Sozius - Sitz und Fußrasten

  • Setz dich mal nen Tag zur Verkehrswacht in die Schulung.

    Da schau ich lieber daß alles legal ist und hoffe daß mir weiterhin ein Unfall der Harten Art erspart bleibt.

    Grüße Michael


    Wünsche euch daß Ihr immer heile ankommt :dafürx:


    Mein Spaß steht im Vordergrund :wink1:

  • Wie gesagt, so unlogisch es ist. Halt Old Germany... :D


    Rechtlich ist es so, dass der Sitz "unerheblich" ist, solange die Fußrasten dran sind. Solange erlischt die Betriebserlaubnis des Mopeds nicht. Erst durch Entfernen der Fußrasten wird das Ding zum Einsitzer, welches KEINE Zulassung nach deutschem Recht besitzt.


    Dafür dann ein kleines Gutachten (wo vermerkt sein sollte, dass nunmehr die Wahlmöglichkeit besteht, also Sitz + Fußrasten dran = 2Sitzer und Fußrasten ab =1Sitzer.) und die Eintragung in die Papiere. Alles schick und du kannst es zukünftig nach Belieben an- und abbauen. Kostet nicht viel, dazu nur etwas Zeit...


    Ich betone nochmals, weil hier doch wieder "Ich glaube zu meinen" und gefährliches Halbwissen aufgetaucht ist. Ich habe mich hier rechtlich vom Anwalt (spezialisiert auf Verkehrsrecht) und dem ADAC beraten und belehren lassen. Weil im Inet steht hierzu auch meistens nur Halbwissen. Also auch meine Werkstatt wusste das und hat mir dazu geraten.

    Soll bitte nicht arrogant rüberkommen, weil ich es ja damals auch nicht besser wusste. Ich will nur nicht, dass durch so etwas ihr plötzlich Probleme bei einem Unfall bekommt.

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • Die Definition war immer schon sehr nett und hilfreich formuliert:

    Der Soziussitz muß "geeignet" sein.

  • Alkohol ist was ganz anderes...

    Mitschuld bekommt man IMMER wenn man mehr als 0,0 Promille im

    Falsch, Mitschuld bekommst du zu 99 Prozent. Nach Paragraf 1 der Strassenverkehrsordnung muss man alles tun, um niemand zu gefährden - nicht nur die Gesetze und Vorschriften einhalten.

    Vor Gericht geht es bei einigermassen klarem Sachverhalt schnell nur um die Quote der Teilschuld, um die 25 Prozent sind Standard. Wohlgemerkt auch wenn du ohne gerichtliche Zweifel alles richtig gemacht hast. Teilschuld kann es sogar im ruhenden Verkehr geben, wenn deine Karre ordnungsgemäss geparkt ist.

    Bei teuren Schäden, z.b. Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, wird da um jeden Prozentpunkt gefeilscht, dass versteht man als Betroffener nicht mehr.

    Dass der technische Zustand vor Gericht jemand interessiert, habe ich noch nicht erlebt. Auch nicht bei Prozessen mit lebenslänglichen, millionenschweren Folgen über zwei Instanzen. Aber das sagt natürlich nicht, dass es sowas nicht gibt.

    Die CBF kommt erst weg, wenn die Brough Superior in der Garage steht

  • Dass der technische Zustand vor Gericht jemand interessiert, habe ich noch nicht erlebt. Auch nicht bei Prozessen mit lebenslänglichen, millionenschweren Folgen über zwei Instanzen. Aber das sagt natürlich nicht, dass es sowas nicht gibt.

    Ich schon.


    Nachdem ich von einem Transporter abgeräumt wurde, wollte der Gegner die Schuldfrage mit 50/50 klären.

    Dank Rechtschutz hab ich es aber drauf ankommen lassen.

    Da ich bis kurz vor dem Gerichtstermin im Krankenhaus lag, lag mein Mopped-Schrotthaufen (zum Glück) noch unangetastet zuhause in der Garage.


    Der Gutachter der vorher schon, von der Versicherung aus, ein Gutachten wegen meinem Schaden erstellt hatte wurde dann auch vorgeladen.

    Er musste dann vor Gericht aussagen zum technischen Zustand meines Fahrzeugs machen.

    Das fing mit der Profiltiefe an und hörte mit der Beleuchtung noch nicht auf.


    Nachdem mein Unfallgegner bei der ersten Aussage angegeben hatte, ich wäre viel zu schnell gewesen und hätte aufgrund meiner

    glatten Reifen nicht rechtzeitig zum stehen kommen können, hat der Gutachter Fotos von der Profiltiefen-Messung und Fotos der

    Bremssättel mit sichtbarer Belagstärke vorgelegt.


    Da alles mehr als in Ordnung war, änderte der Gegner seine Strategie und behauptete er hätte mich gar nicht sehen können, weil ich trotz

    der Verpflichtung als Motorradfahrer auch am Tage mit Licht zu fahren das Licht nicht angehabt hätte.


    "Zum Glück" war mein rechter Lenkerstummel verbogen und die Gabelbrücke gerissen.

    Deswegen hatte der Gutachter auch Detail Fotos des Lenkers gemacht.

    Darauf war eindeutig zu sehen dass der Lichtschalter noch in Stellung "ON" war.

    Der Gutachter hat dann aber ausgesagt, dass er aufgrund des zerstörten Frontscheinwerfers nicht sagen kann,

    ob die Leuchtmittel zum Zeitpunkt des Einschlags auch funktioniert haben.

    Das konnte dann aber der im Anschluss aussagende Polizeibeamte klären,

    da er zu Protokoll gab dass das Licht noch brannte als die Streife am Unfallort eintraf.


    Das Verfahren zog sich über mehrere Gerichtstermine, aber mein Gegner bekam die alleinige Schuld.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Mich hat einmal ein Autofahrer abgeräumt, ein zweites Mal ist mir ein Motorrad ungebremst auf offener Strecke hinten reingebrettert. In beiden Fällen war die Schuldfrage klar. Es ging nur drum, ob ich mehr hätte tun können, um die Unfälle zu vermeiden. Der erste Fall ging 75:25 aus, der zweite 80:20. Völlig normal, meinten die Anwälte. 0 Prozent kriegst du nur, wenn du überdurchschnittlich warst. Es gibt da sogar einen Fachbegriff, ich glaube hervorragender Autofahrer oder so.

    Die CBF kommt erst weg, wenn die Brough Superior in der Garage steht

  • Na dann bin ich ja froh, das ich keine Teilschuld bekommen hab. :D


    Aber hier geht´s ja eigentlich um den Sozius-Sitzplatz. :D
    Also alles andere bitte nicht zu weit vertiefen. ;)


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Wenn bei der VFR der Situbankhöcker montiert ist, gilt das Motorrad als Einsitzer. Darum müssen die Fußrasten entfernt werden.

    Guido us Kölle

  • Doch nur an der gleichen Schraube, also kann man die Raste abmontieren und dann den Auspuff wieder festschrauben.

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • Der Soziussitz muß "geeignet" sein.

    Es gibt aber definitf eine klare Definition mit cm etc.


    Ich kann mich an früher erinnern, als ich mit der four und montierter Guiliari Sitzbank beim TüV war und es ständig Diskussionen gab wg. Einzel oder Zweiersitzbank. Da wurde immer genauestens gemessen (die Giuliari hatte auf den MM genau die Maße die notwendig waren, aber keinen Haltegurt. Fußrasten haben nie ne Rolle gespielt. Irgendwann wurde das dann als zweier Bank akzeptiert. Aber an die genauen Maße kann ich mich nicht mehr erinnern.

    Alteisenfahrer