fahrzeugbrief beantragen (cb250 k bj 73)

  • Deshalb heißt sowas ja auch TEAM-work ....
    Toll Ein Anderer Machts :mad:

    gesendet von meinem Quad-Core-PC via 50000er DSL

  • Das ist so krass, da findet man keine Worte mehr. Wieviele Leute glauben sowas wohl, da die Info ja direkt von der Quelle kommt, also die werdens wohl wissen.....echt heftig....mal wieder:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Ich muss dazu jetzt doch noch etwas schreiben:
    tom_ate hat die Seiten vom LK Landsberg eingestellt, auch auf diesen wird eindeutig die Versicherung an Eides statt gefordert.
    Und zwar vom Halter. Wenn dieser einen anderen beauftragt, dann benötigt derjenige (Erwerber, der damit nicht automatisch Halter ist), eine Vollmacht und den Ausweis des letzten Halters.
    Wenn das in Landsberg schon einmal anders funktioniert hat, Glückwunsch.
    Die einfachste Methode, wie schon geschrieben, der letzte Halter beantragt eine neue Zulassungsbescheinigung unter Versicherung an Eides statt und übergibt diese an den Käufer.
    Die wenigsten Verkäufer (letzten Halter) werden dem Käufer zu einer Vollmacht noch ihren Ausweis (BPA o.ä.) aushändigen, um irgendwann nach -Erweckung des Schätzchens- in dessen Namen eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen.

  • Schau auf #14 den mittleren Link, der erklärt deine Frage.

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Bei mir war der letzte Halter verstorben und konnte keine Erklärung abgeben, weil ein großer schwerer Stein drauflag.


    Deswegen habe ich erklärt, daß ich das Motorrad mit Papieren gekauft hatte und daß ICH die Papiere verloren hatte.
    Kaufvertrag konnte ich vorweisen und falls Du keinen hast, lad einen vom ADAC aus dem Internet runter und füll ihn aus.


    Machts Euch doch nicht unnötig schwer.

  • Du hast aber schon erst mal versucht, den Stein zu entfernen, oder?:o

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Wenn jedoch das Fahrzeug länger als 10 Jahre abgemeldet ist, sind die
    Fahrzeugdaten nicht mehr im fahrzeugregister. Damit ist eine Überprüfung
    Des Fahrzeuges nach pgf 21 StVZO durch den TÜV (sog vollgutachten) angesagt.


    Der vorherige Halter wird auch gelöscht. Insofern kann man wohl trefflich drüber
    Streiten, was der Fetzen Papier mit der EV für einen Wert hat.


    Man kann als aktueller Besitzer aber ohne weiteres versichern, dass man keine Kenntnis
    Über den Verbleib der Papiere hat. Das reicht eigentlich aus.

    been there...
    done that...
    got a t-shirt !


    David Bailey wrote: If you don't have a Honda ... well, you don't have a Honda!

  • So, dann doch nochmal.
    Hallo tom_ate, #14 mittlerer Link: Wenn tatsächlich so erfolgt und erfolgreich unter gleichen Voraussetzungen abgeschlossen, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund mangelnden Urteils oder Gesetzesänderung keinerlei rechtsbindende Wirkung auf andere Fälle entfaltet.


    An Pfsc6: Beachte die Strafrechtsnormen 156 StGB falsche Versicherung an Eides statt und 267 StGB Urkundenfälschung.


    Den Rest muss jeder selber wissen und offensichtlich auch versuchen.

  • Man sieht dass die Behörde helfen könnte wenn sie wollte, aber sie treibt lieber Leute aus Verzweiflung zu falscher Versicherung an Eides statt und Urkundenfälschung. Die Maschine sollte man auf keine Fall entsorgen, da eine Anmeldung kein Problem ist, wenn man an kompetentes Personal kommt. Kompetentes Personal in einer Behörde zu finden ist aber ein Problem.....:o


    Kriegt der Fredersteller eigentlich keine eidesstattliche vom Vorbesitzer her?

    "Du redest mit deinem Motorrad? Findest du das nicht merkwürdig?"
    "Wieso? Ich finde die Gespräche mit manchen Menschen viel merkwürdiger!"

  • Hallo zusammen. Ich habe mir ein Moped (50 ccm und 60 km/h) gekauft. Das hatte keine Papiere. Ich habe beim KBA (dort machen Führerscheine gern Urlaub) über das Internet neue Papiere beantragt und gekriegt. Nun weiß ich nicht, wie es mit "erwachsenen" Motorrädern geht. Auf jeden Fall sollte dort, beim Kraftfahrtbundesamt, stehen, wie es geht.


    Habe gerade schnell nachgeschaut: Zulassungsstelle - von dort werden beim KBA neue Papiere beantragt und die Dokumente aufgeboten. 14 Tage nach Veröffentlichung gibts die Ersatz-Papiere. Wie gesagt, lt. KBA (http://www.kba.de). Viel Erfolg.


    Kay