bezüglich Rechtschutz aktueller Fall aus der eigenen Fam.:
Durch den Tatvorwurf des Vorsatzes greifen die meisten Rechtschutzversicherungen nicht mehr, da dies ja absichtlich passiert.
So soll wohl die Praxis bei den meisten Versicherungen sein
bezüglich Rechtschutz aktueller Fall aus der eigenen Fam.:
Durch den Tatvorwurf des Vorsatzes greifen die meisten Rechtschutzversicherungen nicht mehr, da dies ja absichtlich passiert.
So soll wohl die Praxis bei den meisten Versicherungen sein
Bei der Höhe der vorgeworfenen Geschwindigkeit haben die Beamten bestimmt noch mehr zu erzählen, was die Laune des Richters nicht unbedingt hebt.
In der Regel sind die Fahrzeugführer schon durch ihr verhalten Auffällig geworden bovor die Polizisten die Verfolgung aufnehmen.
Ja nee, is klar. Vermutlich frisst der Raser auch kleine Kinder.
Bei Jemanden, der mit 200 km/h durch Anliegerstraßen brettert,
kann man das als gegeben annehmen!
Ich wollte eigentlich nichts schreiben aber ich kann es mir nicht mehr verkneifen:
Wer mit 140 km/h in der Stadt fährt ist geistig nicht reif zum Motorradfahren.
Machs wie der Höniß Uli:
Steh zu deinem ****** und nehm die Schuld an. Merke es dir für das nächste mal und fahr anständig.
Wenn du das nicht kannst - gib den Schein für immer ab.
Ich bin weg und lese hier nicht mehr mit da jetzt die eh die Beschimpfungen los gehen....
Steh zu deinem ****** und nehm die Schuld an.
Ähem! Ich mag mich täuschen, aber hat der genannte Herr sich nicht selbst angezeigt,
sich anwaltlich vertreten lassen, und einem Urteil deshalb zugestimmt,
um weiteren Ermittlungen die Grundlage zu nehmen?
Nicht ganz das richtige Vorbild, oder?
Wer mit 140 km/h in der Stadt fährt ist geistig nicht reif zum Motorradfahren.
...
Ich bin weg und lese hier nicht mehr mit da jetzt die eh die Beschimpfungen los gehen....
Wolltest Du uns jetzt ein Vorbild sein bzgl. Beschimpfungen?
Bisher hatte doch noch keiner das im Honda-Board übliche Maß überschritten ...
Immer schön sachlich bleiben.
Achja... Ich wollte ja dazu gar nichts äußern, aber...
Ich wohne in ner 30er Zone.
Und wenn hier wer mit 140 reindonnern würde, wäre ich im ersten Moment vielleicht versucht, nach Fackeln und Mistgabeln zu greifen...
...nunja, diese Zeiten sind um.
Wenn die Rennleitung zu zweit 140 auf dem Polizeitacho liest, dann bist Du als Einzelner wohl auch so schnell gewesen.
Aussichten auf Erfolg einer Gerichtsverhandlung?
...kommt drauf an: Wenn der Richter kleine Kinder hat und mal so wie ich zusehen musste, wie einer nur Zentimeter vor dem Dreirädchen der Tochter zum Stehen kommt...
Manchmal
Muss man für seinen ****** auch einfach gerade stehen. Wie schnell waren wir denn wirklich?
Von unterwegs.
Die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit hängen in einem Fall wie diesem im Wesentlichen davon ab, wie gut die Polizisten sich an die "besonderen Erfordernisse" gehalten haben und wie "sorgfältig" sie waren. Ich schätze mal, wenn man die Urteile lesen würde, in denen diese Voraussetzungen festgelegt wurden, würde da auch was dazu drin stehen, was das konkret bedeutet.
Ich schätze mal, es was mit der Dauer der Verfolgung, der Beständigkeit des Abstands zum Verfolgten, der zurückgelegten Gesamtstrecke bei der Verfolgung, der Beobachtung des Tachos über einen gewissen Zeitraum durch mindestens einen der Polizisten und möglicherweise noch weiteren Dingen zu tun.
Ob es jetzt in diesem konkreten Fall so oder anders war, weiss hier keiner - nicht mal der Threadersteller, weil er ja keine Akteneinsicht hat.
Also ist es ein Schuss ins Blaue, wenn man sich verteidigt, der im Zweifel noch teurer werden kann, als die jetzt zu erwartende Geldbuße.
Im Übrigen habe ich bisher aus keinem Beitrag des TE herausgelesen, wie hoch die Geschwindigkeit seiner Ansicht nach tatsächlich war. Er versucht ja auch nicht, sich zu rechtfertigen.
Und ganz ehrlich: selbst die rechtstreuesten Mitglieder dieses Forums würden wahrscheinlich nicht mit ihrem nachgerüsteten elektronischen Fahrtenschreiber zur Polizei gehen, damit sie für eine Geschwindigkeitsübertretung bestraft werden. Es ist normal, dass man nach einem Fehler versucht, sich negativen Konsequenzen zu entziehen.
Man kann ja Fehler machen, man muss halt nur draus lernen.
Im Übrigen habe ich bisher aus keinem Beitrag des TE herausgelesen,
wie hoch die Geschwindigkeit seiner Ansicht nach tatsächlich war.
Er versucht ja auch nicht, sich zu rechtfertigen.
So sehe ich das auch.
Es bedarf daher hier auch keiner Beschimpfungen oder Lebensweisheiten wie: "Sei ein Mann...."
Der bekommt eine angemessene Packung, soviel ist gewiss.
Man fährt aber auch keine Wheelies mit 220 km/h in der Stadt.
RV's lehnen auch recht häufig die Kostenübernahme wegen "Aussichtslosigkeit" ab.
Aber nicht von Vornherein,
sondern erst nachdem eine Prüfung der Fakten die Aussichtslosigkeit belegen, nicht wahr?
Und wer macht die Prüfung und entscheidet dann über die Aussichtslosigkeit ?
Der Rechtsanwalt des Klienten nimmt Akteneinsicht
und übermittelt die Aktenlage und seine Einschätzung der Rechtsschutzversicherung.
DANACH bewertet die Rechtsschutzversicherung die Erfolgsaussichten.
By the way:
Ist mir persönlich noch nicht passiert,
dass Verfahren abgelehnt wurden.
Erste Voraussetzung dazu ist jedoch,
zu Tatvorwürfen beim Einschreiten der Polizei zu schweigen,
anstatt sich schon vor Ort um Kopf und Kragen zu reden.
Hat der Threadstarter schon mal richtig gemacht.
Ich habe da mal eine Grundsatz Frage
Ist es keine Straftat das die Polizei mit 140 Km/h durch die Stadt ballert.
Haben die einen Freibrief nur weil vor ihnen ein Motorrad vor ihnen mal kurz das Gas aufreist.
Hatten die wenigstens Blaulicht und Sirene an?
Und werft mal nicht so viel mit Steinen:D
Haben die einen Freibrief nur weil ......
Klar haben die das und dafür werden sie auch von uns bezahlt! Die haben ihren Job im vorliegenden Fall offenbar gut gemacht.