Hi,
gerade eben im ADAC-Newsletter gelesen - was ist denn das für ein Sch*** Urteil!?!
"OLG BRANDENBURG vom 17.07.2009, 12 W 5/08
Haftung bei einem Unfall durch einen Linksabbieger mit einem
entgegenkommenden geradeaus fahrenden Motorrad
Bei Zusammenstössen mit dem geradeaus fahrenden Verkehr ist die
alleinige Haftung des Linksabbiegers dann nicht angemessen, wenn das
geradeaus fahrende Fahrzeug (Motorrad) wegen seiner geringen Grösse
kaum zu erkennen ist. (Aus den Gründen: ...Der Vorfahrtsverstoss der
Beklagten ist nämlich als relativ gering zu gewichten. So ist nach
den Feststellungen des Sachverständigen die Einleitung des
Abbiegemanövers durch die Bekl. nicht zu beanstanden, wenn sie nicht
einmal den Kopf des Klägers wahrnehmen konnte, was der
Sachverständige nicht ausgeschlossen hat. Selbst wenn die Bekl. den
Helm des Kl. bereits sehen konnte, so ist doch zu beachten, dass die
relativ geringe wahrnehmbare Fläche des sich nähernden Fahrzeugs den
Vorfahrtsverstoss der Bekl. relativiert. Auf der anderen Seite ist
die erhöhte Betriebsgefahr des Motorrades infolge seiner schlechteren
Wahrnehmbarkeit im Vergleich zu grösseren Kfz und die grosse
Instabilität eines Motorrades zu berücksichtigen...). "
Sind die bekloppt oder was? Darf man demnächst auch Radfahrer umnieten, weil die ja so schlecht zu sehen sind?!?