Im Orginaltext des Fahrverbots gibt es keinen Hinweis, dass bei Motorrädern nach dem alten Messverfahren vor November 1980 ein Aufschlag von 21 db(A) zu dem eingetragenen Standgeräusch hinzu addiert werden muss und somit gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage!
Jetzt geht doch mal von den Daten weg: Wichtig ist, ob "N" oder "P" im Feld steht. Bei "P" gibt es sowieso keinen Zuschlag, die CM fällt wohl darunter.
Bei "N" gibt es wohl diesen Zuschlag, der aber egtl. zugunsten der Motorräder ausfällt, also dass man ein solches Motorrad messen kann und vergleichen kann. Limit ist da plus 21 plus Toleranz von 5 dB(A).
Ja, im offiziellen Fahrverbot ist das kein Thema, da steht meines Wissens nur was von 95; nur in den FAQ (letzter Link von mir) unter Punkt 16. Das halte ich nicht für eine klare, eindeutige Regelung und die Rechtsverbindlichkeit wäre zu bezweifeln. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen.