H Kennzeichen auf Motorräder?? lohnt es sich..

  • Stimmt das mit den 30 Jahren? Man hört ja viel wegen der 20/25 Jahre.. Finde dazu nichts festes



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    Honda VF750C RC09 Bj: 11.06.82
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  • Dann guck in den §23 der StVZO. Sehr viel fester geht nicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • oder schau mal was im Kommentar #5 verlinkt ist :wink:


    oder wahlweise einen Blick auf § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

    Einmal editiert, zuletzt von Ingaevon ()

  • Danke werde ich mal genauer lesen..



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  • Stimmt das mit den 30 Jahren? Man hört ja viel wegen der 20/25 Jahre.. Finde dazu nichts festes



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    Siehe eine Seite vorher von dark shadow
    19.10.2016 07:58
    da steht (30Jahre) alles ;)

  • Ja habe ich gelesen.. Daraufhin fragte ich ja.. (Siehe mein post danach) [emoji6]


    Bin mal gespannt ob das irgendwann mal auf 35 Jahre angehoben wird.

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  • Quelle §2, Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


    "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"

  • [emoji106]



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  • Ja, in der FZV steht es auch, weil dort ja die Gestaltung des Kennzeichens und die Zuteilung geregelt ist und die FZV nach europäischem Vorbild eingangs eine Begriffsdefinition hat.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Ich hatte den Eindruck, das Kevin den Passus sehen wollte wo explizit die 30 Jahre erwähnt werden und die werden im §23 StVZO nicht genannt, sondern auf §2, Nummer 22 FZV verwiesen.
    Falls ich die richtige Quelle für den §23 StVZO gefunden habe, steht da nichts von "30 Jahre", wenn ich nicht irre? Der Text scheint sich 2012 geändert zu haben, vielleicht stand es früher drin? :nixweiss:


    Und dann lese ich auch für meine eigene Sicherheit lieber direkt im aktuellen Gesetzestext oder in den aktuell gültigen Anweisungen für die Prüfstellen für eine einheitliche Umsetzung, als mich auf


    Folgender Text stimmt mit meiner Kenntnis überein:


    zu verlassen. nix für ungut dark shadow :wink:

    2 Mal editiert, zuletzt von Ingaevon ()

  • Es steht in der erwähnten Richtlinie drin:
    "Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen"
    http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von riedrider ()

  • Ja mein Versicherungsvertreter hatte mich durcheinander gebracht.. Er meinte ich könnte mein Cabrio was Bj 90 ist nun als h anmelden.. Daher war ich nun was verunsichert und wollte hier mal genauer fragen.. Danke für eure Tips und Hilfe



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  • Hallo ,bin neu hier und denke an ein H Kennzeichen für meine VF1000 F2 Bol d'Or Bj 1987....vor allem : sie hat ja keinen Kat ! entfällt damit die Plakettenpflicht für KFZ oder gibt es das bei Motorrädern gar nicht ?

  • Plaketten gibt es nur für Autos. Mit Deinem Motorrad darfst Du in jede Umweltzone -noch jedenfalls. Wer weiß...

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.