Guten Morgen zusammen,
ich habe da mal ´ne Frage: ich habe für meine Sevenfifty einen anderen Lenker gekauft und musste für die rechten Armaturen ein Loch bohren. Also die Armatur gemessen vom Rand des Gasgriffes bis Mitte Pin = 14,5cm. Also am Lenker 14,5cm von außen ein Loch gebohrt. Augenscheinlich bin ich trotz Körnung ca. 2mm nach innen gerutscht, sodass der Lenker jetzt ca. 2mm aus dem Gasdrehgriff heraussteht. Ist das TÜV-relevant? Oder juckt das die Männers im Kittel nicht? Es kommen auch noch neue Lenkergewichte dran... Rein optisch finde ich das sogar ganz schick, wenn zwischen dem schwarzen Gummi und dem Gewicht ein Stück des roten Lenkers herausschimmert... Aber Optik interessiert einen Prüfer nicht, wenn es technisch nicht zulässig ist.
Ich möchte ungern ein zweites Loch bohren wegen der Stabilität des Lenkers. Notfalls müsste ich mir breitere Griffgummis besorgen...
Danke :-)