Von der Ordnugsbehörde fotografiert!

  • Wenn du den Thread nicht eröffnet hast, vielleicht hilft das weiter...
    Klick

    "more gas if you are in trouble"

  • ingochen, mein freund :dr:


    die lösung ist doch ganz einfach ... fahr nicht mehr als du darfst ... dann könne sie dir auch nichts :D

  • Also ich kann mich erinnern, hier im Board eine Story
    von einem Doofkopp gelesen zu haben, der sich einen
    Spass draus gemacht hat, wieder und wieder an einem
    Starenkasten vorbeizurasen.


    Sowas weckt natürlich den Ehrgeiz der Verarsch#en.
    Da wird dann schon mal genau auf Helmmusterung,
    Kombilogos etc. geachtet!



    Aber sonst: Massendelikt mit automatisierten Arbeitsabläufen.


    Mein Kennzeichen wurde auch schon "registriert". Keine negativen Folgen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • ingochen, mein freund :dr:


    die lösung ist doch ganz einfach ... fahr nicht mehr als du darfst ... dann könne sie dir auch nichts :D


    Dann darf ich niiiiiieeeeeeeeeeee mehr mit dir fahren, du Raser:D

    Anhänger der einzig wahren Borussia von 1900

  • Sagt der richtige :D


    Bei dir setz ich mich jedenfalls nicht mehr ins Auto, ich glaube, man hätte meine am Türgriff verkrampfte Hand fast aboperieren müssen :roll::D

  • Lack doch einfach die "BatEnte" um :roll1:

    Going into places you're not supposed to be. Take nothing but pictures, leave nothing but traces

  • ...ich wusste schon immer, dass du'n Poser bist :!:



    :D

    ...wenn ich nur nicht so zerstreut räwe....

  • Die Bilderkes sind Beweismittel für dieses Verfahren und dürfen für nichts anderes verwendet werden.
    Sollte ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde die Bilder zu anderen Zwecken aufbewahren, gäbe es vom Datenschutzbeauftragten richtig was zwischen die Hörner.

    [SIGPIC]der fe-igel[/SIGPIC]der fe-igel
    If it doesn't fit, get a bigger hammer!

  • .....des Fahrzeughalters:wink: Der darf dann zahlen:mad:


    Meines Wissens nach gilt die Halterhaftung für den ruhenden Verkehr.


    Abgesehen davon:


    Da mein/unser Fuhrpark von mehreren mit mir nahe verwandten Personen
    wechselweise benutzt wird und wir außerdem nach Lust, Laune und
    Wetterlage untereinander die Helme und Klamotten tauschen,
    berufe ich mich gewöhnlich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht. :nixweiss:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Aber dass kann ja nicht stimmen, du musst doch sagen können wer mit deinem Motorrad gefahren ist? Sonst würde man doch einfach bei jeder Kontrolle einfach abhauen und man auch mit dem Motorrad niegeblitzt werden können, dunkles Visier oder Sturmhaube vorrausgesetzt.

  • Aber dass kann ja nicht stimmen, du musst doch sagen können wer mit deinem Motorrad gefahren ist?


    nein, muss man nicht ... im extremfall wird einem ein fahrtenbuch ( welches man führen muss ) aufgebrummt :roll:

  • Im Strafgesetzbuch ist ein ein Zeugnisverweigerungsrecht
    hinsichtlich naher Verwandter verankert.
    Niemand muss seine Verwandschaft in die Pfanne hauen.


    Ferner ist es immer (noch) so, dass man mir etwas nachweisen muss,
    und nicht ich meine Unschuld beweisen muss.
    Pech für die Ordnungsbehörde, dass unter einem verspiegelten Visier
    der Fahrer nicht zu erkennen ist. :nixweiss:


    Sollte ich mich ständig nicht erinnern können,
    wer denn nun gerade mit meinem Fahrzeug unterwegs gewesen ist,
    kann mir die Straßenverkehrsbehörde für das betroffene Fahrzeug
    ggf. die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

    Einmal editiert, zuletzt von Afrikaans ()

  • Die Bilderkes sind Beweismittel für dieses Verfahren und dürfen für nichts anderes verwendet werden.
    Sollte ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde die Bilder zu anderen Zwecken aufbewahren, gäbe es vom Datenschutzbeauftragten richtig was zwischen die Hörner.


    Arrigato, Andi-San :bow:

    Anhänger der einzig wahren Borussia von 1900