Lästige Reifenfreigaben CBR 1000F SC24

  • Da geht es dir, wie mir! Ich wollte auch mehr Rechtssicherheit. Deshalb ja auch meine Umfrage bei den Prüfstellen.

    Nur, dass sich TÜV, KÜS und Dekra bei uns ausnahmsweise einig sind: Keine weitere Eintragung nötig, wenn die Herstellerbescheinigung mitgeführt wird! Ausnahme: Dimensionsgrößenänderung.

    Aber ständig einen neuen Reifen eintragen lassen, weil es die alten nicht mehr gibt oder man mal einen anderen testen will? Ist doch Quatsch! Bei den ollen Reifen aus den 70/80ern habe ich mir das ja noch eingehen lassen, aber bei den moderneren Reifen? Die Reifentechnik hat sich doch weiterentwickelt und selbst der schlechteste moderne Reifen ist besser als die ollen Schluffen, mit denen die ABE erteilt wurde.

    Mein Fahrzeugschein der SC 01 F2b hat schon einen Anhang, nur für Reifeneintragungen! Die letzte stammt aber von 2005. Ich darf auf der wahlweise die originalen zölligen Größen, die adäquaten metrischen und die Größen der SC 09 mit den Felgen der SC 09 fahren. Alle Größen eingetragen! :wink1: Und jetzt noch jeden neuen Reifen? :irre:

    Btw ... ich fahre auch seit Längerem für die HU zur Dekra :wink: .

    Jetzt frag ich noch bei der GTÜ an. Bin auf deren Auslegung gespannt ;) .

    "Himmiherrgottsakramentkruzifixhallelujasogisagglzementnoamoineischeisshausbürschtnvareggdejamileggstamoasch!"

  • Und heute noch einen GTÜ Prüfer befragt :D !

    Der hat sich aber "etwas diplomatisch" geäußert:

    Zitat sinngemäß:

    "Wenn du mit den Motorrädern zu einer normalen HU gekommen wärst, hätte ich die Reifengrößen geprüft und sonst nichts. Da du mich aber direkt mit der Nase darauf stößt, schau ich mal nach!"

    Er hat sich meine Unterlagen geschnappt und bestimmt eine Viertelstunde am PC gesessen. Dann noch zum Telefon gegriffen und telefoniert.

    Dann kam er zu mir zurück und meinte: "Das ist eine Grauzone! Um 100% sicher zu sein, sollten die Reifen eingetragen werden." Das könne er aber auch ohne Probefahrt anhand der Herstellerbescheinigung machen. Diejenigen, die diese Bescheinigung erstellt haben, hätten sowieso mehr Ahnung und Können auf einem Motorrad! Er würde die Motorräder aber trotzdem auch ohne die Eintragung abnehmen.

    :D

    Aber im Endeffekt bin ich jetzt so schlau wie vorher: Da scheint jeder Prüfer eine andere Meinung zu haben.

    Es wird wohl darauf hinauslaufen: Entweder ein Richter klärt den Sachverhalt oder der Gesetzgeber präzisiert von selbst seine Vorgaben.

    "Himmiherrgottsakramentkruzifixhallelujasogisagglzementnoamoineischeisshausbürschtnvareggdejamileggstamoasch!"

  • Ich hatte ja wegen des bekannten Widerspruchs schon mal das BMVI angeschrieben... (vom 25.05.2021)


    Zitat aus der Antwort:


    ....Zu Ihrer Frage bezüglich eines Widerspruchs kann Ihnen mitgeteilt werden, dass für die Beurteilung abweichender Reifenkombinationen an Krafträdern die gemeinsame zwischen Bund und Länder im Jahr 2019 abgestimmte Vorgehensweise, welche am 15.08.2019 im Verkehrsblatt (VkBl. 2019, S. 530) veröffentlich wurde, maßgeblich ist. Diese Verlautbarung hat das BMVI auch auf der BMVI-Internetseite veröffentlicht.


    Das BMVI wird den AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung), der das von Ihnen angesprochenen Papier erstellt hat, bitten dieses Papier zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.


    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag

    Ihr Bürgerservice

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44

    10115 Berlin


    Zitat Ende


    Aus Sicht des BMVI ist damit klargestellt, dass die Veröffentlichung im Verkehrsblatt der rechtliche Rahmen ist.

  • Die könnten auch mal ihre Äußerung bzgl Austauschbarkeit von R, - und B in eine verwertbare Anweisung gießen. Stattdessen gibt's das nur als formlose Mitteilung auf der Homepage vom Ministerium, nix Verkehrsblatt oder Mitteilung an die obersten Landesbehörden.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Jaja bin spät zur Party aber auf meiner CBR1000F wollte ich auch den 180er eintragen lassen.


    Der Prüfer hätte die diversen alten Freigaben als Begutachtungsgrundlage akzeptiert...

    Aber!

    Er hätte mir zu jedem Reifen der in der Freigabe als 180er drinnen steht eine Modellbindung eingetragen.


    Also wenn ich den Nachweis habe das Road3, Road4, Road5 und Power 2ct als 180er erlaubt sind hätte er mir auch nur genau die Modelle eingetragen.


    Was ein Knallfrosch. Die Argumentation war "unterschiedliche Reifen von bauen selbst in der gleichen größe mal mehr oder weniger breit und können sich bei Topspeed verformen".


    Kurz um... Ich fahre den 180er uns führe den Fahrzeugschein nicht mit, so habe ich kein Papier dabei auf dem per Polizist direkt feststellen kann das der 180er falsch ist.

    2014-2016 Honda Varadero 125
    2016- 2022 Honda CBF 600

    Aktuelle Honda: Honda CBR 1000F


    Andere Bikes: 2x Guzzi V11 Sport, Guzzi V100 Mandello, Guzzi Mille GT, BMW R1100S

  • Anhand der Motorradbezeichnung kann er feststellen, dass ein 170 drau gehört... Im schlimmsten Fall brauchst du dann ein Taxi 😁

    Und ja, es ist normal, dass explizit die Reifen eingetragen werden, die du fahren darfst.

    Selbst bei der Pan in der Seriengöße hatte ich nur den BT31 und BT 32 eingetragen, die anderen nicht..

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Die Argumentation war "unterschiedliche Reifen von bauen selbst in der gleichen größe mal mehr oder weniger breit und können sich bei Topspeed verformen".

    Was genau ist an diesem Argument falsch?


    Knallfrösche sind weit verbreitet. ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Die Argumentation war "unterschiedliche Reifen von bauen selbst in der gleichen größe mal mehr oder weniger breit und können sich bei Topspeed verformen".

    Was genau ist an diesem Argument falsch?


    Knallfrösche sind weit verbreitet. ;)

    Also...

    Wenn man den Tunnelblick einschält, das eigene Denken zusammen mit der Jacke morgens in den Spind hängt und stupide Dienst nach Vorschrift ableistet. Dann ist die Argumentation völlig richtig.


    In der Praxis könnte man aber drauf kommen das ein Blick zwischen Schwinge und einem beliebigen 180er Reifen zeigt das noch ordentlich Platz vorhanden ist. Und das sich Radialreifen auch bei hohen Geschwindigkeiten nur maginal verformen.


    Die Tatsache daß ich die CBR auf der Rennstrecke schon mit dem 180er Supercorsa getrieben habe und die Maschine auf den benutzen Reifen da steht (bis zur Kante runter gefahren...) Hat ihn auch nicht davon überzeugt das die Reifen auf der Maschine funktionieren.


    Effektiv fahre ich die Karre bei dem Wetter jetzt auf einen zweiten Satz Felgen mit 170er Bridgestone T30evo und im Sommer steht sie auf 180er da weil ich sie als Reservebike mit zur Strecke nehme.


    Klar kann die Pol vor Ort recherchieren ob der 180er nicht passt. Dafür müssen sie sich aber die mühe machen das zu tun. Klar ist das möglich aber die Chance ist etwas geringer.

    2014-2016 Honda Varadero 125
    2016- 2022 Honda CBF 600

    Aktuelle Honda: Honda CBR 1000F


    Andere Bikes: 2x Guzzi V11 Sport, Guzzi V100 Mandello, Guzzi Mille GT, BMW R1100S

  • Ah ja!


    Der TÜV-Prüfer soll also seine dienstlichen Vorschriften ignorieren, seine Ausbildung vergessen und deiner Beurteilung von „reichlich“, „marginal“, „beliebig“ und „ordentlich“ folgen.


    Was für ein Idiot!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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