Das fragst du am besten den Gesetzgeber, der diesen Tatbestand geschaffen und sicher auch irgendwo definiert hat.
Im TV hat mal ein Verkehrspolizist gesagt, dass dieses Vergehen nicht sehr einträglich für die Staatskasse sei, weshalb es leider viel zu selten geahndet werde.
Grundloses Langsamfahren erlebe ich häufig.
Da schnarchen Leute mit 70 auf freier Landstrasse rum, das ist natürlich Verkehrsbehinderung und eine Zumutung für alle Verkehrsteilnehmer.
Da es zu Überholmanövern genervter Hinterherfahrer führt, ist es auch der Sicherheit abträglich.
Es ist schlicht und ergreifend verkappte Rücksichtslosigkeit.