Ich hatte den Eindruck, das Kevin den Passus sehen wollte wo explizit die 30 Jahre erwähnt werden und die werden im §23 StVZO nicht genannt, sondern auf §2, Nummer 22 FZV verwiesen.
Falls ich die richtige Quelle für den §23 StVZO gefunden habe, steht da nichts von "30 Jahre", wenn ich nicht irre? Der Text scheint sich 2012 geändert zu haben, vielleicht stand es früher drin?
Und dann lese ich auch für meine eigene Sicherheit lieber direkt im aktuellen Gesetzestext oder in den aktuell gültigen Anweisungen für die Prüfstellen für eine einheitliche Umsetzung, als mich auf
zu verlassen. nix für ungut dark shadow
Sehe ich genauso