Mache ich gerne, regelmäßig auf ein Bier dort.
Zusatzscheinwerfer für die NT1100
-
-
Ina's Moped an der Theke😁
-
Auch SLK
-
Ja, ist hier Burn21 im Board und hat das Moped mit Nummernschild in die die Pfalz importiert
-
Ich habe Nachträglich auch Zusatzlicht montiert, aber nicht zu den Preisen wie oben in dem Link angegeben. Meine Garage hat dann alles so angeklemmt , das ich es ohne den zusätzliche Kabeln und Schaltern ( wie auch Orginal) nutzen kann. Ich persöhnlich finde das Orginallicht zu schwach und dadurch das ich die Zusatzlichter am Vorderrad angebaut habe . Sind sie in engen Radien sehr von Vorteil. Aber wie immer -alles Geschmackssache.
Gruss Jerry
-
Ich persöhnlich finde das Orginallicht zu schwach
Könnte dir da noch Rallye-Lichte empfehlen.
-
Guter Kommentar: ja , und welche Empfehlung kommt von dir ?? Karbitlampe oder Kerze . Auch mein Garagist hat gemeint das es sclechter geworden ist mit dem LED Lichtern , bei den neuen Modellen. Aber egal ich als Brillenträger bin jetzt mit dem Licht zufrieden.
-
Hallo nach dem langen Winter und div Umbauten habe ich meine erste Ausfahrt gemacht und durch Zufall in eine Polizei Kontrolle geraten das war mir allerdings ganz recht da ich fragen zu meinen Zusatz Nebellichter mit E Nummer an die Kollegen hatte.
Übrigens es war wie immer ein sehr freundliches Gespräch
Auf die Frage darf ich die Nebellichter als Tagfahrlicht benutzen kamm die EINDEUTIGE Antwort JA!
Es ist von großem Nutzen gesehen zu werden.
Also es spricht nichts dagegen es eingeschaltet zu lassen.
PS natürlich richtige Einstellung.
Mit freundlichen
Motorrad Gruß
-
Auf die Frage darf ich die Nebellichter als Tagfahrlicht benutzen kamm die EINDEUTIGE Antwort JA!
Das mag die persönliche Meinung eines Polizisten/einer Polizistin gewesen sein. Andere Kontrollorgane könnten dies einfach auch nach der gültigen StVO § 17 Abs. 3 beurteilen und damit man sich das besser merkt ein Erinnerungsgeld von 20€ verlangen
-
Meistens werden Nebelscheinwerfer am Tag "geduldet", kenne jedenfalls niemanden der dafür bezahlt hätte.
Falls nicht geht man halt 1 mal weniger ins Cafe
-
Der "Anzeigenhauptmeister" und ähnlich Gesinnte, auch mit regulärer Uniform, könnten hier Strafen erwirken, jedoch wird das wohl eher selten so gehandhabt.
So wie Zweite-Reihe-Parken bei Lieferanten oder das Mitführen unbeglaubigter Fahrzeugscheinkopien bei Kraftfahrern: Wird geduldet, ist aber verboten.
Bleibt mal wieder die persönliche Rücksicht: Also bitte richtig einstellen, so das keine Blendung vorliegt und bei Dunkelheit auch mal auf die volle Dröhnung verzichten.
-
Nur das viele dieser Nebeldinger eben nicht bei Dunkelheit deaktiviert werden.
Was heutzutage an Blendern auf 2 Rädern unterwegs ist, unglaublich
-
Sonnenbrille
oder der Gefahr ins Auge blicken