ZUSATZBLINKER oder auch als Dauerlicht vorn

  • Hallöchen, Ich möchte an meiner CBF600 zwei zusätzliche Frontblinker anschliessen. Diese Zusatzblinker befinden sich in den Rückspiegeln. WIE muss ich die WO anschliessen, das es funktionuckelt (benötige ich gar Widerstände). Kann mir da jemand nützliche Tipps geben ? Danke in voraus !!


    Hab das bei SONS of Anarchy gesehen (dort waren sie allerdings als Dauerlicht, was hier ja sicherlich in der Blinkerfarbe (orange) verboten ist, oder ? Falls doch erlaubt, bräuchte ich dafür entsprechende Tipps.

  • Hallo,
    Blinker als Dauerlicht ist erlaubt, wenn der Blinker für die Funktion geprüft ist. Neuere Honda Modelle haben das ab Werk so.
    Ich denke zusätzliche Blinker sollten sich einfach parallel zu den vorhandenen anschließen lassen, also einfach an den Original Blinker anschließen. Erlaubt sind soweit ich weiß nur zwei vorne.

  • Wenn bei den Blinkern kein Steuergerät dabei ist welche die Funktionen liefert dürfte das ganze höchst illegal sein. :nono:


    Meine XX LED-Blinker besitzen weiße LEDs welche beim Blinken sogar gedtmmt werden. zugelassen als Begrenzungsleuchten UND Blinker.
    Der TÜV hat da seeehhhrrrr genau drauf geschaut welche Zulassungskürzel eingraviert waren :look:


    :wink:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
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  • Und wenn wir beim Thema "erlaubt oder nicht" sind: zusätzliche Blinker vorne sind auch nicht zulässig. Ein Paar, Feierabend. *

    *Gilt für "neuere" Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, "ältere", die nur ne deutsche Zulassung nach StVZO haben (Fzg.-ABE), dürfen paarweise beliebig viele haben, vorne wie hinten.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • danke leinad2.... ich habe ielleicht vergessen zu erwähnen, das es LED-blinker in den Spiegeln sind. Die beiden Kabel haben einen deutlich geringeren Querschnitt, als die der in der Verkleidung verbauten.
    Ich möchte da nicht irgendwo einen 'kurzen' reinhauen, daher die Frage, wegen der Widerstände und WIE und WO ich die anschliessen kann.
    Zu den anderen Beantwortern bzgl. erlaubt oder nicht: In der ZO ist die meines Wissens geschrieben, das es mind. 2 sein müssen oder so ähnlich und dann die entsprechenden Maße...
    Also erlaubt sind die Sachen schon. Im Zweifel gibt es ja auch die sog. Kommentare zu den jeweiligen Vorschriften , Gesetzen usw....
    Es wäre m. E. auch Schwachsinn, diese zu verbieten, dient es doch eher der Verkehrssicherheit, weil es doch besser gesheen wird... aber egal... letztendlich war das ja auch nicht meine Frage und dieses Thema wurde irgendwo schon mal zerlegt. Mir geht es wirklich nur um die Info des Einbaus, damit ich nix puddichmach... Danke !

  • Na wenn Du die Vorschriften so genau kennst ist ja alles gut :D


    :lol:

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  • Ja dann .... mehr als mein Wissen in dem Zusammenhang anbieten kann ich dann auch nicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Widerstände werden in Verbindung mit LED Blinkern soweit ich weiß verbaut, damit die Blinkfrequenz mit dem Original Blinkrelais passt. Alternativ gibt es Lastunabhängige Relais. Wenn du die Blinker zusätzlich an die Original Blinker anschließt sollte das aber auch so passen.

  • Kannst du mal, bitteschön, deine Maschine genau preisgeben ? CBF 600 ist nicht ausreichend. Ist sie eine PC 38, oder eine PC 43 oder ist sie nackig oder verkleidet ?
    Beide Typen sind aber nach EU-Recht homologisiert, somit zwei Blinker vorne, zwei hinten - nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn deine neuen Blinker in den Spiegeln verbaut sind, mußt du die vorderen Bestandsblinker entfernen, bzw. alternativ weiße Positionslichter und weißes Glas einbauen = je 5 Watt. So geht das beim § 29 durch. Selbst durchgemacht !
    Ausserdem wechsle das Blinkrelais gegen ein sog. lastunabhängies aus. (1 - 100 Watt)
    Im Übrigen: diese Spiegel LED Blinker erkennt man nicht sehr gut, weil kein dunkler Hintergrund besteht. Gegen den Himmel verliert sich der Blinkblitz und die gewünschte Wirkung ist futsch. Ich hab das deswegen wieder zurückgebaut.
    Hat diese Mitteilung dir geholfen ?
    Im Übrigen: Welcome on Board


    Aus welcher Sprache ist "puddichmach" entlehnt ?

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • Mahlzeit,
    um mich mal einzuklinken.
    Charly hat recht mit dem Gesetzestext. Leider sind sie nicht erlaubt. (Warum auch immer?!?!?!)


    Zu den LED-Blinkern kann ich dir nur sagen, dass du raus findest ob die einen Vorwiderstand haben in dem du sie misst oder einfach mal direkt an einem Netzteil wo du die Spannung und der Strom einstellen kannst anschließen. Gefahr dabei ist sie durchbrennen zu lassen. Wäre ja sehr Schade.
    Sonst generell könntest du die einfach parallel legen zu den anderen beiden Blinkern. Kabel nicht vertauschen sonst passiert nichts bei den Blinkern. ;-P
    Willkommen am Board
    Gruß Strolchi

  • Beim Motorrad sind mittlerweile (leider) auch gelbe Positionslichter erlaubt, man darf dazu allerdings keinen Blinker umfrickeln, sondern muss was nehmen, was für diesen Zweck auch ne Zulassung hat (Zusatzkennzeichnung A auf der Leuchte).

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • es ist ein PC 38... mit verkleidung, die blinker sind dort eben eingebaut. erklärung puddichmacht..... nie gehört ? meine kiddies haben dieses wort gerne benutzt, als sie noch in die windeln machten ....
    also baby-language :o


    mhhh kann mir das gar nicht vorstellen, dass das blinklicht nicht richtig zu sehen ist, weil die led's doch recht hell leuchten. hast mich allerdings wirklich ein wenig ins grübeln gebracht, ob ich den aufwand dann mache, denn es sollte zum einen zur aktiven verkehrssicherheit beitragen, alldieweil man doch besser gesehen werden sollte, zum anderen mag ich solche 'spielereien' ..... aus meiner zeit mit ner shopper, die ich eben auch mit zusatz'lämpchen' ausstattete.... naja, man kann nicht alles haben :)
    ansonsten bin ich mit der 'möhre' zufrieden....
    vielen dank an alle, die hier mit rat zur seite stehen....