das Recht die aussage zu verweigern hat nicht jeder.....entweder, man ist selbst betroffener, dann brauch man sich net zu belasten...oder man ist in gerader linie verwandt oder verschwägert....
ansonsten kann man sogar mit beugehaft zur aussage ge"beugt" werden...
Aber als Angeklagter darf ich doch wohl Lügen? Also wenn ich selbst gefahren bin.... Und dann sag ich einfach das jemand aus meiner Familie gefahren ist?!
Super:D