Cbf 600 pc38 entdrosseln

  • Moin!


    Ich hätte ma mal wieder ne Frage.:D


    Was muss man beim entdrosseln alles machen. Klar, fachgerecht umbasteln und der Versicherung melden. Muss ich dann noch zum TUEV?


    Danke! (und sorry für meine vielen Anfängerfragen :D)


    Casco (der hoffentlich nächste Woche eine cbf hat)

  • Also, die Entdrosselung sollte schon von einer anerkannten Werkstatt vorgenommen werden, dann gibts auch keine Hemmnisse beim Sachverständigen verein, der die Bestätigung amtlich vornimmt. Dann will auch das KVA einen Obulus haben für den Eintrag und Änderung der Papiere. Ergo: drei Institutionen durchlaufen! Es ist zum Haare raufen, ich weiss.

    <3 vom PC (Papa Charly)

  • naja wenn man sich etwas auskennt ist selber entdrosseln kein Problem, TüV wird da auch nicht rummeckern, man kann ja durch entdrosseln nicht mehr PS erreichen als die Maschine ursprünglich hatte.
    Probleme könnte es nur geben, wenn man selber drosselt.


    Ansonsten, wenn man selber entdrosselt darf man auch schon das Stück bis zum TüV legal entdrosselt fahren,
    dort muss man die entdrosselung abnehmen lassen und dann mit dem Wisch den du bekommst und der Bestätigung der Versicherung, dass du jetzt auch entdrosselt versichert bist, zur zulassungstelle. Da bekommst du dann neuen Schein und glaub auch Brief. Das kostet eben auch wieder etwas.


    Aber dannach hast du dann wieder alle Pferdschen im Stall ;)

    Gruß Henny


    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller!
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  • Machs selber! Du sparst unmengen an Geld und schwer ist es auch nicht. Will gar nicht wissen was ne Fachwerkstatt dafür haben will....
    Probleme beim TÜV sollte es auch keine geben. Hab meine auch selber gedrosselt und die Eintragung war gar kein Problem, der Prüfer wollte nichts sehen, wissen.
    Achja und wie Henny schon geschrieben hat, der Weg zum TÜV ist auch legal ;)

  • ?..der Prüfer wollte nichts sehen, wissen.
    Achja und wie Henny schon geschrieben hat, der Weg zum TÜV ist auch legal ;)



    Wo finde ich denn diesen Pruefer?:D


    Ich will da eigentlich gar nix trixen. Führerschein und Versicherung soll schon stimmen. Nur, ich hatte eine cbf600 im Angebot und der Anbieter wollte die Entdrosselung uebenehmen und meinte man koennte das bei Gelegenheit nachtragen lassen. Nicht das da im Nachhinein Kosten für TUEV oder weitere Umrüstungen uf mich kommen.


    Naja, hätte mich auch sehr gewundert wenn so etwas ohne Eintragung laufen würde.:gruebelx:


    Also, Kiste nur kaufen wenn entdrosselt eingetragen, richtig?:o


    Gracias, casco

  • TüV wird für Abnahme etwa 30€nehmen und Zulassungstelle will bedingt dadurch das du neuen Schein und Brief bekommst auch noch ma um die 20-30€


    Da du die Maschine aber ja eh neu auf dich zulassen musst entfallen ja die Kosten der Zulassungstelle. Also sag dem Verkäufer er soll sie entdrosseln und dem TüV vorführen, den bescheid vom TüV über die entdrosselung lässt du dir dann geben und gibst den bei der zulassung mit ab.

    Gruß Henny


    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller!
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  • Hallo zusammen,
    ich habe mal folgende Frage:
    Ich habe meine CBF600 PC38 jetzt entdrosseln lassen, in der Werkstatt, mit schriftlicher Bestätigung, dass die Arbeiten durchgeführt wurden.
    Dieses wollte ich jetzt bei der DEKRA eintragen lassen.
    Ich muss dazu sagen, dass ich die Maschine gedrosselt ab Werk gekauft habe und die 25kw in Brief und Schein eingetragen sind.
    Jetzt sagt mir die DEKRA, dass sie das nicht eintragen können, da ja keine Drossel ausgetragen wird, die vorher eingetragen wurde, da ja die 25kw unter der Fahrgestellnummer ab Werk in Schein und Brief stehen.
    Man sagte mir bei der DEKRA, dass ich jetzt zum TÜV fahren muss und eine Einzelabnahme machen lassen soll, und das es selbst dort Probleme geben könnte?!
    Wie seht ihr das, wie sind dort eure Erfahrungen?
    Bestätigt wurde mir von der (freien) Werkstatt, dass die Drosselblenden aus den Ansaugstutzen entfernt wurden. Ist beim entdrosseln noch mehr notwendig als die Entfernung der Blenden?
    Hat jemand von euch mal bei HONDA direkt neue "offene" Ansaugstutzen gekauft und hat dort eine Papierdokumentation dabei gehabt, die er mir evtl. elektronisch zur Verfügung stellen kann?


    Vielen Dank im Vorraus!


    Gruß, Matthias

  • Ist beim entdrosseln noch mehr notwendig als die Entfernung der Blenden?


    Nein, bei der PC38 in der Regel nicht. Bei der PC43 ist es schwieriger wenn vom Werk gedrosselt, da müßte auch das Steuergerät getauscht werden.
    Bist Du ganz sicher, dass die vom Werk gedrosselt geliefert wurde und nicht der HH das vor der Erstauslieferung gemacht hat?
    Du bekommst immer neue Papiere mit der aktuellen Leistung und aus diesen Papieren geht nicht hervor, ob das eine Änderung oder der Serienzustand ist. Ich würde mal behaupten, wenn Du zum TÜV gehst, den Leuten sagst, dass sie entdrosselt wurde und jetzt wieder dem Serienzustand entspricht, den Wisch von der Werkstatt vorlegst, dann wird man Dir das bestätigen. Mit diesem "78PS-Dokument" vom TÜV gehst Du dann zur Zulassungsstelle und läßt Dir neue Papiere ausstellen.

  • Mein HH sagte mir damals, dass sie die 34PS Variante ab Werk bestellen. Diese ist ab Werk verfügbar, das konnte die DEKRA eben in ihrer Datenbank sehen. Das Problem könnte vielleicht sein: Das die Blenden aus den Stutzen entfernt wurden. Diese kann man einfach rausziehen, wenn man sie denn ausgebaut hat. Wenn ich mir jetzt neue offene Stutzen gekauft hätte, mit 78PS, dann wäre da ja vermutlich eine Begleitdokumentation, ABE oder was weiß ich dabei... die ich hätte vorlegen können. Jetzt habe ich eben nur den Schrieb von der Werkstatt und mehr eben nicht. Ich werde mein Glück dann wohl beim TÜV versuchen müssen. Aber bei dem ganzen Gerödel, was die mir an dem Ofen schon eingetragen haben, da dachte ich echt die Entdrosselung wäre das geringste Problem!


    Danke & Gruß, Matthias

  • Die Frage ist einfach, ob man eine Werkseitige und nachträgliche Entdrosslung papiertechnisch überhaupt unterscheiden kann. Ich bin nicht absolut sicher, aber vermutlich nein.


    Ist auf den Stutzen "25KW" eingeprägt? Solche Stutzen habe ich auch noch rumliegen, ich hatte sie eingebaut als mein Sohn noch gedrosselt fahren musste. Natürlich hatte ich die Original-Stutzen für die Rückrüstung, die fehlen Dir jetzt natürlich und Du stehst in der Not, dem TÜV trotz der Aufprägung "25KW" klar machen zu müssen, dass es keine 25KW mehr sind. Unterm Strich wäre es sinnvoller gewesen, einfach neue Stutzen zu kaufen (hier im Boardshop) um jetzt so auftreten zu können, als hättest Du einfach die Original-Stutzen wieder eingebaut. Dafür brauchts auch keine ABE, du tust einfach so, als wären die früher mal drin gewesen.

  • Ja, da stehen jetzt die 25kw drauf. Deswegen hat mir die Werkstatt das ja auch schriftlich bestätigt, dass die Blenden raus sind. Neue Stutzen zu nehmen wäre besser gewesen, sehe ich jetzt auch so. Naja, wir versuchen es jetzt beim TÜV und notfalls müssen halt neue Stutzen rein, wegen der Einprägung der 25kw. Ich mache mal Meldung, wenn die Eintragung vollzogen wurde.


    Danke & Gruß, Matthias

  • Falls es jemandem hilft: Ich habe meine CBF ebenfalls selber entdrosselt (Ansaugstutzen ausgetauscht) und dem TÜV dann folgenden Wisch vorgezeigt:
    http://w3.honda.de/fahrerhandbuecher/CBF600S_25kW.pdf
    Ich weiß ehrlichgesagt nicht wofür das Dokument gut ist, aber der TÜV-Prüfer tat so als würde er genau das brauchen. Hat letztlich problemlos geklappt. Die Ansaugstutzen hat sich in meinem Fall niemand genauer angeschaut.


    Gruß
    Ralf

  • Falls es jemandem hilft: Ich habe meine CBF ebenfalls selber entdrosselt (Ansaugstutzen ausgetauscht) und dem TÜV dann folgenden Wisch vorgezeigt:
    http://w3.honda.de/fahrerhandbuecher/CBF600S_25kW.pdf
    Ich weiß ehrlichgesagt nicht wofür das Dokument gut ist, aber der TÜV-Prüfer tat so als würde er genau das brauchen. Hat letztlich problemlos geklappt. Die Ansaugstutzen hat sich in meinem Fall niemand genauer angeschaut.


    Gruß
    Ralf


    Recht herzlichen Dank,


    das könnte genau der Zettel sein den ich brauche!


    Ich mache mal Meldung, ob es damit funktioniert.


    Gruß & einen schönen Sonntag noch!

  • Ich wünsch dir viel
    Erfolg. Aber wenn du dir von der Werkstatt die 25kW-Stutzen hast umbauen lassen, dann geht es nur über eine Einzelbetriebserlaubnis (aka "21er"). Hättest du stattdessen die Stutzen von der Stange genommen (sofern das wirklich die einzige erforderliche Änderung ist), wäre eine stinknormale Änderungsabnahme im Rahmen der Betriebserlaubnis möglich gewesen.
    Deswegen rate ich jedem immer dazu, sich bei Vorschriften nicht von den Werkstätten beraten zu lassen.. Die sollen sich lieber auf das konzentrieren, was sie können und wofür sie ausgebildet sind.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?