess Fahrschulunterrichts das unterrichtet wird aber das ist nunmal aus polizeilicher und rechtlicher Sicht ebenfalls korrekt. § 5 Abs. 4 STVO - Überholen Vorgenannter Paragraph wird i.d.R. seitens der Gerichte in Verbindung mit § 1 STVO - Grundregeln genannt. Hier spielt die Auslegung der §§ eine Rolle, nicht der tatsächliche Wortlaut. Und die Gerichte machen sich diese Möglichkeit, zu Recht, zu nutze.



    Ich wäre also vorsichtig, aus der Mitte einer sich gebildeten PKW Schlange oder vom Ende, den Überholvorgang zu starten. Kommt es zu einem VU, bekommt der, der ausgeschert ist zwar eine Teilschuld, der aber das Feld von Hinten aufgeräumt hat, bekommt mindestens ebenso Schuld.
    Bei einem Front-VU mit Gegenverkehr, die volle Schuld. Sofern er noch lebt.



    Grundsätzlich ist es so, dass dem Fahrzeug welche als erstes hinter dem ersten langsamen Fahrzeug fährt, das überholen zu ermöglichen ist.


    Die Reihenfolge hat den Sinn, das es nicht zu Auffahrunfällen innerhalb der sich gebildeten PKW Schlange bei ausscheren kommt und dabei noch wichtiger, der Überholvorgang schnellstmöglich abgeschlossen wird. Dies ist nicht der Fall, wenn ein PKW an 3. oder 4. Stelle ausschert um so das erste und alle anderen dazwischen fahrenden Fz. zu überholen. Der Überholvorgang dauert hier zu lange auch im Hinblick auf den Gegenverkehr, der hier nicht unerheblich gefährdet wird.


    Alleine die Logik und das Sicherheitsverständis sollten dies aufzeigen.


    Wir wollen uns aber auch nix vormachen, das es allgemein üblich ist, gerade mit dem Motorrad solche Momente einfach, sagen wir "zu überspringen".....


    In diesem Sinne
    gruß, NB 76

  • aber das ist nunmal aus polizeilicher und rechtlicher Sicht ebenfalls korrekt. § 5 Abs. 4 STVO - Überholen Vorgenannter Paragraph wird i.d.R. seitens der Gerichte in Verbindung mit § 1 STVO - Grundregeln genannt.


    Aaaalso § 5 Abs. 4 STVO ist korrekt und da steht:

    Zitat

    Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.


    Und nun schauen wir doch nochmal nach oben:

    Da war dieser Geländewagen wie ein Irrer mit einmal am Hupen Bremsen ausweichen usw.....


    Liest sich aber irgendwie nicht so, als ob du da entsprechend § 5 Abs. 4 STVO gehandelt hättest. Aus § 5 Abs. 4 STVO einen Anspruch auf ein Überholvorrecht abzuleiten ist schon fast dreist. Mit Alles auf § 1 zu schieben macht man es sich dann doch zu leicht.
    Alle Überholenden haben beim Überholvorgang besondere Vorsicht walten zu lassen, aber eine Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben.


    recht hat er ... hab ic hauch gelernt ;)


    Tja zu der Schulungsqualität will ich mich jetzt mal hier nicht äußern, wenn man sieht, wie die Fahrschulautos hier in der Gegend rumfahren, so frage ich mich manchmal wirklich was da dann für Fahrer rauskommen.


    Gruß
    Dirk

  • DirkKn


    Warum hab ich nicht richtig gehandelt? Ich war das erste Fahrzeug hinterm LKW! Somit hatte ich den kürzesten Überholweg, siehe §5 Abs. 4 Satz 3 STVO . Daraus ergibt sich somit auch die kürzeste und vorgeschriebene Variante des Überholens.


    Schulterblick, geblinkt, nochmal geguckt und da war er dann links neben mir....sprich er hätte mich erst überholen lassen müssen und dann hätter er mich später überholt, fertig. Hätte ich keine Vorsicht (§5 Abs 4 Satz 1 STVO) walten lassen und wäre einfach gefahren, wäre ich wohl als Peugot-Bär geendet :-)



    Die Auslegung des 5ers obliegt in dem Fall den Gerichten bzw das Resultat kann man in den einzelnen Urteilsbegründungen erlesen.


    Ich werde hier jetzt sicherlich nicht den 5er komplett würdigen usw. aber fakt ist nun mal, das Fz. welches das erste hinter dem LKW gewesen ist, darf ohne Gefahr von hinten zum überholen ansetzen. Ich habe mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen, Das Fehlverhalten begründet sich dann darin, das ein anderes Fahrzeug nicht den kürzesten Weg des Überholvorgangs gewählt hat.


    Ich leite somit den Anspruch auf Möglichkeit des Überholens sehr wohl aus dem §5 Abs. 4 Satz 3 STVO ab. Sobald wie möglich widspricht sich also mit dem Überholansatz aus dritter Position mit der Begründung:
    er kann nicht sobald als Möglich den Vorgang beenden weil er einfach den längeren Weg hatte.


    DirkKn: hier geht es nicht darum was wörtlich geschrieben steht, sondern um die Auslegung im Schadenfall. Hier sind die Gericht zwar auf der Seite dess Geschädigten aber was hätte ich als Peugot-Bär davon, nix.


    Also wäre es demnach aus meiner Sicht (Recht ist ja wandelbar und Auslegung der zuständigen Gerichte)


    §1 STVO i.v.m. § 5 Abs 2, Satz 1 iv.m. § 5 Abs 4 Satz 3 STVO
    örtliche und sachliche Zuständigkeit aussen vor.



    Im großen und ganzen gehts einfach darum, das Autofahrer die keine Kradfahrer sind denken, och dat isn Roller, der kann nur 50......manche überschätzen halt oder unterschätzen halt die Möglichkeiten eines Krads in welcher Form oder Variante auch immer. Der Spacy sieht nicht wirklich wie ein schnellerer Roller aus. Die heutigen Roller ( 50er ) haben mehr Plaste und Masse als der CH 125 Spacy. Auf das Kennzeichen guckt eh keiner.


    In diesem Sinne belassen wir es dabei.
    Gruß NB 76



    §5 Überholen


    (1) Es ist links zu überholen.
    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
    (3) Das Überholen ist unzulässig:
    1.bei unklarer Verkehrslage oder
    2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
    (3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
    (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
    (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
    (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
    8 Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

  • aber fakt ist nun mal, das Fz. welches das erste hinter dem LKW gewesen ist, darf ohne Gefahr von hinten zum überholen ansetzen.


    Mutig mutig, aber leider vollkommen falsch.


    Ich leite somit den Anspruch auf Möglichkeit des Überholens sehr wohl aus dem §5 Abs. 4 Satz 3 STVO ab. Sobald wie möglich widspricht sich also mit dem Überholansatz aus dritter Position mit der Begründung:
    er kann nicht sobald als Möglich den Vorgang beenden weil er einfach den längeren Weg hatte.


    Entschuldige, aber es kann hier nicht jeder nach seinem Gutdünken hier Ableitungen für sich in Anspruch nehmen. "Sobald wie möglich" trifft auch zu, wenn er nach zwei, fünf oder meinetwegen auch erst nach zehn Fahrzeugen sich rechts einordnet, weil er einfach danach erst sein Überholvorgang endet. ein Überholvorgang ist keineswegs nur auf ein Fahrzeug beschränkt.


    Gruß
    Dirk

  • Wer sich als Zweiradfahrer darauf verläßt, dass andere irgendwelche Regeln oder Vorschriften einhalten - oder dies sogar erzwingen will (als "Erziehungsmaßnahme") - steht schon mit einem Fuß in der Grube :!:


    Am besten (sollte jeder einzelne) darauf vertrauen, dass alle anderen unberechenbare Idioten sind und versuchen, sich so schnell wie möglich aus dem Staub zu machen ... sei es nun nach vorne oder auch mal (taktisch) nach hinten (ich bin mal mit dem Motorrad überraschend zwischen die Fronten von 3 sich rivalisierenden Dosenquetschern gekommen - das ist dann wie in einem Gotcha-Match: man weiß plötzlich gar nicht mehr wo man als erstes hinschauen soll ...)

    Grüße aus dem sonnigen Malta :bb:


    Markus
    ---------
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