Stimmt das mit den 30 Jahren? Man hört ja viel wegen der 20/25 Jahre.. Finde dazu nichts festes
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Stimmt das mit den 30 Jahren? Man hört ja viel wegen der 20/25 Jahre.. Finde dazu nichts festes
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Dann guck in den §23 der StVZO. Sehr viel fester geht nicht.
oder schau mal was im Kommentar #5 verlinkt ist
oder wahlweise einen Blick auf § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Danke werde ich mal genauer lesen..
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Stimmt das mit den 30 Jahren? Man hört ja viel wegen der 20/25 Jahre.. Finde dazu nichts festes
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Siehe eine Seite vorher von dark shadow
19.10.2016 07:58
da steht (30Jahre) alles
Ja habe ich gelesen.. Daraufhin fragte ich ja.. (Siehe mein post danach) [emoji6]
Bin mal gespannt ob das irgendwann mal auf 35 Jahre angehoben wird.
Quelle §2, Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"
[emoji106]
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Ja, in der FZV steht es auch, weil dort ja die Gestaltung des Kennzeichens und die Zuteilung geregelt ist und die FZV nach europäischem Vorbild eingangs eine Begriffsdefinition hat.
Ach so
Ich hatte den Eindruck, das Kevin den Passus sehen wollte wo explizit die 30 Jahre erwähnt werden und die werden im §23 StVZO nicht genannt, sondern auf §2, Nummer 22 FZV verwiesen.
Falls ich die richtige Quelle für den §23 StVZO gefunden habe, steht da nichts von "30 Jahre", wenn ich nicht irre? Der Text scheint sich 2012 geändert zu haben, vielleicht stand es früher drin?
Und dann lese ich auch für meine eigene Sicherheit lieber direkt im aktuellen Gesetzestext oder in den aktuell gültigen Anweisungen für die Prüfstellen für eine einheitliche Umsetzung, als mich auf
Folgender Text stimmt mit meiner Kenntnis überein:
zu verlassen. nix für ungut dark shadow
Es steht in der erwähnten Richtlinie drin:
"Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen"
http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf
Ja mein Versicherungsvertreter hatte mich durcheinander gebracht.. Er meinte ich könnte mein Cabrio was Bj 90 ist nun als h anmelden.. Daher war ich nun was verunsichert und wollte hier mal genauer fragen.. Danke für eure Tips und Hilfe
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Hallo ,bin neu hier und denke an ein H Kennzeichen für meine VF1000 F2 Bol d'Or Bj 1987....vor allem : sie hat ja keinen Kat ! entfällt damit die Plakettenpflicht für KFZ oder gibt es das bei Motorrädern gar nicht ?
Plaketten gibt es nur für Autos. Mit Deinem Motorrad darfst Du in jede Umweltzone -noch jedenfalls. Wer weiß...