Ich wechsle niemals beide gleichzeitig, hab doch nicht zu viel Geld oO
Nachdem mich dieses Thema interessiert, ich aber innerhalb kurzer Zeit auf meine Frage 2 konträre Antworten bekommen habe, habe ich nun selbst versucht mich zu dem Thema "verschiedene Reifenfabrikate am Moped" etwas schlau zu machen. Der TÜV-Nord schreibt zum Thema KLICK folgendes:
ZitatAlles anzeigenBei den meisten Motorrädern, insbesondere leistungsstarken und sehr schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Diese Reifen wurden zuvor ausgiebig getestet und für gut befunden.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller die Reifenbindung aufhebt?
Entgegen landläufiger Meinung dürfen Sie sich nicht nach Herzenslust auf dem Reifenmarkt bedienen, da der Gesetzgeber weiterhin vom Halter eine ausgewiesene Freigabe verlangt. Der Fahrzeughersteller verlagert die Verantwortung einfach an die Kunden und Reifenhersteller.
Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?
Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:
* Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
* Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
* Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.
Und genau beim letzten Punkt - der Freigabe - wird der Hase im Pfeffer liegen:
In der Praxis wird doch weder der Fzg.-Hersteller noch der Reifenhersteller Freigaben für eine Mischbereifung erteilen, sondern nur für zueinander "passende" Modelle - oder gibt's das etwa doch?
Nach meinem Verständnis tut das der Reifenhersteller schon allein aus dem einfachen Grunde nicht, weil er schon aus unternehmerischer Sicht gar kein Interesse daran haben dürfte, daß zu "seinem" Reifen ein Pneu anderen Fabrikats aufgezogen wird.
Die Freigaben die ich bislang von Reifenherstellern gesehen habe, beziehen sich je Hersteller eigentlich immer auf gleichwertige Modelle, selbst wenn dieser bei identischer Größe gleich mehrere zur Auswahl hat.
Und der Fzg.-Hersteller auch nicht, weil der sich aus Kostengründen bei seinen Freigaben schon seit jeher nur auf ein paar wenige Reifenhersteller beschränkt hat.
Letztendlich wäre es aber allein aufgrund unüberschaubaren Anzahl an Kombinationsmöglichkeiten auch schlicht nicht möglich Freigaben für alle erdenklichen Paarungen zu erstellen - egal ob das nun durch den Fzg.- oder Reifenhersteller geschehen würde.
Somit bleibt eigentlich alles beim alten:
Im Prinzip existiert die Fabrikatsbindung immer noch, auch wenn sie nicht mehr explizit im Fahrzeugschein zu lesen ist. Lediglich die Verantwortung darüber ist - wie der TÜV es so schön schreibt - verlagert worden.
So wie ich das mittlerweile sehe gibt es auch ohne explizite Reifenbindung nur folgende legale Möglichkeiten:
* Bei der selben Marke bleiben
* 2 Reifen wechseln, obwohl einer noch gut ist
Oder sind hier jmd. Freigaben zu "Mischbereifungen" bekannt?