Alles anzeigenNach meiner unmaßgeblichen Meinung sollte ein erwachsener Mensch
für sich selber entscheiden können und dürfen,
was er sich selbst zutraut und aufbürdet.
Dafür den Veranstalter eines Lehrgangs in die Pflicht nehmen zu wollen,
dürfte sich praktisch nicht machen lassen.
Während des Lehrgangs kann ein Instructer einem Teilnehmer notfalls instruieren,
keinen Meter mehr innerhalb des Geländes/Lehrgangs zu fahren (bis sich der Fahrer offensichtlich erholt hat).
Das Recht dazu ergibt sich aus dem Hausrecht und Vertragsvereinbarungen.
Aber damit ist Sense, sobald das Gelände verlassen wird.
Abgesehen davon kann man Menschen nur vor den Kopf gucken ...
Zu eigenen Erfahrungen:
Ich hab einmal bisher ein Training an Ostern mitgemacht und hatte ein Anreise von ca. 70 km.
Da bin ich morgens hingefahren und war völlig durchgefroren und froh,
dass es erstmal Kaffee und Theorie gab.
Abends bin ich auch wieder nach Hause gefahren,
muss aber zugeben, dass ich alles in Allem dann "Kaputt wie Hund" war.
Es geht mir überhaupt nicht darum, den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen, sondern einzig und allein um die Ironie der Geschichte. So empfinde ich das zumindest.