Sozius - Sitz und Fußrasten

  • Ich habe den Sozius Sitz, soll heissen das Sitzbrötchen, von meiner CMX 500 abgemacht.

    Müssen denn jetzt auch die Sozius Fußrasten abgemacht werden?

    Ich habe mal durchgegockelt und verschiedene Meinungen gelesen.

    Häufig wurde genannt, beides ( Sitz/Fußraste) dran oder beides ab. Also nicht das eine ohne das andere ( für beide Fälle) sonst würde die ABE erlöschen.

    Frage also. Mache ich mich „strafbar“ wenn ich den Sozius Sitz ab habe, die Sozius Fußrasten aber noch dran sind ?

  • Es kann ein Knöllchen geben.
    Außerdem kann der Prüfer bei der HU die Plakette verweigern.


    Wenn keine Sitzmöglichkeit für einen Sozius vorhanden ist aber Soziusrasten dran sind,

    dann könntest du ja trotz ungeeigneter Sitzmöglichkeit jemanden mitnehmen.


    Wenn eine Sitzmöglichkeit montiert ist aber keine Soziusrasten dran sind,

    dann könntest du ja trotz fehlender Aufstandsmöglichkeit für die Füße jemanden mitnehmen.

    Ganz pingelige Rennleitungs-Angehörige können dir aber auch einen Strick draus drehen,

    wenn du weder Sitzmöglichkeit noch Rasten dran hast...
    Denn in deinem Fahrzeugschein steht bei Sitzplätzen bestimmt eine 2....


    Hat mich 35€ vor Ort bei der "Kontrollgruppe Motorrad" gekostet,

    dann nochmal knapp 50€ für die Austragung des zweiten Sitzplatzes beim TÜV und der Änderung der Fahrzeugpapiere...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • ok. Danke. Verständlich und logisch.

    Ich werde dann den Sitz wieder drauf machen.

  • Da hatte ich bisher noch nie Probleme.

    Wie soll auf der Bank ein Sozius Platz haben?

    k-P2270006.JPG


    Die Bank wird offiziell als 1 1/2er Bank geführt. Mit Sozius sitzt der Fahrer aber mehr auf dem Tank als auf der Bank :wink:.

    Auch der damals obligatorische Halteriemen für den Sozius muß nicht vorhanden sein.

    Hier mal der Vergleich zur originalen Bank:

    k-P2280030.JPG

    Bei der rechten Bank ist sogar beides vorhanden: Halteriemen und Haltegriff :wink1:.

    Und wie man auf dem ersten Bild sieht: Die Soziusrasten sind immer montiert.

    "Himmiherrgottsakramentkruzifixhallelujasogisagglzementnoamoineischeisshausbürschtnvareggdejamileggstamoasch!"

  • In den Papieren stehen unter S1

    2 Sitzplätze

    Wenn ein eifriger Sheriff den 2 Platz nicht finden kann aber drauf besteht, dass der 2. da zu sein hat will ich nicht diskutieren.

    Ich mache alles wieder wie es in den Papieren steht und gut ist.

  • Ist das Sitzbrötchen leicht ab- und angebaut und besteht eine Möglichkeit das Teil immer mitzuführen (Packtaschen, Rucksack, etc.)? Dann sollte es keine Probleme mit der Rennleitung geben.

    Bei meiner dritten Sitzbankvariante ist es umgekehrt. Eine 2 sitzige Bank mit Soziusplatzabdeckung. Damit wird die Bank zum Einsitzer! Die Abdeckung kann nur mit Werkzeug demontiert werden und der Sozius müsste die sich dann unter den Arm klemmen :wink:. Fehlen würde aber der damals vorgeschriebene Haltebügel oder -riemen!

    Auch hier sind die Soziusrasten immer montiert! Und weder Probleme bei der HU, noch bei einem "Boxenstopp" :wink:.

    k-20210619_151952.jpgk-20210626_153708.jpgk-20210619_151806.jpg

    "Himmiherrgottsakramentkruzifixhallelujasogisagglzementnoamoineischeisshausbürschtnvareggdejamileggstamoasch!"

  • es gibt eine "variable" Möglichkeit: man kann sich die "Wahlweise" eintragen lassen. So kannst mit montierten Rasten und Brötchen als 2-Sitzer fahren und mit demontierten Rasten und ohne Brötchen als Einsitzer. Ganz legal und unproblematisch.

    Gruß Didi

  • es gibt eine "variable" Möglichkeit: man kann sich die "Wahlweise" eintragen lassen. So kannst mit montierten Rasten und Brötchen als 2-Sitzer fahren und mit demontierten Rasten und ohne Brötchen als Einsitzer. Ganz legal und unproblematisch.

    Gruß Didi

    Genau das habe ich machen lassen. Sry, hatte ich vergessen zu erwähnen. Hatte das Thema ja schon mehrmals im Forum platziert. :perfekt:

    Ich habe immer alles im Griff! Ups... abgebrochen... :shock:

    Spritmonitor.de

  • ... hm... denke da gerade an die serienmäßigen "Soziussitzabdeckungen" die in der Regel nichts abdecken sondern den zweiten Sitz ersetzen. Ist das Ding montiert, kann da auch niemand mehr sitzen; trotz Fußrasten. Rechtliche Probleme gibt es hier meines Erachtens aber nicht. Also vielleicht eher so, wie hier beschrieben:

    ....Rechtlich ist es so,.......Solange die Fußrasten dran sind, ist es ein Zweisitzer, Betriebserlaubnis gilt weiterhin.Auch ohne Soziussitz.....

  • ... hm... denke da gerade an die serienmäßigen "Soziussitzabdeckungen" die in der Regel nichts abdecken sondern den zweiten Sitz ersetzen. Ist das Ding montiert, kann da auch niemand mehr sitzen; trotz Fußrasten.

    :D
    Und wie das geht.
    Dieses Teil:
    08F74MFJ8X0.jpg (Foto aus dem Boardshop)


    Hat eine 60 Kg Sozia ohne Beschädigungen zu erleiden locker überlebt.
    Nicht mal der Lack hatte Scheuerstellen. :D


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich mache das Sitzbrötchen der Rebel bei Bedarf ab und ersetze es durch einen Gepäckträger. Fußrasten bleiben dran. Dagegen spricht eigentlich nichts. Nur ein besonderes kleinkarierter Polizist könnte einwenden, ein besonders dämlicher Mensch könnte trotzdem auf die Idee kommen als Sozius auf den Gepäckträger mitzufahren.(womöglich noch gegen meinen Willen und oben auf der Gepäckrolle?)

    Außerdem: Wenn ich im Auto vorübergehend die Rücksitze ausbaue um etwas zu transportieren, dann lasse ich die Gurte ja auch montiert und muss keine Diskussion führen, dass jemand auf sie Idee kommen könnte hinten ohne sitze mitzufahren.

    Probleme mit der Versicherung entstehen nicht, solange du niemanden ohne Sitz beförderst.

    Und wenn sich ein Polizist wirklich am fehlenden Sitz hochzieht, dann führe ich die Maschine halt später mit Sitz bei der Polizei vor. Normalerweise sind die aber nicht so kleinlich, wenn sonst alles passt.

  • Was soll das denn, solche Äusserungen wie "kleinkarierter Polizist". Wenn jemand mit sowas angezählt wird, hat er doch vorher so gut wie immer förmlich darum gebettelt.

    Es ist doch ganz einfach.

    -Wenn im "Schein" zwei Sitzplätze steht, dann müssen 2 Sitzplätze inkl Fussrasten und Festhaltemöglichkeit (Gurt oder Haltegriffe) vorhanden sein. Wenn die Sitzbank nicht original ist, dann entweder eine zum Fahrzeug gültige "ABE" oder "Eintragung"

    -Wenn im "Schein" ein Sitzplatz steht, dann keine Fußrasten.

    -Wenn im "Schein" "wahlweise" eingetragen steht, dann müßen bei einsitziger Nutzungsmöglichkeit der Sitzbank die Fußrasten ab

    und

    bei Nutzung der 2 sitzigen Möglichkeit müssen die Fußrasten dran und auch bei Fahrt ohne Haltegurt dürfen Griffe, die sonst als Haltemöglichkeit vorhanden sind, nicht abgebaut sein.

    Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man dann zu zweit oder alleine unterwegs ist, die Möglichkeit reicht.


    Wenn ein Polizist deshalb jemanden rasiert, gibt es doch praktisch immer eine Vorgeschichte, wo es dem Polizisten oft schwerfällt den eigentlichen Anhaltegrund zu belegen. Wäre ich Polizist würde ich mich dann gar nicht mit irgendwelchen in der Regel beleidigenden Diskussionen um den Nachweis auffälliger Fahrmanöver oder sonstiger Verhaltensweisen kümmern.

    Da finde ich es zB aus Sicht des Polizisten wesentlich cleverer, sich mal das Fahrzeug (incl Reifen, Auspuff und angebautem bunten Klimbim) genauer anzuschauen und das was ihm auffällt, mit den Papieren vergleichen. Ist doch egal wofür er erinnernde "Schmerzen" bekommt. Je mehr dann der Fahrzeugführer beleidigend wird, desto besser würde ich als Polizist dokumentieren (evtl, wenn es geht, auch sicherstellen.) und desto länger würde die Mängelkarte.

    Ich gehe noch einen Schritt weiter, je mehr sich ein "Kunde" aufregt, desto sicherer ist doch der Polizist, daß er gut ist und sein Verhalten gerechtfertigt /angebracht ist.

  • Karsten so einfach ist es nicht. Die Anzahl der zulässigen Sitzplätze hat damit nur bedingt etwas zu tun.

    Laut § 35a Abs. 9 StVZO gilt: "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein."

    Außerdem gilt gem § 61 Abs. 2 StVZO: " Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein".

    Demnach könne die Soziusrasten dranbleiben, auch wenn der Soziussitz durch einen Gepäckträger ersetzt wird, da dann ja gerade kein Beifahrer befördert wird.


    Dennoch wird die Auffassung vertreten, dass ja jemand wegen der Fußrasten auf die Idee kommen könnte, trotzdem mitzufahren. Rechtsprechung dazu gibt es keine, da die Sache niemandem wichtig genug war dafür eine Klage zu erheben. Ich fände es kleinkariert bei einer Kontrolle mit dieser Argumentation auf dem Thema herumzureiten.