Ist überhaupt nicht kompliziert.
Wenn im Feld U1 96 oder mehr eingetragen ist, darfst Du die eingeschränkten Strecken nicht fahren.
Wenn im Feld U1 75N oder mehr eingetragen ist, darfst Du die eingeschränkten Strecken auch nicht fahren.
Das ist die einzige einfach handhabbare Möglichkeit für die Kontrollorgane. Einfache und schnelle Ja/Nein-Unterscheidung.
Wenn Du ein Gutachten hast und mit Bezug darauf der Wert in U1 geändert wird auf beispielsweise 87, darfst Du dort fahren. Musst Dir nur die Mühe machen, mit dem Gutachten bei der Zulassungsstelle die Änderung eintragen zu lassen. Ohne Eintragung nix wert.