Mieses Urteil für Linksabbieger-Unfälle!!!

  • Dann sind die 20% aber nicht gerechtfertigt.


    Sollte der Autofahrer nicht gerade vor einer Kuppe mit besonderer Aufmerksamkeit abbiegen?


    Aber wie Nick schon schrub, wir waren nicht dabei.


    Es gab hier mal nen Link zu sonem Crash Video, linksabbiegender Autofahrer hat den entgegenkommenden Moppedfahrer (Kreuzung war für das Zweirad ne Linkskurve) "übersehen". Sicherlich war der Zweirädler auf dem Video mit sehr viel überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, aber auch in dem Thread fing das Geschrei an ala "Son blinder Dosenfahrer" etc. :roll::clap: *gähn*


    Man konnte aber deutlich sehen dass der Dosenfahrer "Freie Fahrt" sehen musste als er das Abbiegen einleitete, aber es ist ja immer so einfahc rumzuheulen. (Beonders geil sind da Aufkleber oder Signaturen mit"Motorradfahrer töten nicht sie werden getötet", da mag ich gleich neben kotzen :D)


    Natürlich muss auch der Autofahrer aufmerksam sein vor ner Kuppe. Ich stell mir das mal wie folgt vor: Ich schaue, von vorne kommt nix, blinker ist gesetzt, schaue mich nach links hinten um ob da Radfahrer oder so kommen, oder ob mich son Spackenmoppedraser trotz Blinker überholt :D:D:ablach: )


    fahre an (beim Blick nach vorne ist noch alles frei) schaue in die Strasse in die ich einbiege in dem Moment taucht der Kopf samt Mopped und fahrer auf, leitet ne Vollbremsung ein, ich versuche instinktiv zu überlegen: Vollgas oder Bremsen :gruebelx: m schließlich stehe ich ja schon auf der anderen Seite :| ) da nimmt mir der Moppedfahrer die Entscheidung ab in dem er sich mault und mir ins Auto rauscht.


    Ja ich bin selber Motorradfahrer, aber auch mit dem Auto unterwegs, und wenn ich die Situation wie von mir beschrieben erleben würde hätte ich den MEGAHALS auf den Deppen auf zwei Rädern der mir ins Autorauscht und nur 20% Schuld bekommt. :mad:



    Naja, nur mal nen anderer Blickwinkel :D:D:D:D

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • Naheliegendes Wortspiel, aber.... nüchtern betrachtet,
    liegt Diavolo nun mal richtig(er).


    An Urteile,
    die Motorradfahrern ein Verschulden gegen sich selbst attestieren,
    werden wir uns gewöhnen müssen....
    Die Statistiken sprechen eine Sprache,
    welche Richter nicht ignorieren (können).

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Shit happens, ist nun mal so.
    Auch wenn mir der Einspurige leidtut, ich finde das Urteil OK. Dann hat der Motorradfahrer eben die Situation nicht richtig eingeschätzt, was auch wieder seine Schuld ist. Weiss jetzt nicht wie das in D ist, aber hier bei uns gibts den Paragraphen, das jeder sein Fahrzeug so zu lenken hat, das er vor einer Gefahrenstelle noch rechtzeitig zu stehen kommt. Wenn sich der andere (hier der Biker) aber nicht an die Vorschriften hält (Tempo), dann macht er es mir zum Teil (hier eben zu 20%) unmöglich auf diese Situation zu reagieren. Insofern finde ich das Urteil OK.
    Ich fahre selbst Auto und Motorrad und das sicher nicht langsam, aber manche meiner einspurigen Benzinbrüder scheinen sich zu beamen. Denn die tauchen im wahrsten sinne des Wortes aus dem nichts auf. Da könnte selbst der Trainierteste Rennfahrer nicht mehr reagieren.

    M.l.G.: Edi!


    Der Tod beginnt mit der Geburt und hört mit seinem eintreten auf. 8)

  • Hi,


    gerade eben im ADAC-Newsletter gelesen ....


    Sind die bekloppt oder was?


    ersteres



    ich bekam mal 50% teilschuld, obwohl ich keine hatte


    Urteilsbegründung:


    Betriebsgefahr, wer auf dem Mopped sitzt hat grundsätzlich mitschuld





    ich kauf mir demnächst n Panzer, der ist zu sehen und macht alles platt :D

  • Hm, ok, das liest sich schon anders.


    Da hat der ADAC im Newsletter aber geschickt gekürzt... :???: ...hätte das dort so gestanden hätte ich den "Aufreg-Thread" hier nicht eröffnet.


    Sorry. :oops:


    und ich hätte nicht wie oben geantwortet:o
    ( nämlich gar nicht ):!:


  • 50% Teilschuld obwohl Du keine Schuld hattest (Also 0% :D )zweifel ich hier bewusst an. Gegen so ein Urteil würde jeder Jurastudent erfolgreich angehen.


    Wenn Du schreiben würdest 50% Teilschuld obwohl Du Dir keiner Schuld bewusst bist klänge das schon plausibler (Ohne Dir auf die Füße treten zu wollen :wink: )


    Generell sind viele von uns Zweirädlern halt leider schnell dabei "keine Schuld zu haben" und die Gründe und die Schuld aufteufelkommraus wo anders zu suchen :|

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  • Betriebsgefahr


    Schuld ist für Schadenshaftung nicht zwingend erforderlich.
    Klingt blöd, is aber so....


    Ich zitiere aus dem oben genannten Link:


    "Interessant wird die Sache dann, wenn - wie im Normalfall - mehrere Fahrzeuge an einem Unfall beteiligt sind. Dann kann es sein, daß den Unfall nur einer der beiden verschuldet hat, der andere jedoch aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mithaftet, weil er den Unfall hätte vermeiden können."


    Also müsste auch bei dem von Dark Shadow geschilderten Fall: 50% Schuld trotz "keine Schuld" zu 50% davon ausgegangen worden sien, dass der Unfall durch Dark Shadow zu 50% vermeidbar gewesen wäre.


    So verstehe und verstand ich auch bisher die Rechtssprechung und kann nichts Schlimmes finden an einer Haftung aus einer Betriebsgefahr heraus. Auch wenn es im Einzelfall für Betroffene natürlich auch bitter ist, weil man natürlich zurecht denkt, dass nix passiert wäre wenn der andere den Unfall nicht verursacht hätte. Schnell verdrängt man die Frage, inwieweit man den Unfall selber auch hätte verhindern können. :wink:


    Der Satz "Zu einem Unfall gehören (fast) immer zwei Menschen die einen Fehler gemacht haben" trifft halt oft ins Schwarze,ob man das wahr haben möchte oder nicht. :D

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  • Betriebsgefahr


    Schuld ist für Schadenshaftung nicht zwingend erforderlich.
    Klingt blöd, is aber so....


    also wenn ich dass hier so alles richtig gelesen habe, meinen die hier
    mit Betriebsgefahr, wenn es glatt,
    oder rutschig (Hamsterstreu auf der Fahrbahn etc), etc.
    war,


    also alles wofür jeder Biker wohl sagt: "das konnte ich nicht vorhersehen",
    (bis dahin würde ich sagen der Biker war zu schnell
    und sollte immer mit rutschigem Boden rechnen,


    wenn aber zum Beispiel kurz vor einem
    hinter einem Gebüsch ein Traktor auf die Fahrbahn fährt
    und beide Fahrspuren versperrt
    dass nicht mal ein Auto vorbeikäme :o:gruebelx:)


    wenn aber dieses nicht vorhersehen von einem
    entgegenfahrenden Auto kommt, der auch noch links fährt
    und aufgrund einer S-Kurve vorher nicht zu sehen ist,


    kann ich hier wirklich keine Betriebsgefahr erkennen,


    insbesondere
    zumal ich auf 50 % meiner Sichtweite zum Stehen gekommen wäre,
    wenn der nicht schon diese Strecke entgegenkommend weit
    überschritten hätte ....


    BETRIEBSFEFAHR
    lächerlich -
    oder auch:
    für mich traf das dieses mal nicht zu:!:


    Wen´s interessiert:
    Ich hatte übrigens bis dahin keine Rechtschutzversicherung
    und die Berufung hätte möglicherweise genau so´n Urteilsspruch gegeben.


    Der Richter hatte vermutlich sein Haus an der kürzlich gesperrten Motorradstrecke:o

  • Also müsste auch bei dem von Dark Shadow geschilderten Fall: 50% Schuld trotz "keine Schuld" zu 50% davon ausgegangen worden sien, dass der Unfall durch Dark Shadow zu 50% vermeidbar gewesen wäre.


    stimmt ein Kaffee mehr am Bikertreff und der andere hätte mich nicht erwischt :D


  • Wenn der linksfahrende Gegenverkehr Dein Beispiel von eben ist und die Sachlage durch Zeugen klar ist und nicht durch den Unfallgegner "verzerrt" werden kann wiederhole ich mich gerne: Jeder Jurastudent wäre imho dagegen angekommen. :D


    Greetz Diavolo (Mit sehr gutem Rechtsbeistand auf Grund Vertrag mit einer Kanzlei über sein Unternehmen :D:D:D:D )

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    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • Wenn der linksfahrende Gegenverkehr Dein Beispiel von eben ist und die Sachlage durch Zeugen klar ist und nicht durch den Unfallgegner "verzerrt" werden kann wiederhole ich mich gerne: Jeder Jurastudent wäre imho dagegen angekommen. :D


    Greetz Diavolo (Mit sehr gutem Rechtsbeistand auf Grund Vertrag mit einer Kanzlei über sein Unternehmen :D:D:D:D )


    ja, war es


    und ich wiederhole mal anders:


    Ich hatte schiss, dass der zweite Richter auch Motorradfahrer haßt !!!


    und ohne Rechtsschutz riet mir mein Verteidiger ab....





    Zeugen gab es keine, außer seine Beifahrerin:confusedx:

  • Hi,


    gerade ..gelesen


    trotzdem ist das deutlich ein haarsträubendes Urteil, bzw - besser die drumherum erwähnte Gutachter-Argumentation "Motorrad - instabiles Kfz", und kaum sichbarer Helm etc -- :roll: also wenn so etwas bei Gericht gehör geschenkt wird -- dann läuft da aber strikt was verkehrt -- so einem Vogel hätte ich nicht einmal 2 Sekunden gegeben bevor ich ihn rauskomplimentiert hätte.


    Mal im ernst -- wer so blind ist ein Motorrad nicht zu sehen -- zumal ich mir noch die Regel die Schwächsten stehen immer an höchster Stelle (Menschen / Kinder, dann Radfahrer, dann Mofa/Roller, dann Motorrad, dann Kleinauto, dann LKW,etc)..


    also ich meine -- man achtet gerade auf diese Gruppen - wenn ich abbiege z.B. auf Radfahrer auf dem Radweg neben mir,etc.


    Welcher *VOLLdepp* ist nicht in der Lage ein Motorrad zu sehen/hören welches geradeaus auf ihn zukommt, solange er nicht grad mit den Gedanken ganz wo anders, , das Handy am Ohr, oder das Radio auf Stufe 12 ist..



    Das einzige woran das heutzutage etwas mehr die Übersicht erschwert könnte ist die verfluchte Tendenz sich sollte ****s-SUVs zu kaufen, jede Bonzentussi die um 11:00 aufsteht um ins Nagelstudio zu fahren & zum Friseurtermin braucht dazu einen x5 - Protz 5 - oder Chayenne-Pfeffer im Format eines Panzers.


    Und röhren soll das Ding am besten auch noch, während dem Motorradfahrer mit jeder Norm-Regulierung die Tüte hinten immer weiter zugestopft wird..



    Wenn dann natürlich so'ne Tussi in so einem halben Smart von unten da um diesen Klotz mit getönten Scheiben & brüllendem 4L-Motor (welcher vor ihr links abbiegt) den dahinter wartenden Mopedfahrer ausmachen soll .. schwieriger - aber auch damit muss man halt rechnen.



    Ich denke daß einzige was man den Mopeds ankreiden kann ist daß sie nunmal tatsächlich schneller vom Fleck kommen - auch wenn man nicht die Geschwindigkeit überschreitet..


    Da ist dann ein Moped schon mal schnell da, wo der Autofahrer es evtl. noch gar nicht erwartet hatte..

    "<..>the 101st Fighting Keyboardists - chairborne division"
    -web

  • t(...)
    Welcher *VOLLdepp* ist nicht in der Lage ein Motorrad zu sehen/hören welches geradeaus auf ihn zukommt, solange er nicht grad mit den Gedanken ganz wo anders, , das Handy am Ohr, oder das Radio auf Stufe 12 ist..


    (..)..


    GÄHN!! Erst lesen, dann schreiben :roll: Er ist mit überhöhter Geschwindigkeit über eine Kuppe gefahren, wenn überhaupt hätte der Autofahrer nur seinen Helm sehen können.


    Aber immer schön laut schreien:|

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008