§21 Vollabnahme eines bisher in den Niederlanden zugelassenen ...

  • Neue Anfrage an die ST1100 Experten:
    Wo finde ich die Motornummer? Rechts, links, unten drunter?
    Wenn jemand ein aussagekräftiges Foto einstellen könnte (gerne mit verpixelter Nummer), könnte das helfen.
    Hintergrund: Für die Ausstellung des Fahrzeuggebundenen Datenblatts braucht Honda von mir die Rahmennummer _und_ die Motornummer. Rahmennummer hab ich schon, Motornummer müsste ich den Verkäufer bitten abzulesen. Will es ihm halt einfach machen. Nerve den armen schon genug mit meinen ganzen TÜV-bezogenen Fragen


    ciao


    frank

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    - Soichiro Honda -

  • Hi,


    Hallo, meiner Meinung nach müstes du bei jeden Tüv diese Auskunft bekommen. Gruß Hirsch


    Auskunft schon - aber weder in Gespanntechnik und schon gar nicht in EU-Zulassungsrecht kennt sich jeder TÜV aus.
    Schon gar nicht, wenn weder ein COC-Dokument oder eine EWG-Konformitätserklärung für eine EWG-Betriebserlaubnis vorliegt.
    Das alles gibt es für diese kleinen Serien oder gar Einzelanfertigungen nämlich nicht.


    In vielen TÜV-Stellen kannst Du nicht einmal eine einfache HU bei einem Gespann machen lassen, weil sie niemanden haben, der die dafür notwendige Extraausbildung durchlaufen hat ;) ...



    Gruß
    Thomi

  • Dann hast du ja noch größers Probleme als ich mit meinen VT Datenblatt !:confusedx:

  • Hi,


    Ich frage mich gerade, ob vor 13 Jahren bei Schwenkergespannen in den Niederlanden überhaupt sowas wie ein Beiwagen in die Papiere eingetragen werden musste und wenn ja - in welcher Form :gruebelx: ...
    In Deutschland muss so ein "Teil" wie ein Beiwagen auf jeden Fall in die Papiere eingetragen werden und das Fahrzeug wechselt damit in eine andere Fahrzeugkategorie (von 09 in 19). Ganz schlimm wird's, wenn HONDA Deutschland sagt, dass das nach diesem Umbau gar keine HONDA mehr ist. Bei einem Schwenker, der ja an der Maschine selbst wenig technische Eingriffe bedingt, könnte das allerdings noch gut gehen.
    Also mit einer einfach HU könnte das aber gar nichts werden.


    Mit der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen aus anderen EU-Ländern ist das nämlich nur bei serienmäßigen Fahrzeugen eindeutig geregelt - dafür gibt es ja die COC und EWG-Konformitätserklärungen. Nachträgliche Umbauten sind davon nicht generell gedeckt.
    Also wenn ich vor dem Hintergrund ein akzeptables Angebot von einem Gespannhändler wie Stern hätte, würde ich da trotz eigener (guter wie schlechter) Erfahrung in der Materie zuschlagen :wink1: ...



    Gruß
    Thomi

  • Hi,


    Ich frage mich gerade, ob vor 13 Jahren bei Schwenkergespannen in den Niederlanden überhaupt sowas wie ein Beiwagen in die Papiere eingetragen werden musste und wenn ja - in welcher Form :gruebelx: ...


    Müssen tut man in den Niederlanden meines Wissens immer noch nicht. Ein Seitenwagen ist ein Zubehör genau wie ein Topcase auch.
    Bei dem Mopped, für das ich mich interessiere gibt es aber bei den offiziellen Papieren eins für den Beiwagen. Er ist also eingetragen.


    ciao


    frank

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    - Soichiro Honda -

  • Hi,


    So ähnlich kenne ich das mit Fahrzeugen aus Skandinavien.
    Daran kannst Du sehen, dass das zulassungstechnisch schon anders gehandhabt wird als hierzulande.
    Eine Eintragung in den Niederlanden wird nicht so ohne weiteres hier übernommen.
    Wenn eine EG-BE dafür vorliegt, ist es einfacher, denn die wird wie ein COC für ganze Serienfahrzeuge europaweit anerkannt.
    Ohne Unterstützung des Beiwagenimporteurs wird das schwierig.
    HONDA kann nur mit Unterstützung für die Maschine selbst helfen.


    Gruß
    Thomi

  • Dazu kommt ja auch noch das es in den Niederlanden kein Tüv für Motorräder gibt.

  • Habe gerade dieses Bild im Web entdeckt, von dem ich dachte, dass es das gar nicht geben könnte. Zumindest behauptet das Honda Deutschland.
    Ist mein Französisch so schlecht, oder gibt Honda da wirklich an, welcher Beiwagenhersteller mit welchem Mopped geht und wie hoch dann das Geamtgewicht sein darf?
    Jemand Muttersprachler hier?

    ciao


    frank

    Success is 99% Failure
    - Soichiro Honda -

  • Hi Frank, das ist tatsächlich eine Sammlung von Freigaben, die für die einzelnen Modelle im Detail enthält, welche Beiwagen montiert werden dürfen und was sonst noch geändert werden muss (Federung, Räder, Rahmenänderungen etc.). Da das auf französisch und von Honda Europe South ist, gilt das in Deutschland definitiv nicht. Leider ist nicht zu erkennen, von wann das ist.
    Insofern hat Honda D recht, dass es das nicht gibt - bezieht sich auf den Bereich von Honda D (bestenfalls Honda Europe Central).
    Bin zwar kein Muttersprachler, konnte das aber soweit mit meinem französisch verstehen.


    Da waren die französischen Bestimmungen früher viel lockerer als hier (wie es heute ist, weiss ich nicht, in D ist es lockerer geworden, in F strenger). Hier musste der Motorradhersteller (oder der Beiwagenhersteller) für jedes Modell beim KBA eine ABE für Beiwagenbetrieb beantragen, die dann nach entsprechender Prüfung mit Auflagen erteilt würde. Alles andere ging nur über Einzelabnahme.
    Wenn das Fahrzeug schon in einem anderen EU-Land zugelassen war, ist heute bei Vorlage aller Daten, die für das schon erwähnte CoC-Papier erforderlich sind, eine Zulassung in D nur Formsache, es sei denn, der TÜV-Prüfer, der die Abnahme (Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den angegebenen Daten) macht, entdeckt erhebliche Beeinträchtigungen der Sicherhheit. Welche vorgelegten Papiere ein Prüfer als "äquivalent zu CoC" akzeptiert, ist dann wieder Glücksache - aber bringen musst Du die Papiere.


    Oder Du legst Dir einen Zweitwohnsitz in Frankreich zu - am Besten Provence oder Languedoc, da melde ich hiermit schon mal an, dass ich Deine Unterkunft für den Urlaub mieten möchte ...
    Vielleicht finden sich ja noch andere hier, dann kannst Du eine Ferienhausvermietung aufmachen und damit Dein Gespann refinanzieren.
    - freundlich lächel -


    Soviel dazu, leider kann ich Dir diesmal nicht konstruktiv weiterhelfen.
    Viele Grüsse, Olaf

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Moin frank,

    in den Niederlanden ist es so eine Sache mit dem "TÜV". Dort führt eine Werkstatt die Untersuchung durch es heißt dort "Keuring" ([köring] = Test) und diese Bescheinigung darf "nur" von einem Mechaniker ausgestellt werden, der einen Lehrgang besucht hat. Die Keuring-Bescheinigung geht dann zum "Straßenverkehrsamt" - Kopie für den Fahreughalter. Es gibt dort keine Plakette auf dem Kennzeichen. Da ich schon einige Erfahrungen sammeln konnte ist NL-TÜV-Abnahme ein Witz aber dem Gesetze ist genüge getan. Es ist nicht mit unserer Abnahme zu vergleichen. Die Bescheinigung "good gekeurt" solltest du ebenfalls verlangen, es erleichtert hier beim TÜV einiges.

    Versuchsoviel Unterlagen wie möglich zusammen zu tragen und bei uns mit den Graukitteln im Vorfeld zu besprechen. Nachkarten ist immer Schlecht. Und denke an den Zoll, hier mußt du auch ein paar Euronen noch locker machen, z. Bsp. Glühmittelsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, etc..

    Beste rollende Grüße

    heinzii

    Manche haben einen Koffer in Berlin - ich hatte ein Zigarettenetui in Hamburg -
    bekennender DoM-Besucher und bekennender Passiv-Veganer :D

  • Und denke an den Zoll, hier mußt du auch ein paar Euronen noch locker machen, z. Bsp. Glühmittelsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, etc..


    Gerade mit Zoll hatte ich bei Einfuhr eines 17 Jahre alten gebrauchten Motorrads nun gar nicht gerechnet, da innerhalb der EU. Muss ich wohl auch mal beim Zoll anrufen. Ich dachte von denen brauch ich nur ne Bescheinigung, dass keine Zölle angefallen sind.


    ciao


    frank

    Success is 99% Failure
    - Soichiro Honda -

  • Zoll gibt es innerhalb der EU nicht mehr....

    Stolz darauf noch nie Harley gefahren zu sein und tief deprimiert über die knapp 10km BMW :D


    Gesendet von meinem Rechenbrett "Abakus" nach Adam Riese

  • Hi Frank, von wann das Honda-Dokument ist, ist da leider auch nicht zu erkennen. Und weltweit gilt sowas bestimmt nicht, selbst innerhalb der EU gibt es von Land zu Land noch Unterschiede in den technischen Vorschriften und Zulassungen. CoC ist ein Versuch, sowas soweit zu standardisieren, dass Import/Export von Fahrzeugen einfacher wird, ist aber noch nicht so lange in Benutzung. Der schon erwähnte Herr vom TÜV Darmstadt ist meistens damit beschäftigt, für ausländische Hersteller Gutachten zu erstellen, inwieweit die Fahrzeuge unserer Zulassungsvorschriften entsprechen, damit die Hersteller die hier auf den Markt bringen können.


    Viele Grüsse, Olaf

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hi,


    Das COC-Dokument gilt aber nur für ein serienmäßiges Fahrzeug ohne irgendwelche landesspezifischen Eintragungen oder Anbauten.
    Es bestätigt also nur die Konformität des Serienfahrzeuges zu den EU-spezifischen Zulassungsvorschriften.
    Europaweit werden außerdem nur EWG-Betriebserlaubnisse für Anbauteile zwischen europäischen Staaten der EU anerkannt.


    Irgendwelche Papiere von ausländischen Importeuren können eventuell bei gutwilligen TÜVtlern als zusätzliche Informationsquelle dienen, sind daber nicht bindend.
    Wenn diese benutzt werden, muss der Prüfer allerdings trotzdem recherchieren und der der TÜV rechnet das auf jeden Fall nach Aufwand ab.
    Das kann schnell teuer werden, wenn man nicht gerade einen gespannbegeisterten und -kundigen Prüfer erwischt hat.


    Ich verstehe daher immer noch nicht, warum Frank unbedingt mit dem Kopf durch die Wand will und sowas nicht einem erfahrenen Gespannbauer mit dessen TÜVtler überlassen will :wink1: ...



    Gruß
    Thomi