• Im Orginaltext des Fahrverbots gibt es keinen Hinweis, dass bei Motorrädern nach dem alten Messverfahren vor November 1980 ein Aufschlag von 21 db(A) zu dem eingetragenen Standgeräusch hinzu addiert werden muss und somit gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage!

    https://www.tirol.gv.at/verkeh…echt/motorrad-fahrverbot/

    Jetzt geht doch mal von den Daten weg: Wichtig ist, ob "N" oder "P" im Feld steht. Bei "P" gibt es sowieso keinen Zuschlag, die CM fällt wohl darunter.

    Bei "N" gibt es wohl diesen Zuschlag, der aber egtl. zugunsten der Motorräder ausfällt, also dass man ein solches Motorrad messen kann und vergleichen kann. Limit ist da plus 21 plus Toleranz von 5 dB(A).


    Ja, im offiziellen Fahrverbot ist das kein Thema, da steht meines Wissens nur was von 95; nur in den FAQ (letzter Link von mir) unter Punkt 16. Das halte ich nicht für eine klare, eindeutige Regelung und die Rechtsverbindlichkeit wäre zu bezweifeln. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.

  • :roll1:

    Jetzt müsste bitte mal jemand in den Schein einer CM schauen, was da drin steht.

    Wenn Du es denn so genau brauchst - ich hab mal in 5 aktuelle Scheine (ZB-I) und 4 alte Briefe geschaut ...

    Ölbrenner (EZ 1980) neu ZB-I 075 (alter Brief 75N)

    Chopper (1983) 86 (86)

    Tourer (1984) 089

    Scrambler (1982) 89P (89P)

    Projekt5 (1984) 89 (89P)


    Wenn es denn für N einen Zuschlag gäbe, wäre der Ölbrenner mit dem alten Eintrag "75N" kritisch, aber das N ist wohl abhanden gekommen :happy:

    Tourer, Scrambler und Projekt5 sind CM 400 Custom (Scrambler wohl US-Import, die Custom wurde 82 meines Wissens hier nicht verkauft).






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • .................

    Ja, im offiziellen Fahrverbot ist das kein Thema, da steht meines Wissens nur was von 95; nur in den FAQ (letzter Link von mir) unter Punkt 16. Das halte ich nicht für eine klare, eindeutige Regelung und die Rechtsverbindlichkeit wäre zu bezweifeln. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.

    Alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften müssen juristisch eindeutig verfasst sein, einschließlich aller eventuellen Ausnahme- und Stichtagsregelungen. Weil im Fahrverbot zum "Standgeräusch laut Zulassung" keine abweichende Regelungen formuliert sind, gilt der im Fahrzeugschein eingetragene Wert uneingeschränkt.

  • Hast Du Dir FAQ Nr. 16 mal durchgelesen? Die messen nicht - die schauen nur in die Papiere. Und wenn sie Dich bei einer Kontrolle auf einer der gesperrten Strassen anhalten und in Deinem Schein steht 75N oder mehrN, dann darfst Du zu Fuß zu Deinem Rechtsanwalt laufen. Und 7 Jahre später entscheidet der EuGH vielleicht, dass das nicht präzise genug formuliert ist und nachgebessert werden muss.

    Nur fahren darfst Du da trotzdem nicht.



    ... und ich mit meinem Ölbrenner darf - weil da nur noch 75 steht, ohne N :banana: :happy:

    Mit den anderen sowieso :D






    :wavey:

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    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Vor meinem obigen Beitrag hatte ich tatsächlich nur den Text des Fahrverbots aber noch nicht die FAQ durchgelesen.:roll:

    Somit haben sich meine Einwände erledigt.

  • Ich bin im Moment und auf die nächste Zeit nicht daheim und kann so nicht in die alten Scheine der Hondas schauen.

    Habe einen Fahrzeugschein (LS650, EZL 1987, wirklich noch Schein, ausgestellt 2000) und eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (XL600RM, EZL 1987, ausgestellt 2017) im Geldbeutel dabei.


    Bei der LS steht im Schein:

    Standgeräusch dB(A) 92P

    Fahrgeräusch dB(A) 85


    Bei der XL steht in der Zulassungbesch. T1

    U1 (Standgeräusch in dB(A)) 88

    U3 (Fahrgeräusch in dB(A)) 84

    (keine Kennbuchstaben wie P oder N)


    Bei den XL250K3 meine ich, daß da 77N drin stand.

  • Wahrscheinlich wäre bei der XL der Unterschied zwischen alter und neuer Messmethode auch nicht 21dB, sondern eher weniger (siehe bei Ölbrenner und Chopper, die ich als baugleich ansehe - beides CM 400T). Vermutlich kommt nur bei größeren Maschinen mit entsprechend Abgasvolumen diese Differenz wirklich zustande.

    Aber es werden nunmal 21dB draufgerechnet, weil man sich damals auf diesen Wert geeinigt hat - damit wärst Du dann auch im roten Bereich.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • 16. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ein Standgeräuschwert (Nahfeldpegel) von 80N eingetragen. Darf ich die betroffenen Strecken befahren?

    Das Kürzel „N“ hinter dem Wert bedeutet Nahfeldmessung, welche früher durchgeführt wurde. Um eine Umrechnung auf das heutige Standgeräusch durchführen zu können, ist der Wert von 21 dazuzurechnen, somit hätte das Fahrzeug ein Standgeräusch von 80 + 21 somit 101 dB (A) und ist folglich vom Fahrverbot betroffen.



    Ich dachte, nur bei den "N" gekennzeichneten, also vor 1980 werden die 21 draufgerechnet.

    Bei "P" war ich mir jetzt nicht mehr sicher und bei U1 ohne weitere Angabe jetzt auch nicht mehr.


    Gibt es die Buchstabenkennung hinter dem Meßwert in den Zulassungsbescheinigungen überhaupt?

    Ich hatte bisher immer nur Scheine (die alten), die XL600 ist die erste mit ZulBesch1.


  • Ja.

    Ich dachte, nur bei den "N" gekennzeichneten, also vor 1980 werden die 21 draufgerechnet.

    So kenne ich das auch - also wäre Deine XL250 mit 77N rechnerisch bei 98 als Vergleichswert für die neue Messmethode. In #502 hatte ich auch die XL250 gemeint.


    Gibt es die Buchstabenkennung hinter dem Meßwert in den Zulassungsbescheinigungen überhaupt?

    Zumindest das P steht ja bei mir auch bei einer mit drin - da es aber nicht für die Berechnung von irgendwelchem Vergleichswert gebraucht wird, ist das nicht weiter wichtig. Dass das N bei meinem Ölbrenner weg ist, halte ich für ein Versehen der Zulassungsstelle - sonst hätten die das Mopped ja ohne Grund für erheblich leiser erklärt.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Nun bin ich auch mal neugierig.. Ich hoffe ihr seht mir nach, dass ich nicht so ganz durchblicke und rechnet vielleicht für mich mal nach heutigen Maßstäben um:


    Honda CJ250T: U1: 76N, U2: - , U3: 77N

    Kawasaki KL250A: U1: 75N, U2: -, U3: 82N

    Kreidler RS: U1.: 70dB(A)N, U2.: -, U3: 78dB(A)N

    Kreidler Super 4: U1: 76 DIN Phon, U2.: -, U3: 78 DIN Phon

    Kreidler RS: U1: 73dB(A)N, U2: 6375U/min, U3: 79dB(A)N

    Kreidler RS: U1: 80dB(A)N, U2: 6500U/min, U3: 88dB(A)N

  • Ist ganz einfach - überall wo ein N dahinter steht, wurde die Nahfeldmessungen des Standgeräuschs (Wert U1) nach heutigen Maßstäben mit zuviel Abstand gemacht. Deshalb werden - um Vergleichswerte zur heutigen Messmethode zu bekommen - pauschal 21dB draufgerechnet.

    Das heisst, alles was über 74N ist, ist vom Fahrverbot auf den betroffenen Strecken in Tirol erfasst.


    Wie die DIN Phon-Werte umgerechnet werden :nixweiss:


    Die Fahrgeräusch-Werte (U3) sind in diesem Zusammenhang uninteressant.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Kreidler RS: U1.: 70dB(A)N, U2.: -, U3: 78dB(A)N

    Kreidler Super 4: U1: 76 DIN Phon, U2.: -, U3: 78 DIN Phon

    Kreidler RS: U1: 73dB(A)N, U2: 6375U/min, U3: 79dB(A)N

    Kreidler RS: U1: 80dB(A)N, U2: 6500U/min, U3: 88dB(A)N

    Meine Hochachtung, kleines Vermögen!

    Es gibt immer den Einen der es besser weiß, auch wenn er keine Ahnung hat.

  • Nach Euren Ausführungen klingt die Sache ja ziemlich kompliziert

    und für den Durchschnittsbürger wenig überschaubar.


    In meinem Zulassungsschein steht nur:

    U1 Standgeräusch / 97 dBA / U2 bei Drehzahl / 4875 min-1

    Denke das ist der Wert mit dem ich nicht mehr fahren darf.

    Auch wenn ich ein Gutachten über eine geringere Geräuschentwicklung mitführe

    Servus und Gut Pfad
    Mickey