Wildunfall - Gutachter frei auswählbar?

  • Hallo zusammen!


    Hätte mal eine Frage an euch. Und zwar hatte ich vor ca 6 Wochen mit meiner 125er CBF einen Wildunfall(Reh). Nach Rücksprache mit der Versicherung hieß es, ich solle das Motorrad in eine Werkstatt bringen bezüglich eines Kostenvoranschlages. Der Kostenvoranschlag belief sich auf knapp 1400€ inkl. MwSt. Eine Reparatur bei der Werkstatt habe ich schon von vornherein abgelehnt, da ich alles selbst machen wollte. Habe jetzt ein Schreiben von einem Sachverständigen-Büro bekommen, die sich wegen eines Termines zur Begutachtung des Schadens mit mir in Verbindung setzen wollen.
    Jetzt meine Frage an euch: Muss ich damit rechnen, dass da evtl versucht wird, den Preis zu drücken, wenn sie direkt von der Versicherung beauftragt werden?
    Habe ich nicht normalerweise das Recht, einen Gutachter meiner Wahl zu Rate zu ziehen? :gruebelx:


    Viele Grüße und Danke schonmal.
    Robin

  • ...Du hast freie Gutachterwahl!

    Trage meine Schuhe und gehe meinen Weg, erst dann vermagst du über mich zu urteilen.

    Gruß Jürgen
    :bb:

  • Habe aber mal was mitbekommen, dass bei einem Kaskoschaden die Versicherung festlegen darf, welcher Gutachter kommt?

  • Wo soll den der Unterschied bei den Gutachtern liegen ?


    Die müssem den Schaden begutachten und das ist doch unabhängig vom Schicker.


    Wird den der vom Gutachter festgelegte Preis erstattet oder der tatsächliche Aufwand, der bei Eigenreparatur geringer ausfällt?

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Ich nehme an, der Gutachter wird den Preis festlegen oder evtl sagen, der Preis im Kostenvoranschlag ist okay. Normalerweise würde ich nur von dem Kostenvoranschlag die MwSt abgezogen bekommen.

  • der Gutachter begutachtet den Schaden, deswegen heißt der so.
    Also schaut der was defekt ist und sucht dann die Preise dafür raus, kommt somit auf einen ca.-Wert


    Wenn der seriös ist kümmert er sich nicht um den Kostenvoranschlag.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Bei Kaskoschäden besteht keine freie Gutachterwahl. Ist hier auf der Seite eines Gutachters sehr genau beschrieben: http://www.kfz-sv-angermeier.d…utachten-kaskoschaden.php


    Ich vermute, das die Versicherung Zweifel an der Höhe des KVA hat, denn 1400 € sind normalerweise keine Summe bei der die den Aufwand treiben wenn schon ein KVA vorliegt. Das Gutachten kostet ja auch Geld. Das zwei Gutachter einen Schaden gleich beurteilen, egal wer sie beauftragt, ist leider nur Theorie. Das könnte dann in der Praxis so aussehen, das der Versicherungsgutachter bei einem Verkleidungsteil eine Smart Repair für eine zeitwertgerechte Reparatur hält, während der freie Gutachter ein Neuteil dafür verwenden will. Fachlich korrekt wäre beides. Letztendlich kann da unter dem Strich ein ganz schöner Preisunterschied zusammen kommen.

  • Es dürfen zur Not auch mehrere beauftragt werden. Generell gilt: Die Versicherung will drücken- IMMER.
    Ich glaube da gab es sogar einen Prozentsatz, in wie weit die Summen in den Gutachten voneinander abweichen dürfen. Hab da was von 10% im Kopf- aber nagel mich da nicht fest.
    Warte mal ab, was kommt- du wirst ja ungefähr wissen was dich der Spaß kostet und wenn du mit der angebotenen Summe nicht zufrieden bist, kannst du wiedersprechen.
    Wird dann nur ein langer Weg und mit Versicherungen ist das dann immer so eine Sache.

  • das wesentliche wurde schon gesagt:


    bei kasko-schäden bestimmt die versicherung den gutachter oder schickt einen eigenen sachverständigen.


    wenn du selber reparierst wird die MwSt. nicht ausbezahlt.


    das gutachten kann auch geringer ausfallen als der KV, wenn die werkstatt z.B. mit aufschlägen auf die UPE der teile kalkuliert hat.

  • Hallo zusammen, erstmal danke für die Hilfe. Die Versicherung will sich nach eigenen Angaben mit dem Gutachter bloß versichern, dass die Reparaturen, die ich durchführe, nicht zur Verkehrsunsicherheit des Gefährtes führen. :gruebelx:
    Der Gutachter ist ein externer und nicht von der Versicherung selbst.

  • .... aber sie beauftragt.
    Im Haftpflichtfall ist das anders, da geht's um Schadenersatz nach BGB. Da hat man als geschädigter Dritter immer freie Gutachterwahl, das Gutachten wird neutral erstellt.
    Bei Kasko ist alles Vertragsrecht, da geht's um Regulierung des Schadens unter den Gesichtspunkten des Versicherungsvertrags. Dazu kommt, dass die Versicherer i.d.R. mit bestimmten Sachverständigen Rahmenverträge haben, da wird also auch nochmal an den reinen Gutachtenkosten gespart.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Und siehe da: Der Gutachter ist auf 1800€ Schaden ohne MwSt. gekommen, d.h. Totalschaden. Der Gutachter hat festgestellt, dass die Gabel krumm ist. Die Werkstatt hatte diese sogar zerlegt, aber behauptet, die wäre in Ordnung. Seltsam, seltsam... :gruebelx:

  • viele "sachverständige" begutachten nicht, sie raten.


    wenn man nicht daneben steht und ihnen diktiert, was sie aufschreiben sollen, kommt nix gescheites dabei raus.


    die meisten dieser spezialisten haben von moppeds soviel ahnung wie ne kuh vom fingerpfeifen....:-)

  • Die Gabel war wirklich krumm, er hat es mir erklärt, wieso und weshalb ;)

  • Im Grunde ist es doch egal, wer den Gutachter beauftragt.


    Wenn der Geschädigte und die Versicherung nicht auf einen Nenner kommen bezüglich der zu regulierenden Summe, wird es zu einem Zivilprozess kommen. Das Gericht kann, wenn es sich selbst nicht für sachkundig hält, einen neutralen externen Gutachter beauftragen. Die beweisbelastete Partei muss für die Kosten des Gutachters einen Vorschuss an das Gericht zahlen. Die Kosten des Gutachters muss am Ende die unterlegene Partei zahlen.


    Da der Geschädigte eine Schadenshöhe behauptet, die von der Versicherung bestritten wird, ist er beweisbelastet und muss den Vorschuss leisten. In einem Fall wie diesem würde ich damit rechnen, dass das Gericht einen Vorschuss von 500- 1.000,- € verlangt.


    Dieses Gutachten wird dann das einzige sein, dass für die Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe relevant ist. Die Versicherung bzw. der Geschädigte kann das Gutachten natürlich angreifen, indem jeweils behauptet wird, das Gutachten sei nicht richtig erstellt worden. Hierfür muss es dann aber Anhaltspunkte geben.


    Im Regelfall wird nach dem gerichtlichen Gutachten entschieden, und das ist es dann.


    Nach einem Haftpflichtfall, wo ich der Geschädigte war, hat der vom Händler engagierte Gutachter die Maschine, die ich 1 Jahr vorher für 2.000,- DM gekauft hatte, auf 4.000,- DM geschätzt, wobei er teilweise deutliche Abnutzungserscheinungen und einen sich ankündigenden Kurbelwellenlagerschaden übersah.


    Die Versicherung hat dann den Restwert meines Motorrades, der im Gutachten mit 600,- DM angegeben war, angezweifelt, da ein Händler, den die Versicherung benannt hat, 1.200,- DM geboten hat. Dadurch ist die zu zahlende Summe, die sich aus dem Wert der Maschine vor dem Schaden abzüglich des Restwertes ergibt, 600 DM weniger geworden.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.