Von der Ordnugsbehörde fotografiert!
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ingochen, mein freund
die lösung ist doch ganz einfach ... fahr nicht mehr als du darfst ... dann könne sie dir auch nichts
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Also ich kann mich erinnern, hier im Board eine Story
von einem Doofkopp gelesen zu haben, der sich einen
Spass draus gemacht hat, wieder und wieder an einem
Starenkasten vorbeizurasen.Sowas weckt natürlich den Ehrgeiz der Verarsch#en.
Da wird dann schon mal genau auf Helmmusterung,
Kombilogos etc. geachtet!Aber sonst: Massendelikt mit automatisierten Arbeitsabläufen.
Mein Kennzeichen wurde auch schon "registriert". Keine negativen Folgen.
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ingochen, mein freund
die lösung ist doch ganz einfach ... fahr nicht mehr als du darfst ... dann könne sie dir auch nichts
Dann darf ich niiiiiieeeeeeeeeeee mehr mit dir fahren, du Raser:D
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Sagt der richtige
Bei dir setz ich mich jedenfalls nicht mehr ins Auto, ich glaube, man hätte meine am Türgriff verkrampfte Hand fast aboperieren müssen
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Lack doch einfach die "BatEnte" um
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...ich wusste schon immer, dass du'n Poser bist
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Die Bilderkes sind Beweismittel für dieses Verfahren und dürfen für nichts anderes verwendet werden.
Sollte ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde die Bilder zu anderen Zwecken aufbewahren, gäbe es vom Datenschutzbeauftragten richtig was zwischen die Hörner. -
.....des Fahrzeughalters Der darf dann zahlen
Meines Wissens nach gilt die Halterhaftung für den ruhenden Verkehr.
Abgesehen davon:
Da mein/unser Fuhrpark von mehreren mit mir nahe verwandten Personen
wechselweise benutzt wird und wir außerdem nach Lust, Laune und
Wetterlage untereinander die Helme und Klamotten tauschen,
berufe ich mich gewöhnlich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht. -
Aber dass kann ja nicht stimmen, du musst doch sagen können wer mit deinem Motorrad gefahren ist? Sonst würde man doch einfach bei jeder Kontrolle einfach abhauen und man auch mit dem Motorrad niegeblitzt werden können, dunkles Visier oder Sturmhaube vorrausgesetzt.
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Aber dass kann ja nicht stimmen, du musst doch sagen können wer mit deinem Motorrad gefahren ist?
nein, muss man nicht ... im extremfall wird einem ein fahrtenbuch ( welches man führen muss ) aufgebrummt
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Im Strafgesetzbuch ist ein ein Zeugnisverweigerungsrecht
hinsichtlich naher Verwandter verankert.
Niemand muss seine Verwandschaft in die Pfanne hauen.Ferner ist es immer (noch) so, dass man mir etwas nachweisen muss,
und nicht ich meine Unschuld beweisen muss.
Pech für die Ordnungsbehörde, dass unter einem verspiegelten Visier
der Fahrer nicht zu erkennen ist.Sollte ich mich ständig nicht erinnern können,
wer denn nun gerade mit meinem Fahrzeug unterwegs gewesen ist,
kann mir die Straßenverkehrsbehörde für das betroffene Fahrzeug
ggf. die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen. -
Die Bilderkes sind Beweismittel für dieses Verfahren und dürfen für nichts anderes verwendet werden.
Sollte ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde die Bilder zu anderen Zwecken aufbewahren, gäbe es vom Datenschutzbeauftragten richtig was zwischen die Hörner.
Arrigato, Andi-San