Abzockerei- was tun?

  • Hi,
    könnte mal Rat gebrauchen. Glaube, das Thema gab es schon mal, finde es aber nicht wieder.


    Hatte heute ein Schreiben einer Hamburger Anwaltskanzlei im Briefkasten.


    Inhalt: Vorwurf unerlaubten Anbietens geschützter Filme in Tauschbörsen (file-sharing) von meiner IP-Adresse aus
    Aufforderung: Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von 800,--€ als Schadensersatz und zur Deckung der Providerauskünfte, und natürlich um weitere Kosten von ca. 5.100,--€ zu vermeiden.


    Die Vorwürfe sind völlig haltlos, da ich weder jemals Filme heruntergeladen, noch versendet oder veröffentlicht habe. (bin nämlich schlicht zu Computer-ungebildet dafür)
    Übrigens haben auch meine Töchter oder unsere Oma nichts dergleichen veranstaltet.


    Nun meine Frage: Wie reagiert man am besten darauf? Reicht ein persönlich verfasstes Schreiben, oder ist es ratsam, gleich einen Anwalt einzuschalten?


    Hatte jemand schonmal den gleichen Fall, und wie ist das ausgegangen?


    Gruß
    Katja

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • Ach ne, zufälligerweise von einem RA R...h aus Hamburg ? Wenn ja, gib den Namen und das Stichwort Abmahnung mal bei Google ein...und nimm dir viel Zeit...
    PS, so ganz nebenbei, "pauschal" geht mal gar nix, denn:
    - Titel des Werkes muss genannt werden
    - Wen die Kanzlei vertritt (liegt dem Schreiben eine entsprechende Vollmacht bei ?)
    - Wann genau und wie haben sie das festgestellt ?
    - Welche rechtssicheren Methoden (=Software) wurde hierfür verwendet ?


    Ach ja, die Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall unterschreiben ! (=Schuldeingeständnis)

  • Katja...ich hab den gesuchten Fred nochmals hervorgekramt und als geschlossener Thread mal inne Plauderecke verschoben


    http://www.honda-board.de/hb/t…nd-die-Folgen-aus-Hamburg...


    Ich hoffe, du wirst fündig!


    Viel Erfolg

    Und immer daran denken: Man kann es nicht allen gleichzeitig Recht machen!
    (Afriedsam)

  • Solange das Schreiben nicht Gelb und vom Amtsgericht ist, einfach nicht reagieren.... so würde ich das Handhaben, wenn es völlig haltlos ist.

  • Also, von Nicht-Reagieren wird dringendst abgeraten, da nach Ablauf der Frist sofort die Gerichtsbarkeit in Gang gesetzt wird. Raten auch andere Anwälte im Net von ab.


    Daten haben die schon einige genannt. IP-Nr., Datum und Uhrzeit, Titel des Films, und die Telekom habe mitgeteilt, dass die genannte IP-Adresse zum gegebenen Zeitpunkt meinem Anschluss zugeordnet war.
    Das einzige, was ich festgestellt habe ist, dass mein w-lan-Zugang nicht passwortgeschützt ist. Hier bei uns im Hause kennt jedenfalls keiner den Film und hat ihn auch nicht ´runtergeladen, geschweige denn verbreitet.


    Alles Andere werde ich wohl erstmal herausfinden müssen.


    Vielen Dank für die Tips und den Link. Werde mich da mal durchlesen.


    Gruß
    Katja




    Habe mich da mal gerade durchgelesen. Da kann man ja nur das kalte K***en kriegen, was einem die gewissenlosen Geldgeier und Winkeladvokaten das Leben schwer machen können.
    Würde mich mal interessieren, wie das bei den Anderen ausgegangen ist.
    Bin selbst morgen erstmal beim Anwalt.

    Die Welt gehört dem, der handelt.

    Einmal editiert, zuletzt von Katja600Honda ()


  • ...
    Das einzige, was ich festgestellt habe ist, dass mein w-lan-Zugang nicht passwortgeschützt ist. Hier bei uns im Hause kennt jedenfalls keiner den Film und hat ihn auch nicht ´runtergeladen, geschweige denn verbreitet.
    ...



    Auch wenn jetzt gleich von allen Seiten auf mich eingedroschen wird: selber schuld.


    Und als Täter würde ich den Film natürlich auch nicht kennen. Bei einem offenen Zugang kann es aber natürlich auch jeder auf der Straße vorbeilaufende ... sein.

    Bitte begeben Sie sich zu den Ausgängen, wir schließen das Internet in 30 Minuten.

  • Oh Katja,


    offener WLAN ???? Wer hat Dir das angerichtet, da kannst du gleich die PIN auf der EC-Card notieren und es offen liegen lassen.
    Das Blöde ist, sollte wirklich jemand deinen WLAN genutzt haben, was ich sogar für sehr wahrscheinlich halt, sorry - hast ein Problem. Denn jeder Richter wird von großer Fahrlässigkeit sprechen.


    Wenn der Anwalt wirklcih alles Daten hat und nicht nur so dumm rum schreibt, dann hoffe, du hast eine RVS.


    Google dich mal durch über die Kanzlei, oftmals gibt es gute Hinweise auf deren Praktiken (fall bereits aufgefallen).


    Aber mach dein WLAN erstmal zu !

  • @ joszi


    Dass ich den Zugang nicht geschützt habe, - eigene Dusseligkeit, stimmt schon, aber in der Regel läuft hier alles nur über Kabel und w-lan ist ausgeschaltet.


    Den zweiten Satz hättest du dir sparen können. Wenn ich etwas angestellt habe, bezahle ich auch den Deckel dafür. Hier geht es um die bodenlose Dreistigkeit, solche Drohbriefe ins Blaue zu versenden nach dem Motto: Nur groß genug aufblähen und laut genug drohen, dann gibt es sicher einige, die aus lauter Angst bezahlen.


    Meine Frage war auch nicht, wie ich um eine Strafe für begangenes Unrecht herumkomme, sondern ob es noch andere gibt, denen ebenfalls unverhofft und völlig haltlos irgendwelche strafbaren Handlungen vorgeworfen werden, und wie sie damit umgegangen sind.
    Da es eine Masche einiger Abzocker-Anwälte zu sein scheint, und auch immer wieder Hamburg, Karlsruhe, 5001,--€ Androhung und 800,--€ Vergleichszahlung auftauchen, scheint ja wohl System dahinter zu stecken.


    Gruß
    Katja

    Die Welt gehört dem, der handelt.


  • Dass ich den Zugang nicht geschützt habe, - eigene Dusseligkeit, stimmt schon, aber in der Regel läuft hier alles nur über Kabel und w-lan ist ausgeschaltet.


    Äh - also temporär ist er mal aktiv? Oder eigentlich und uneigentlich gar nicht?


    Wenn das Erstgenannte zutrifft, dann kann man zu folgendem:


    ... völlig haltlos irgendwelche strafbaren Handlungen vorgeworfen werden, und wie sie damit umgegangen sind.


    ja leider nur noch sagen, dass Du vielleicht das Pech hattest, das es wirklich einer genutzt hat - Du es nicht gemerkt hast und genug Daten gewechselt wurden um eine Verfolgung ausichtsreich zu wirken lassen. Also könnte es nicht ganz so haltlos sein.


    Da es eine Masche einiger Abzocker-Anwälte zu sein scheint, und auch immer wieder Hamburg, Karlsruhe, 5001,--€ Androhung und 800,--€ Vergleichszahlung auftauchen, scheint ja wohl System dahinter zu stecken.


    Ja, Nutzer der "ins blaue schiessen" Masche gibt es angeblich und vielleicht auch noch einige. Aber in einschlägigen Brettern (nein, die sind üblicherweise nicht mit Inhalt über Suchmaschinen zu finden) zeigt sich, dass eine Spezialisierung stattfindet auf erfolgreiche Ermittlungen. In manchen Verlinkungsseiten zu illegalen Downloads für ältere und sehr beliebte Techniken wie eseln zB sind inzwischen bis zu 80% gemarkerte Dateien/-verweise enthalten - von Profis gestreut. Gerüchteweise wurden sogar aus Versehen schonmal falsche Namen und Inhaltsbeschreibungen gemacht (sehr beliebte Fernsehserien, superneue Filme) und die Datei enthält nur einen ausländischen C-Movie oder Schrott-xxx - aber da standen dann Rechtebesitzer, Trackkingfirmen und Anwälte hinter die wissen was sie tun und bei Nichtannahme des Vergleiches (meist reduziert da sonst unhaltbare Beträge) sofort vor Gericht ziehen ... mit besten Erfolgsaussichten.


    Also mein Tipp wäre, sofern wirklich die Gefahr besteht dass das WLAN 1,2-oder-öftermal offen war ... alle relevanten Unterlagen in Kopie einfordern (IIRC Dein gutes Recht - kann aber ebenso zu Recht Kosten bei denen verursachen), einen Fachanwalt suchen und zumindest eine Erstberatung/Kontrollrechnung zu deren Forderung machen lassen (dürfte nicht so viel Kosten). Je nach Ergebnis kannst dann ja Vertretung durch ihn oder Selbstabwicklung immer noch entscheiden.


    Guy B.

  • Hallo Katja,


    ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem. Bei mir ist es keine Urheberrechtsverletzung sondern die Benutzung einer Erotik-Seite. Ok, wie dem auch sei.
    Ganz wichtig:
    Auf die Briefe die Du erhältst immer Antworten.
    Hierzu schreibst Du kannst kurz und knapp, daß Du die genannte Urheberrechtsverletzung nicht begangen hast und das der Absender von weiterem außergerichtlichem Schriftverkehr absehen soll. Außerdem weißt Du darauf hin, daß du weitere außergerichtliche Schreiben nicht mehr beantworten wirst. Damit hast Du erst einmal alles richtig gemacht!


    Dir muß schon klar sein, daß ab jetzt der Absender ein Gerichtsverfahren anstreben wird. Das wird, wäre sowie so passiert. Ist bei mir genau so. Sobald Du irgendwie Post vom Gericht bekommst umgehend einen Anwalt einschalten, den ab jetzt ist es bitterer ernst.


    Übrigens nur so am Rande. Kontrollire mal bitte ob die IP die Dir genannt wurde auch wirklich zum IP-Range der Telekom gehört, nur mal so als Tip. Des weiteren wissen wir alle und ich habe bei der Telekom bereits eine Selbstauskunft eingeholt, werden die IP-Adressen nur noch 7 Tage gespeichert. Also kann Dir heute keiner nachweisen was vor 8 Tage geschehen ist. In meinem Fall ist die genannte IP keine Telekom IP sondern die eines anderer Anbieters. Ergo hat sich da jemand mit meinen persönlichen Daten einen üblen Scherz erlaubt. :mad:


    Gruß
    José

    Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht dafür, was Du verstehst!

  • Im Moment bin ich einfach nur stinkensauer, dass mir aus heiterem Himmel so ein Brief ins Haus flattert, und darüber, dass, je mehr Beiträge ich hier lese, ich immer mehr zu der Befürchtung gelange, dass ich so oder so finanziell richtig aus der Tasche kommen soll. - Und nach meinem bisherigen Wissensstand für nix, als für irgendeine Abzockmethode windiger Winkeladvokaten.


    Ich habe schon hier zu Hause jeden befragt, ob er irgendeinen Film heruntergeladen hat. Wenn mir meine Girls aber versichern, dass sie noch nie Filme heruntergeladen haben, glaube ich ihnen auch.
    Blöd war sicherlich, dass sie das w-lan eingeschaltet haben, obwohl ich auf Kabel bestehe. Nun wohnen wir hier aber in einer Nachbarschaft, die schon seit -zig Jahren besteht. Ist auch keine Garantie, aber halt unwahrscheinlich. Werde ich wohl die nächsten Tage mal recherchieren.


    Auf jeden Fall habe ich morgen vormittag erstmal einen Termin beim Anwalt. Kann dann ja mal berichten, was er so sagt.
    Im Moment will ich erstmal wieder die Wut aus dem Bauch haben, wir streiten uns hier zu Hause ja schon.


    Gehe jetzt erstmal Kuchen backen, da meine Tochter morgen Geburtstag hat.


    Vielen Dank erstmal für Eure Tips und Erfahrungen.


    Gruß
    Katja

    Die Welt gehört dem, der handelt.

  • Da gibt es wohl ein BGH Urteil nachdem bei offenem Wlans die Abmahngebühren bei 100 € gedeckelt werden.
    http://www.anwalt24.de/fachart…esicherten-wlan-anschluss


    Zitat

    Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.


    Az.: I ZR 121/08


    In vielen Berichten wird dieses Urteil unter der Schlagzeile "BGH: Abmahnung bei ungesichertem WLAN zulässig"
    als böse bezeichnet, liest mann das urteil aber genau so sieht mann das eben auch die Höhe der Abmahnung bei
    Missbrauch des offenen Wlans durch dritte bei 100 € gedeckelt wird.


    Sicherlich immer noch genug Geld, aber im vergleich zu den sonst geforderten Beträgen incl. Anwaltskosten schon ne andere Hausnummer.

    2 Mal editiert, zuletzt von Moerser ()

  • Habe den link geändert weil ich ne bessere Seite gefunden habe.

  • Interessante Geschichte, wobei bei dir, Katja, schon recht heftig.


    Interessant insoweit, als dem privaten User eine zum Installationszeitpunkt marktübliche Sicherheitseinstellung zugemutet werden kann und außerdem eine Änderung des Passwortes als legitim unterstellt wird.


    Passwortänderung? Natürlich, doch was die Verschlüsselung anbelangt, da haperts an der Technik, sprich ich kann aufgrund der von der Teledoof bei Vertragsabschluß (ca. 5 Jahre her) gelieferten Hardware in Verbindung mit einem Repeater keine WPA-Verschlüsselung anwenden.....Schitte aber auch. Ist das nun rechtlich Fahrlässigkeit?


    Positiv finde ich auf jeden Fall, daß es eine Kostendeckelung gibt, zwar in ärgerlicher aber verschmerzbarer Höhe......


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    .....mal verliert man, mal gewinnen die anderen......und nennt mich nicht RumTreiber!

  • Dankeschön!
    Werde denn mal berichten, was mein Anwalt so meint.


    Gruß
    Katja

    Die Welt gehört dem, der handelt.