Fremde Fahrzeuge - Ausland - Versicherung - Steuern - DACH u.s.w.

  • O.k. was wir nun wissen, dass der Verleih in Ordnung geht, sofern Brämerli in der Gruppe mitfährt.
    Auch die Haftpflich von Brämerli greift, wenn ein Dritter zu Schaden kommt.
    Was allerdings nicht gedeckt ist, ist die Beschädigung des Fahrzeugs durch den Deutschen Fahrer. Diese würde nur durch eine Vollkasko gedeckt; aber auch da bleibt ein Selbstbehalt. Ich denke allerdings nicht, dass Brämerli für jeden seiner Roller eine sauteure Kasko abschliesst.


    Ich hatte mal eine Zeit, wo ich öfters fremde Fahrzeuge fuhr.
    Bei meiner Privathaftpflichtversicherung konnte ich eine Zusatzversicherung für Fremdfahrzeuge abschliessen. Ausgenommen waren Fahrzeuge von Familienangehörigen.


    Also will z.B. Afrikaans den Roller von Brämerli fahren und ausschliessen, dass er für einen selbstverschuldeten Schaden aufkommen muss, muss er sich in Deutschland passend versichern lassen. Ein ADAC Schutzbrief, Reiseversicherung oder normale Privathaftpflichtversicherung genügt hierbei nicht. Letzteres muss für Fremdfahrzeuge und Selbstbehalte ausgeweitet werden.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Ergänzend zu Beitrag #8 habe ich beim Zoll nochmals Nachgefragt:


    Guten Tag Hr. Name entfernt
    Verstehe ich Sie richtig. Wenn ich dabei bin (Ich mache die Reise gemeinsam) und meine Zustimmung gebe könnte das ausreichen damit der Bekannte aus De meinen Roller fahren darf ohne dabei ein Gesetz zu verletzen? Die Reise dauert 5 Tage.

    Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir dazu nochmals Auskunft geben würden.


    Die Antwort fiel weniger konkret aus als ich es erwartet hatte, aber irgendwie doch zu meiner Zufriedenheit:



    Sehr geehrter Herr Name entfernt,
    wie Ihnen bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt, verweise ich nochmals auf folgendes Kriterium:

    • mit Ihrer Zustimmung, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt der Nutzung ebenfalls nachweislich in der EU aufhalten. Dieser Nachweis des Aufenthaltes kann im allgemeinen nur erbracht werden, wenn Sie sich ebenfalls im Fahrzeug befinden.


    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Name entfernt


    Generalzolldirektion
    Zentrale Auskunft
    Postfach 10 07 61
    01077 Dresden


    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de


    Internet: http://www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr


    Vermutlich darf mir der nette Herr nicht schreiben "Ja, so darfst Du das machen", nichtmal "Ja so wird das vermutlich in Ordenung gehen". Darum die wiederholung des einzelnen Punktes. Was mein Ihr? Oder gibt es hier sogar jemanden, der sich mit Amtsdeutsch auskennt? Ich hatte von "trotzdem" schon mal Texte gelesen die den Eindruck vermitteln, der Mann könnte sich mit der Materie auskennen. :wink:


    Für mich klingt das wie ein "GO". Fehlt noch die Versicherung.


    LG Brämerli

  • Wenn Du 1:1 zittiert hast - dann hast Du doch eine mögliche Absage wenn man so will:
    "Dieser Nachweis des Aufenthaltes kann im allgemeinen nur erbracht werden, wenn Sie sich ebenfalls im Fahrzeug befinden."
    = "im Fahrzeug"; im Pkw zusammen reisen - oder auf einem Bike zusammen reisen - oder ??? <=(das wird dann Auslegungssache, was noch reicht, wie nah Du sozusagen dran oder dabei sein musst!).


    ... der Auskunfterteiler hat sich schon in klarem Beamten-/Gesetzesdeutsch ausgedrückt nach dem was er nachlesen kann außerhalb von Urteilen denke ich.


    Guy B.

  • Klarer geht es nicht in Schland, wenn man sich nicht ein ganz häßliches "dududu" von Rechtanwälten einhandeln möchte.
    Die sind nämlich (als Berufsgruppe) der Auffassung, dass ihnen Einkünfte entgehen, wenn Andere für lau im konkreten Einzelfall beraten.


    Es sieht so aus, als habe es die internationale Verwickelung:
    Schweizer lässt sich in seinem PKW von Deutschem chauffieren und wird erfolglos angeschissen schon gegeben.


    Ein großherziger schweizer Rollerfahrer, der auf einer gemeinsamen Tour eines seiner Fahrzeuge einem Deutschen zum Test gibt, scheint dagegen noch keinem untervögeltem Zöller vor die Flinte gelaufen zu sein.


    Tatsächlich sind internationale Verwicklungen daher nicht völlig ausgeschlossen, aber nur so wahrscheinlich wie eine Groko.:D


    Gesendet von meinem Moto G (4) mit Tapatalk

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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    Einmal editiert, zuletzt von Afrikaans ()

  • Hat der Zöllner deine Mail überhaupt richig gelesen? IM Fahrzeug...

  • Der Zöllner richtet sich nach Gesetzen, Verordnungen und deren Ausführungsbestimmungen.
    So wird er offensichtlich zum PKW etwas gefunden haben, zur Spezies Roller aber nicht.
    Es ist nicht an ihm, Bestimmungen nach seinem Verständnis auf's Zweirad umzudeuten.
    Also führt er an, was er hat.

  • Wenn er was zum PKW findet muss es ihm klar sein, dass es nicht zum Roller passt. das kann man wohl von einem Zollbeamten erwarten.

  • Ich denke es geht darum, dass ich dabei, also beim Fahrzeug bin. Mir reicht das. Ich habe beruflich mit Verträgen zu tun. Software Nutzungsrechte. Die Firma will wissen, wer, was, wie, wo, wann, wozu mit der SW gemacht werden darf, nur steht das so auf die Fragen ausgerichtet nicht im Vertrag drin. Man kommt nicht darum herum den Vertrag zu interpretieren. Der Zollbeamte ist nicht in der Position die oder das Gesetzt für mich zu interpretieren. Darum kann er nur daraus zitieren. Interpretieren muss jeder selber.


    LG Brämerli

  • Also ist Klar, dass beim Grenzübertritt unbedingt erst Brämerli die Grenze von CH nach I passieren muss.

    Nicht, dass Afrikaans schon in Italien steht wenn Brämerli 5 Meter hinter ihm noch auf Schweizer Boden verweilt, sonst kommt Afrikaans wegen Steuervergehen dran


    Selbstverständlich muss bei der Rückfahrt in die Schweiz erst Afrikaans den Schlagbaum passieren.



    Hey, wohl Kleinigkeiten, aber wenn der Teu........ääääh der Zollbeamte will .....

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  • Am besten schieben wir die Roller nebeneinander über die Grenze. Nein, auch das löst nicht das Problem dass wir uns immer im gleichen Land aufhalten müssen. Bis jetzt ist es nicht klar oder geplant, dass Afrikaans den Roller fährt. Der Roller ist noch verfügbar. Eventuell will Shadow Witch und ja begleiten... :)-

  • Du schiebst beide über die Grenze?!


    Genau! Das ist die einzige lösung bei der ich immer da bin wo meine Roller sind. Ich bin sicher, wir werden auf die Tour 4 Stunden an Zoll festhängen. :-)

  • Genau!


    Immerhin ist nicht auszuschließen, dass es mich vor Widerwillen schüttelt!
    Und der Gabü würde ich SELBSTVERSTÄNDLICH den Vortritt lassen.
    Grigori freut sich auch über Bewegung!
    Und wenn wir alle die Augen und Ohren ein bisschen zukneifen,
    geht der doch auch als Roller durch. :uguck:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Jetzt wird es ja richtig Bunt hier. OT von mir aus gerne im Rollerauffahrt Fred weiter laufen lassen.


    :wink: Brämerli