CB450S auf Voll LED Scheinwerfer Umrüsten

  • Bronxtuning. Sowas gibt's nicht mal bei Unger.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Das Bild der 6-Volt-CM185 mit dem Gigaliner-Suchscheinwerfer würde mich schon interessieren.
    Dann mache ich mir an meine CB den hier: http://static6.depositphotos.c…lichtmast---Lightpole.jpg
    Das Verhältnis muss ja schon gewahrt bleiben... :o

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • mal abgesehen von der zu modernen Optik.. zu viel Geld in das Ding versenkt.
    Besseres Licht gfällig? Xenon rein mit Vorschaltgerät und nicht zu blau. 4500 k .


    Tja lieber Klaus,
    da liegt der casus knacktus. Meine Scheinwerfer sind zugelassen, ich blende andere nicht, muss in Verkehrskontrollen nicht bangen, kann normal zum TÜV, und hab volle Haftung bei einem Unfall.


    Die Xenon HID Kits sind illegal, nicht geprüft auf Sicherheit, blenden andere, kosten drei Punkte und eine erloschene Betriebserlaubnis, fehlender Versicherungsschutz und eine Anzeige obendrauf. Und wenn es knallt, Regress.


    Das kleinste übel sind illegale Lampen in nicht Bauartgenehmigten Scheinwerfern.


    Eigentlich verantwortungslos so etwas vom Stapel zu lassen. Aber die Biker, die sind immer die doofen.


  • Deshalb die Fragen, ob du das Originalscheinwerfergehäuse und den Chromring für deinen Umbau verwenden konntest.
    Welche Maße hat das Scheinwerfergehäuse ?


    Alles original gelassen, nur das Scheinwerferglas raus nehmen. Ansonsten passt es in jedes 7 Zoll Gehäuse.


    Ich meine der Scheinwerfer hat knapp 18cm Durchmesser.

  • Zitat

    Ansonsten passt es in jedes 7 Zoll Gehäuse.


    Die Frage ist nur wieviel Platz im Gehäuse übrig bleibt.
    Meine Ente hat z.B. einen SC48 Klarglas-Scheinwerfer. Gleicher Durchmesser und längeres Gehäuse. Aber drin ist alles viel enger wegen dem anderen Reflektor und ich hatte Probleme, die ganze Kabelei dort unter zu bringen.


    Gruß
    Günter

  • Ich habe noch einen Scheinwerferhalter der später gebauten CM200.
    Bei dem ist die weite für die seitliche Befestigung des Scheinwerfers 180mm.
    Bei meinem Originalen nur ca. 165mm.
    Was für mich Interresant wäre, ist die Tiefe in Richtung Gabel von den Befestigungsschrauben aus gemessen
    und der Befestigungsabstand wegen des Halters.

    Viele Grüße


    Bernd :wink:


    Auch eine CM 185T ist es Wert, gefahren zu werden ^^

    Einmal editiert, zuletzt von BeKoMz ()

  • Hi Inselpedda,


    sehr interessant! Suche sowas für meine CBF. Also du hast die alte Leuchteinheit entfernt, was dann? Wie wird der neue Einsatz befestigt? Hast du Kabel abändern müssen?


    Wenns nicht zu viel Aufwand ist, würde ich mich über ein paar bebilderte Details freuen!


    LG Sascha

    Ich bin von Honda auf Kawasaki umgestiegen und daher nicht mehr in diesem Forum aktiv.

  • Tja lieber Klaus,
    da liegt der casus knacktus. Meine Scheinwerfer sind zugelassen, ich blende andere nicht, muss in Verkehrskontrollen nicht bangen, kann normal zum TÜV, und hab volle Haftung bei einem Unfall.

    Nicht ganz einverstanden.
    zugelassen: ja, aber …
    ich blende andere nicht: ganz falsch! sobald die Hell-Dunkel-Grenze wg dynamischer Verlagerung der Front nach oben (pos. Beschleunigung) verrutscht, ist der Gegenverkehr geblendet. Abblendlicht ist dann wie Fernlicht. Deshalb hat Xenon die automatische LWR zur Vorschrift, bei LED ist das (noch) eine Gesetzeslücke.
    muss in Verkehrskontrollen nicht bangen: ja
    kann normal zum TÜV: ja
    hab volle Haftung bei einem Unfall: ? Haftpflicht zahlt immer - nur Vollkasko wäre problematisch


    Meine Ansicht zu Motorradlampen mit scharfer Hell-Dunkel-Grenze: beschissenes bis gefährliches Licht bei Schräglage, bei Tag schlechtere Erkennung durch Entgegenkommende. Ich hab das mit Projektionsscheinwerfern durch. Vernünftiges Bordnetz und 2*H4/H7 mit schöner Streuung und dann passt das.

  • Automatische Leuchtweiteregelung reagiert nicht bei jedem Fahrzeug so schnell, dass Blendung des Gegenverkehrs immer ausgeschlossen ist (Mazda z.B.).
    Und Versicherung: Ja, Haftpflicht zahlt zunächst immer an den Geschädigten, holt sich das Geld aber ggf. beim Versicherungsnehmer wieder (z.B. bei Obliegenheitsverletzung oder kausalem Zusammenhang von unzulässigen Änderungen am Fahrzeug mit dem Schadensereignis).

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?