Als Mofo neu gekauft und jetzt soll er entdrosselt werden.

  • Habe den Roller gebraucht als Mofa gekauft. Er lief nicht. Nun habe ich ihn zu Laufen gebracht uns es ist so wie ich vermutete er ist deutlich schneller.
    Auf kurzer Strecke kam er schon auf 65 km/h und da geht noch mehr. Keine der drei Drosseln wie sie in den Papieren eingetragen sind ist mehr drin.
    Wenn ein Mokick auf Mofa und wieder zurück gebaut wird hat man ja die korrekte originale Betriebserlaubnis schon. Die normale Vorgehensweise kenne ich. Wie ist es hier ? Ich habe ja kein Gutachten. Ob sich das überhaupt noch rentiert.
    Evtl. verkaufe ich ihn wieder als Mofa Roller mit dem Hinweis das er viel zu schnell ist und so nicht auf die Straße darf. Oder ich bekomme günstig ein Typschild mit den Papieren dazu.

  • Günstig ein Typenschild mit den Papieren dazu?


    Guter Plan.


    Ist nur Urkundenfälschung und ggfs. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne BE. Also ne Lappalie......


    Ein Typenschild, auf dem ist die Fahrgestellnummer eingeprägt oder aufgedruckt, auf ein anderes Fahrzeug pappen ist keine gute Idee.

  • Mal von einem gefragt, der sich in der Szene nicht so auskennt:


    Bei 50ern, die 50 fahren ist ja eine Drosselung möglich, die die Geschwindigkeit auf 25 Km/H begrenzt. Was wird denn da an den Papieren geändert ? Soweit ich weiß, gibt es ja bei Mofas / Mokicks keine richtigen Zulassungspapiere, sondern man beschafft sich einfach ein Versicherungskennzeichen und schleppt den Kaufvertrag mit sich rum, wenn ich das richtig erinnere.


    Ich denke, man müsste doch gedrosselte Fahrzeuge wieder in ungedrosselte verwandeln können, und umgekehrt. Was wird denn dann an den Papieren für das Fahrzeug, bzw. am Fahrzeug selbst geändert ?


    Kekses Frage könnte man ja auch so verstehen, ob man mit dem entdrosselten Teil zum TÜV fährt und die machen ein neues Typenschild drauf und ändern die Papiere in legaler Art und Weise.


    Wenn das nicht möglich ist, ist natürlich die Frage, was Keks dann tun soll. Möglich wäre ja, den Verkäufer anzuhauen, weil das Mofa nicht wie ein Mofa funktioniert hat. Wenn der keine Drossel eingebaut hat, sondern einfach den Gasweg begrenzt hat und möglicherweise ein paar andere Sachen, damit das Teil nicht mehr so schnell fährt, dann war das ja nicht im Sinne des Erfinders bzw. des Kaufvertrags.


    Wenn Keks schon ein "offenes" Mokick fahren darf, dann kann er es ja ungedrosselt lassen, aber wie würde man es dann anstellen, dass es wieder legal ist ?

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Ja. Wenn der Originalzustand hergestellt ist, merkt ja kein Schwein, dass da jemals ne Drossel verbaut war.


    Bei 50ern, die 50 fahren ist ja eine Drosselung möglich, die die Geschwindigkeit auf 25 Km/H begrenzt. Was wird denn da an den Papieren geändert ? Soweit ich weiß, gibt es ja bei Mofas / Mokicks keine richtigen Zulassungspapiere, sondern man beschafft sich einfach ein Versicherungskennzeichen und schleppt den Kaufvertrag mit sich rum, wenn ich das richtig erinnere.


    Die neueren Spülkästen haben alle ein CoC-Papier, die älteren ne ABE, die hat man dabeizuhaben anstelle eines Fahrzeugscheins. Wenn was gedrosselt wird, gibt's ne Änderungsabnahme, die man aber nicht so gut in die Papiere eintragen kann, weil's halt eben keine gibt, wie man's von Auto und Motorrad gewohnt ist. Also wird in aller Regel diese Änderungsabnahme mit an das CoC/die ABE getackert und das hat man dann eben dabei. Bei Entdrosselung: Zusatzzettel abrupfen und wegschmeißen, fertig.
    Aufpassen muss man halt bei Fahrzeugen, die schon in gedrosselter Variante vom Werk kommen. Da geht das Spiel eben andersrum bzw. man besorgt sich das CoC für die offene Version.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?