Scheint so, als wenn ich durch den Umzug einer der glücklichen PC38-Besitzer bin, die nicht auf ne Freigabe angewiesen sind.
Wenn bei Dir steht "Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten", welche Betriebserlaubnis ist damit gemeint ?
Ich hab sowas nicht, auch nie gehabt, da meine ne EG-Typgenehmigung hat, kann das sein dass bei Dir unter "K" was anderes steht als e3*........ ?
Das Kraftfahrtbundesamt schreibt dazu u.A. :
Im "nationalen Rechtskreis" werden Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG) nach den §§ 20, 22 und 22a der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt. Typgenehmigungen in den "internationalen Rechtskreisen" richten sich nach EG sowie anwendbaren ECE-Regelungen (ECE = Economic Commission for Europe).
Eine EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile, selbstständige technische Einheiten und Fahrzeuge gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Die Inhaber von EG-Typgenehmigungen haben den Vorteil, ihre Produkte in allen Mitgliedstaaten in den Verkehr bringen zu können ohne dort ein weiteres nationales Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen.
Links:
http://www.kba.de/cln_015/nn_1…n__inhalt.html?__nnn=true
http://www.kba.de/cln_015/nn_1…ien__node.html?__nnn=true