Da geht es dir, wie mir! Ich wollte auch mehr Rechtssicherheit. Deshalb ja auch meine Umfrage bei den Prüfstellen.
Nur, dass sich TÜV, KÜS und Dekra bei uns ausnahmsweise einig sind: Keine weitere Eintragung nötig, wenn die Herstellerbescheinigung mitgeführt wird! Ausnahme: Dimensionsgrößenänderung.
Aber ständig einen neuen Reifen eintragen lassen, weil es die alten nicht mehr gibt oder man mal einen anderen testen will? Ist doch Quatsch! Bei den ollen Reifen aus den 70/80ern habe ich mir das ja noch eingehen lassen, aber bei den moderneren Reifen? Die Reifentechnik hat sich doch weiterentwickelt und selbst der schlechteste moderne Reifen ist besser als die ollen Schluffen, mit denen die ABE erteilt wurde.
Mein Fahrzeugschein der SC 01 F2b hat schon einen Anhang, nur für Reifeneintragungen! Die letzte stammt aber von 2005. Ich darf auf der wahlweise die originalen zölligen Größen, die adäquaten metrischen und die Größen der SC 09 mit den Felgen der SC 09 fahren. Alle Größen eingetragen! Und jetzt noch jeden neuen Reifen?
Btw ... ich fahre auch seit Längerem für die HU zur Dekra .
Jetzt frag ich noch bei der GTÜ an. Bin auf deren Auslegung gespannt .