Mit defektem Blinkerlicht im Kombiinstrument zum TÜV?

  • Ist ein defektes Blinkerlicht im Kombiinstrument ein Problem bei der TÜV-Prüfung?
    Es ist nicht das Birnchen kaputt, sondern nur irgendwo ein Kontaktproblem, da das Licht manchmal auch wieder geht.
    Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt und habe keine Lust, nach dem Problem zu suchen.

  • Ja, es ist sicherheitsrelevant zu wissen, ob der Blinker blinkt.
    Wenn der Blinker nicht selbst im Sichtbereich des Fahrzeugführers liegt,
    muss die Kontrollleuchte funktionieren.
    Wenn´s dem Prüfer auffällt, haste Pech gehabt.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ich würde, ohne mir die geringsten Gedanken zu machen, hinfahren.


    "Blinkeranzeige im Kombiinstrument geht nicht", ich kann mir nur schwer vorstellen, daß dies jemals zur Verweigerung der Plakette geführt hat.


    Wir haben schon Probleme, in diesem unserem Lande....:D


    Ciao
    Alex

    Honda SH - irgendwann kriegen wir euch alle :D

  • wenn er schon zu faul iss den Defekt zu suchen , könnten aber noch weitere Mängel sein die aus Faulheit übersehen wurden :D


    ich bin bei so TÜV immer gern vorbereitet , des Mopped iss sauber und die Funktionen sind alle gecheckt und eine Wiedervorführung ist ausgeschlossen ;)


    aber jeder wie er mag .....

  • "Blinkeranzeige im Kombiinstrument geht nicht", ich kann mir nur schwer vorstellen, daß dies jemals zur Verweigerung der Plakette geführt hat.


    Jeder Mangel in der Beleuchtungseinrichtung ist (seit letztem Jahr?) ein Plakettenverweigerungsgrund :wink1:

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Ok, danke für eure Antworten, dann werde ich mich wohl auf die Suche machen müssen...

  • Hallo,
    passend zum Thema TÜV habe ich auch noch ein paar Fragen...


    Im Juni Darf(/muss) ich mit meiner 110er Vision zum TÜV zur ersten Inspektion.


    Natürlich werde ich vorher die fest angebrachten Handschuhe und die fest agebrachte Rollerdecke (beides Tucan Urbano) abbauen.


    Muss ich auch meinWindschild (Puig Traffic) abbauen? ABE habe ich, aber es sitzt glaub ich ein bissl schief, da ich es alleine montiert habe (war einer der größten Herausforderungen meines Lebens ...)


    Vielen Dank

  • Muss ich auch meinWindschild (Puig Traffic) abbauen? ABE habe ich, aber es sitzt glaub ich ein bissl schief, da ich es alleine montiert habe (war einer der größten Herausforderungen meines Lebens ...)


    Vielen Dank


    Nööh!


    *PS


    Ich hoffe für dich, dass vor der Rente noch größere Herausforderungen auf dich zukommen. ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Zitat

    Jeder Mangel in der Beleuchtungseinrichtung ist (seit letztem Jahr?) ein Plakettenverweigerungsgrund


    Das ist nicht ganz richtig.
    Ich habe hier, leider nur in Papierform, die "47. Änderungsverordnung StVZO" vom Mai 2012 rumliegen.
    Danach gibt eine fehlerhafte Kontrollleuchte für Blinker und Warnblinkanlage nur einen geringen Mangel.
    Fernlicht, Nebelscheinwerfer und -Schlußleuchte aber einen erheblichen Mangel.
    Es gibt auch noch ein paar andere Dinge, die nur einen geringen Mangel "einbringen", wie z.B. eine von 2 Kennzeichenbeleuchtungen ohne Funktion. Die Liste ist noch viel länger. Aber es werden jetzt schon Dinge als erheblicher Mangel bewertet, die früher als geringer Mangel durch gegangen sind.


    Gruß
    Günter

  • Zitat

    Ok, danke für eure Antworten, dann werde ich mich wohl auf die Suche machen müssen...


    Ich habe das Problem gefunden und behoben. Es war nur die "fehlende Vorspannung einer Kontaktfeder" des Birnchens in der Fassung.

  • Ich habe das Problem gefunden und behoben. Es war nur die "fehlende Vorspannung einer Kontaktfeder" des Birnchens in der Fassung.



    Geht doch! :clap:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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