Abzockerei- was tun?

  • Ich kann nur nicht verstehen, dass sie den Verursacher, den wir mit Namen und Adresse benannt haben, nicht einmal angeschrieben haben. Er hat den Verstoß ja zugegeben, und würde sich mit denen auch auseinander setzen.


    Das müsste doch rechtlich genauso handhabbar sein, als wäre er mit meinem Auto geblitzt worden. Erst wird der Halter angeschrieben, gibt aber jemand anders den Verstoß zu, wird er dafür belangt. Oder habe ich da ein falsches Verständnis von Recht?

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • Vom Sinne des Recht haben's und sein ist dein Verständniss schon richtig, dummerweise ist das aber nicht der Hauptzweck dieser Sache. Hauptzweck ist es dem Anwalt Geld in die Kasse zu bringen und nicht für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen.


    Was natürlich nicht bedeutet das das was geschehen ist damit "richtiger" wird ;)

  • Zitat

    Der Freund meiner Schwester hatte auch mal solch ein Schreiben von einem Anwalt aus Hamburg im Briefkasten. Er hat als Antwort einfach geschrieben das es haltlos währe und mit einer Anzeige gegen den Anwalt wegen unrechtmäßigkeit des Schreibens gedroht. Mit dem kleinen Verweis das das Kriminelle System dieses Anwalts auffliegen würde... er hat nie wieder was von denen gehört!


    Gerade wenn es die Kanzlei R....sch aus Hamburg ist - würde ich das tumlichst unterlassen. ich war selbst betroffen und hatte mich wochenlang mit dem Thema, den Hintergründen usw. beschäftigt.


    Der günstigste Fall ist und bleibt die außergerichtliche Einigung mittels eines Vergleiches + eine vom Anwalt neu aufgelegte Unterlassenserklärung. NEVER ---- nieeemals ..... nie die Unterschreiben die dabei ist. Damit wirst du bis an dein Lebensende von der Kanzlei und der netten Partner Firma Pro Media GmbH - dessen Geschäftsführer rein zufällig dein abmahnender Anwalt ist - überwacht um im Wiederholungsfall sofort und ohne Gegenwehr mittels eines Gerichtsbeschlusses mehr als 5.000€ ein zu ziehen.


    Das sich die Kanzlei weiter an dir festhält war mir klar - ist auch nicht böse gemeint - aber für die bist du der Anschlussinhaber und somit die Bezugsadresse. Wie du das mit deinem Mitusern im Background regelst interessiert die leider nicht.


    Mein Tipp nach wie vor:


    Vergleichssumme aushandeln und zahlen - Unterlassenserklärung deines Anwaltes mitsenden und gut ist.
    Lass es nicht vor Gericht gehen - das verlierst du leider! In x tausden Foren waren nicht mal eine Hand voll dabei die das Gegenteil beweisen konnten.
    Anwalt fragen wie du dich wegen der Sache mit dem Mitbenutzer einigen kannst - da aber Aussage gegen Aussage steht - wenig Chancen.

    CBR Team Konica Minolta :D
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Aber da gibts doch ne art Deckelung (100 EU) weiss aber nix genaues nich

  • Vermutlich meinst Du das:

    Zitat


    § 97a Abmahnung
    (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
    (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


    Das ist aus dem UrhG und begrenzt die Inanspruchnahme wegen ANWALTSKOSTEN auf 100 €. Das heißt, verlangt der Anwalt mehr als 100 € dafür, dass es für den Urheberrechtsinhaber notwendig wurde, ihn in Anspruch zu nehmen, könnte man ihm dies entgegenhalten.


    Dieser Paragraph hat NICHTS mit dem Schadenersatzanspruch für die unerlaubte und geschäftsschädigende Verbreitung des Werks zu tun, und auch nichts mit Gerichtskosten oder Anwaltskosten die dadurch entstehen, dass man nicht durch irgendeine Form der Unterlassungserklärung zu erkennen gegeben hat, dass man in Zukunft auf die Verbreitung des Werks verzichten will.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • So langsam bekomme ich hier die Krise! :confusedx:


    Flattert mir doch heute schon wieder so ein Schreiben, wie anfangs dieses Threads ins Haus. Andere Kanzlei, anderer Film, anderes Datum.
    Inhaltliches Blabla und Prozedere der aussergerichtlichen Einigung durch Unterlassungserklärung und Zahlung annähernd der gleichen Summe, wie in dem ersten Schreiben.
    Scheint wohl ein lukratives Hobby so einiger Anwaltskanzleien geworden zu sein. :mad:


    Und es kann mir auch keiner mehr weiß machen, dass das nicht doch eine Abzockmethode ist. Scheint sogar kanzleiübergreifende Standardschreiben und Standardsummen zu geben. :roll:


    Im Übrigen habe ich von der ersten Kanzlei bislang noch nichts wieder gehört. Aber vielleicht ist das auch nur die Ruhe vor dem Sturm (Gerichtsverhandlung). :gruebelx:


    Noch so´n paar Dinger, und ich schmeiße sämtliche Kommunikationsgeräte in die Tonne und setze mich wieder mit der Trommel auf´s Dach! Aber wahrscheinlich muss ich dann Strafe bezahlen wegen Lärmbelästigung! :o

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • Wahrscheinlich wird deine Adresse jetzt in irgendwelchen Anwaltsnetzen vertickt.
    Jeder darf mal...

    "more gas if you are in trouble"

  • Denn bin ich ja mal gespannt, was noch alles so kommt. :o


    Hauptsache, es wird nicht langweilig hier zu Hause. :roll:


    Werde mir diesmal aber die anwaltlichen Schreiben vom letzten Vorgang als Vorlage nehmen und selbst schreiben. Sonst bezahle ich bald mehr Anwaltsgebühren, als Strafe.


    Muss nur noch sehen, dass ich den Tünnes, der das alles verzapft hat, nochmal in die Finger bekomme.:evil::mad:

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • Hallöchen


    Deswegen lade ich meine Filme und meine Musik nur über die offenen W-LAN´s meiner netten Nachbarn ;)



    hab da eine zwar nicht ganz kostenlose Methode, aber doch besser als eine Abmahnung zu riskieren oder den Nachbarn einzubrocken:
    Prepaid-Sim-Karte (mit Internet-24 Stunden-Flat für 1,99€) mit Datenstick. Hat zwar nicht die schnellste Übertragung und nach 1GB wird nochmal gedrosselt, aber wenn man mit komprimierten Formaten (mp3, mp4) vorlieb nimmt und nicht ein komplettes DVD-iso.file ziehen will, funzt das hinreichend. Karte kauft man im Laden gegen bar, Aufladebons auch, Karte muss natürlich aktiviert werden - geht über das Internet ohne Vorlage von Identitätsnachweis. Lässt sich problemlos auf nicht existierende Person an tatsächlich existierender Adresse registrieren. Nicht existierende Adresse geht nicht (die haben eine Datenbank, mit der sie Postleitzahl, Strasse und Hausnummer auf Plausibilität prüfen), habe eine Adresse mit sowieso häufig wechselnden Bewohnern angegeben.
    Das schlimmste was passieren kann - dass sie irgendwann die Karte sperren und mein Restguthaben futsch ist (lade immer 15€ auf, wenns für die nächste Session nicht mehr reicht, ist Schaden im Schadensfall also sehr begrenzt), kann dann natürlich nicht hingehen und mich beschweren. Ist mir aber noch nicht passiert, würde mir dann einfach eine neue Karte holen, solange die nicht nach dem Ausweis fragen. Ist aber noch nicht nötig gewesen ...


    Aber natürlich laden wir Motorradfahrer sowieso kein urheberrechtlich geschütztes Material widerrechtlich aus dem Internet. Unsere nicht ganz rechtskonformen Aktivitäten sind trotzdem meistens gut zu hören ...


    Viele Grüsse
    Olaf

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Das Hauptproblem der P2P - Nutzer ist nicht, dass sie erwischt werden, sondern dass sie P2P genutzt haben. Denn wenn man P2P nutzt, verteilt man jedes einzelne MB, das man runtergeladen hat, auch wieder an Dritte. Dadurch entsteht der so unglaublich hohe Schaden für die Urheberrechtsinhaber, denn der einzelne P2P - Nutzer hat ja den urheberrechtlich geschützten Inhalt an tausende weitergegeben.


    Wenn man hingegen andere Downloadservices benutzt, wo einer eine Datei hochladen kann, und viele können sie dann runterladen, ohne dass sie den Inhalt an Dritte weitergeben, ist das Risiko deutlich geringer. Denn wird man erwischt, muss man als Schadenersatz bestenfalls die Anwaltskosten und den entgangenen Gewinn ersetzen, was in seltenen Fällen mehr als 200 € kosten dürfte.


    Diese Downloadservices funktionieren in der Regel kostenfrei mit Beschränkungen, oder auch kostenpflichtig ohne Beschränkungen. Also meiner Ansicht nach kann man da nicht viel falsch machen. Nehmen wir mal an, man lädt zufällig aus Versehen einen illegal eingestellten Inhalt herunter. Um erwischt zu werden, müsste der Urherberechtsinhaber vom Server in Togo oder wo immer der steht 1. erzählt bekommen, dass ein urheberrechtlich geschützter Inhalt auf ihm angeboten wird (mit der Herausgabe dieser Information würde er sich selbst Haftungsansprüchen aussetzen), 2. müsste der Server in Togo preisgeben, welche IP - Adressen auf den Inhalt zugegriffen haben und 3. auch noch erzählen, wann das geschehen ist. Danach müsste 4. die Telekom oder welcher Provider auch immer auch noch die Adresse preisgeben, die zu der IP gehört hat zu dem Zeitpunkt, und ein deutsches Gericht müsste 5. anerkennen, dass diese Information ausreicht, um einen zum Schadenersatz zu verknacken.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, ist sehr gering, und die Folgen die das für einen hätte, sind eher mild. Da lässt sich kein Geschäft draus machen, also wird es da auch keine "Abmahnprofis" geben.


    Also wer heutzutage noch Emule oder sowas nutzt, hat was verpasst.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • :goodp:
    für diejenigen, die jetzt vllt umsteigen wollen^^
    Rundum Sorglos Paket


    einfacher geht es einfach nicht, meiner meinung nach...will hier aber keinen überreden oder anstiften...entscheidet selbst :)

    Einmal editiert, zuletzt von sno0k ()

  • da wird nichts getauscht...P2P ist was anderes...
    ist der beschriebene weg von trotzdem
    ich lösch aber trotzdem mal die beiden letzten links...google wird allen interessierten weiterhelfen

  • JDownloader ist ein Programm, mit dem man automatisiert Inhalte herunterladen kann, die auf Servern bereitgestellt werden. Der Nutzer lädt sich eine Datei von einem Server runter und verteilt sie eben - anders als bei P2P - Programmen - nicht an Dritte. Was man da runterlädt und wie man auf den Link zum Download kommt, ist eine ganz andere Geschichte. Der Service und das JDownloader - Programm sind völlig legal. Außer man nutzt es, um raubkopierte Inhalte herunterzuladen. Aber davon redet hier ja keiner.


    Wenn irgendjemand mal dabei erwischt werden sollte, wie er von einem solchen Server urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterlädt, sind die Folgen wesentlich milder, als wenn man ein P2P - Programm genutzt hat. Nur der, der den Inhalt illegal bereitstellt, damit andere ihn herunterladen, hätte ein heftiges Problem :D


    Anleitungen zum Auffinden von Links zum illegalen herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte wären hier nicht ok und würden entfernt werden.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

    Einmal editiert, zuletzt von trotzdem ()

  • Trotzdem: ich weiß nicht ob Du mitbekommen hast dass er zwei Links eingestellt hat, die auf Börsen zeigen, die überwiegend illegale/copyright geschütze Inhalte als Direktlink bereitstellen.


    Die Programme JDownloader, Azureus, Emule.. sind alle nicht illegal. Nur wer weiß in welchem Bezug man diese Links hier im Forum früher oder später bei google findet... darum ging es mir nur :-/


    Wenn der Ex-Bengel von Katjas Töchterlein "die" Seite nur angeschaut hätte wäre wohl auch nichts passiert :(