• Bei einem Fünfundachtzig-Millionen-Volk, welches zu einem beträchtlichen Teil eng aufeinander nistet,

    leider nötige Details.


    Um einmal mit dem Finger in offenen Wunden zu bohren:


    Wieviele Freizeitmotorradfahrer fallen der Restbevölkerung durch das Vermeiden von Belästigungen auf?

    Wo hört das Recht des Freizeitgestaltenden auf und fängt die Belästigung an?


    Ich beispielsweise muss immer schwer an mich halten, wenn Freizeitgestalter aus der Großstadt

    am Wochenende ihre restaurierten Traktoren beim Bauern aus der Scheune holen,

    um dann hier im Konvoi die Landschaft zu dekorieren.:mad:

    Äusserst rücksichtsvoll!:fetch:


    Aber eben nur meine - wenig wichtige - Meinung.:nono:

    Selbst mir nicht wichtig genug,

    um einen Mitmenschen vor Gericht zu zerren.:irre:


    Menschen, die ALLES geregelt wissen wollen und dies auch noch so simpel wie möglich, kommen mit dem Grundgedanken der Verkehrsordnung am Wenigsten klar.

    Die Regeln sind nämlich immer für die ANDEREN verbindlich, während das eigene Tun nicht bedacht werden braucht.:p

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Nicht doch jetzt damit anfangen was die anderen für böse Sachen machen.

    Man kann doch nur für sich selber versuchen etwas gut oder besser zu machen. Was andere machen, kann man leider nicht beeinflussen.

    Das fängt sonst an, wie in einer schlechten Ehe/Beziehung, wo Leute sich nichts mehr zu sagen haben und jegliche Unterhaltung (wenn sie überhaupt noch stattfindet) überwiegend Sätze beinhaltet:wie:

    "Du hast gesagt - aber ich habe gesagt"

  • Wo hört das Recht des Freizeitgestaltenden auf und fängt die Belästigung an?

    Das ist definitonssache von jedem einzelnen. Wie Du selber sagst findest die Trekerfahrer sehr störend. Und da gib es manche die Kinderlärm in einem Kindergarten als störend empfinden daß es vor Gericht gezerrt werden muß.

    Um demnetsprechend keinem auf den "Sack" zu gehen gib es wohl nur die Möglichkeit nix zu tun und Zuhause drinen sitzen.Aber halt das stört ja auch manche.Also doch einen Strick nehmen und sich daran erhängen aber halt daran stört sich sicher auch wieder jemand. Hiiiiilllllfffffeeee wie verhalte ich mich nun ???

    Ist ein wenig Ironie dabei aber auch Warheit.

    Dem alten Sprichwort getreu: Eines jedem Menschen recht getan ist eine Kunst die niemand kann !

    Grüße Michael


    Wünsche euch daß Ihr immer heile ankommt :dafürx:


    Mein Spaß steht im Vordergrund :wink1:

  • Mein Paradebeispiel - von dem aus ich gelegentlich schon mal meine Eindrücke schildere - ist Hamburg Ottensen.

    Ich halte mir immer vor Augen,

    dass ich mich letztlich freiwillig dort aufhalte und dadurch mit zum „Problem“ beitrage.

    Ich dachte, du kommst aus dem Pott, da wo die Security sogar Military-Biker aus den Tagebaugruben fischt. Das hatten wir doch schon mal, okay, dass hast du damals nicht ganz ernst gemeint. Hast du dich verschlimmbessert? Ich mein, die Hamburger Cops mit ihren NYPD-Mützen sehen vielleicht gruseliger aus als unsere BaWü-Jungs, aber sind sie es denn? In Hamburg kannst du auf zwei Rädern doch machen was du willst, wie in jeder Stadt. Das ist doch das schöne am Motorradfahren: du kannst in jeder Stadt dieses Planeten (ausser Singapur) machen, was du willst. Und solange nichts passiert, ist das auch absolut ok

    Die CBF kommt erst weg, wenn die Brough Superior in der Garage steht

  • Himmel!


    Weder komme ich aus dem Pott

    (in dem STEIN-Kohle gefördert wurde),

    noch bin ich Hamburger (und möchte das auch nicht werden).


    Es könnte aber sein, dass ich ein Visum für Franken beantragen werde!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • michl3


    Nöö, es ist eben nicht Definitionssache jedes Einzelnen,

    sondern in Gesetzen geregelt.


    In guten Gesetzen eindeutig, in weniger Guten ergänzt durch Verordnungen und ähnlichen Ergänzungen

    und zu schlechter Letzt in Gerichtsurteilen kleinklein ausformuliert.


    Das ist bedauerlicherweise kompliziert - zu kompliziert für simple Geister,

    die in harten Strafen die ultimative Lösung sehen.


    Recht hast natürlich insofern, dass es unmöglich ist, es allen Zeitgenossen Recht zu machen.

    Deswegen stimme ich auch deiner Signatur zu:


    Jeder Tag ohne Klage am Hals und unbeschädigter Gesundheit ist ein nicht selbstverständlicher Gewinn.


    In diesem Sinne: Viel gesetzeskonformen Spass!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Punkt. Damit hätte man es eigentlich beenden können. Alles weitere sind nur noch Details

    Ziemlich genauso sehe ich das auch. Solange §1 unumstößlich (also auch für mich) gilt, ist der ganze große Rest eigentlich nur noch für Pedanten. Dient aber trotzdem noch ganz gut zur Orientierung und ggf. Stressvermeidung.

  • Booh eh, was denn nun?


    Etwas „so ziemlich zu“ sehen, heißt, es im Zweifelsfall dann doch anders gemeint zu haben wollen.


    Dann reicht der Paragraf 1, der Rest ist Pedanterie.


    Aber „trotzdem“ gut zur Orientierung auch für Nichtpedanten.


    Ja was denn jetzt?


    Offenbar ist es leichter, einen Pudding an die Wand zu nageln,

    als sich auf einen Standpunkt festzulegen.


    Aus welchem Parteiprogramm ist das abgeschrieben?


    :gruebelx:


    Nix für ungut :D

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Das ist schon klar, aber denknotwendigerweise mit 1,5m Seitenabstand - was die Spurbreite ab PKW schon mal nicht hergibt.

    Nein, ein Radfahrer muss nicht mind. 1,5m (oder 2m außerorts bzw. immer bei Kind und Anhänger) Abstand zu einem stehenden Fahrzeug haben, sonst müssten sie innerstädtisch auch mitten auf dem Fahrstreifen fahren.

    MnfredK hatte den Paragraphen der StVO genannt, sowas kann man auch nachlesen.

    Radfahrer dürfen vorsichtig mit ausreichendem Abstand vorfahren an Haltepunkten - weil es für sie sicherer ist. Der Abstand ist dabei aber nicht quantifiziert, es ist aber klar, dass dabei kein Fahrzeug beschädigt werden darf und niemand gefährdet.


    Ideal ist eine Aufstellfläche vor den Kraftfahrzeugen, in Berlin bspw. am Oranienburger Tor.


    Warum beim Überholen zweier fahrender Fahrzeuge größere Abstände eingehalten werden sollten als beim an stehenden Fahrzeugen nach vorne rollenden Radfahrer, ist egtl trivial, wenn man über Gefährdungsunterschiede nachdenkt.