Ich weiß ja nicht, ob ihr's schon wusstet....

  • Naja, wenn der Speedindex nicht stimmt......


    Was wäre denn ne vernünftige Regelung, gar keine ?


    Es soll Leute geben, die fahren einfach ohne an ihre Reifen zu denken. Mit Reifen die auch zum jeweiligen Modell passen ist man auf der sicheren Seite.

    Gruß Gerhard


    ...ich fahre mit gutem Gewissen ! Um die Treibhausgase zu kompensieren habe ich drei Kühe erschossen.

  • :o


    Es betrifft grundsätzlich alle, die einen Reifen mit "langsamem" Geschwindigkeitsindex auf 'ner schnellen Maschine fahren wollen -


    Von wollen kann gar nicht die rede sein....müssen....:(
    Es gibt mit dieser Regelung nur einen einzigen Reifen den ich (halblegal) fahren darf...:zensiert:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Die Reifenhersteller werden in der Zeit schon passendes nach schieben :D


    Bis dahin gilt:

    Zitat

    Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
    Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.


    :topX:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ Adblock+ :topX:

  • :gruebelx:


    Es gibt mit dieser Regelung nur einen einzigen Reifen den ich (halblegal) fahren darf...:zensiert:


    Wieso? Gibt's für Dein Mopped keine legale Serienbereifung? :nixweiss:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.


  • Leider nein. Bei mir ist der Speedindex auf dem Vorderreifen eingeklammert, weil der eigentlich zu niedrig ist...
    Der Buchstabe in Klammern heißt das die Geschwindigkeit kurzzeitig überschritten werden darf...:???:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Leude, die kriegen in Berlin nicht mal mehr ne Regierung an den Start
    und ihr sorgt euch um Grobstöller für Luxus-Motorräder.


    Möglicherweise besteht ein Zusammenhang?


    Ich werde Anne Will mal einen Tipp geben.:D

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • @ Kolle: Ich hab Heidenau schon angeschrieben. Die haben gesagt, das sie momentan die Produktion hochgefahren haben um noch möglichst viele 2017er Reifen zu produzieren.
    Aber die sind ja auch irgendwann ausverkauft... :(


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • :o


    Leider nein.


    Dann such Dir 'nen Sachverständigen, der Dir 'ne vernünftige Eintragung da reinschreibt:


    "Zu 15. 1 und 15.2: Mit Ausnahmegenehmigung: 15.1 auch <Reifengröße><Lastindex>P und 15.2 auch <Reifengröße><Lastindex>P. Hinweis: Sind Reifen montiert, die nur für Geschwindigkeiten unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind, ist ein entsprechender Höchstgeschwindigkeitshinweis auf dem Tachometer anzubringen, diese Geschwindigkeit darf dann nicht überschritten werden."


    Solche Eintragung habe ich schon gesehen, ob sowas allerdings heute (harmonisierte EU-Betriebserlaubnis) noch machbar ist :nixweiss:
    Wurde für murksige Ballonreifen auf wild umgebauten großen Maschinen gebraucht - und war schon lange vor der komischen M&S-Sonderregelung auf der Welt :D
    Ist auch von der komischen M&S-Sonderregelung vollkommen unabhängig.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.


  • Dann such Dir 'nen Sachverständigen, der Dir 'ne vernünftige Eintragung da reinschreibt:


    Das mit dem Sachverständigen hab ich schon versucht um die Reifenbindung aus dem Schein zu kriegen...sogar mit Unterschriftensammlung...
    Aber die stellen sich quer...


    Momentan läuft der Versuch die Höchstgeschwindigkeit durch verkürzen der Sekundärübersetzung zu ändern und eintragen zu lassen...



    "Zu 15. 1 und 15.2: Mit Ausnahmegenehmigung: 15.1 auch <Reifengröße><Lastindex>P und 15.2 auch <Reifengröße><Lastindex>P. Hinweis: Sind Reifen montiert, die nur für Geschwindigkeiten unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sind, ist ein entsprechender Höchstgeschwindigkeitshinweis auf dem Tachometer anzubringen, diese Geschwindigkeit darf dann nicht überschritten werden."


    Aber den Ansatz kannte ich noch nicht...:danke:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Luxusprobleme sind nicht zu unterschätzen :)-



    Mea culpa


    Ich habe auch das Luxusproblem, mit einem fast neuwertigem Dieselfahrzeug
    demnächst am Galgen aufgehängt zu werden.


    Hab ich für einen Moment vergessen. *schäm*

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Die Frage ist wenn die bescheuerte Regelung nur Deutschland betrifft ob es sich für die Reifenhersteller lohnt da was zu entwickeln.


    Wieso wurde die Regelung eigentlich geändert? Aus Langeweile? Gab doch wohl kaum massenhaft Unfälle deswegen.
    Und weil es Leute gibt die beim Fahren nicht an ihre Reifen denken oder das Fahrzeug mal verliehen werden konnte gab es die Regelung mit dem Aufkleber. Wer trotzdem nicht damit zurechtkommt hat auf der Straße als Fahrzeugführer nix zu suchen.

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • :wink1:


    Wer trotzdem nicht damit zurechtkommt hat auf der Straße als Fahrzeugführer nix zu suchen.


    Mit solchen Ansprüchen hätten wir fast nur noch Fußgänger - auf den Gehwegen. Und traumhaft leere Strassen ... :o






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Jooh!


    Erinnert mich an die wahre Geschichte Nr. 234.


    Die handelt von einer Bekannten, die sich mal einen Leihwagen gemietet hat
    und natürlich auf der Autobahn dann auch mal die Höchstgeschwindigkeit testete.


    Nach der Fahrt hat sie sich schon ein wenig gewundert,
    wieso das ursprünglich frisch gewaschene Fahrzeug so schmutzig mit kleinen Gummipartikeln überzogen war..... :D

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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