O.k. was wir nun wissen, dass der Verleih in Ordnung geht, sofern Brämerli in der Gruppe mitfährt.
Auch die Haftpflich von Brämerli greift, wenn ein Dritter zu Schaden kommt.
Was allerdings nicht gedeckt ist, ist die Beschädigung des Fahrzeugs durch den Deutschen Fahrer. Diese würde nur durch eine Vollkasko gedeckt; aber auch da bleibt ein Selbstbehalt. Ich denke allerdings nicht, dass Brämerli für jeden seiner Roller eine sauteure Kasko abschliesst.
Ich hatte mal eine Zeit, wo ich öfters fremde Fahrzeuge fuhr.
Bei meiner Privathaftpflichtversicherung konnte ich eine Zusatzversicherung für Fremdfahrzeuge abschliessen. Ausgenommen waren Fahrzeuge von Familienangehörigen.
Also will z.B. Afrikaans den Roller von Brämerli fahren und ausschliessen, dass er für einen selbstverschuldeten Schaden aufkommen muss, muss er sich in Deutschland passend versichern lassen. Ein ADAC Schutzbrief, Reiseversicherung oder normale Privathaftpflichtversicherung genügt hierbei nicht. Letzteres muss für Fremdfahrzeuge und Selbstbehalte ausgeweitet werden.