Wiederinbetriebnahme CB350 Bj.1970

  • ... in der Normalstellung (Bild 2) macht die Schwimmernadel nicht zu, weil dem Schwimmer wohl Auftrieb fehlt oder irgendwo hängen bleibt.

    Umgedreht (Bild1) fällt die Schwimmernadel durch ihr Eigengewicht nach "unten" und verschließt die Kammer.


    Das "Füttern" des Vergasers über den Ablaufstutzen ist schon ungewöhnlich, ob das Einfluß hat ???

    Ich denke schon, denn die Schwimmernadel hat gar nichts abzusperren, wenn der Sprit aus einer anderen Richtung kommt - der Spritfluß wird nicht abgestellt bei dieser Anordnung.

  • An meiner 550er war an einem Vergaser eine verstopfte Schwimmerkammer Belüftung schuld. Das Überlaufröhrchen war verstopft und die anderen Öffnungen waren auch nicht wirklich frei. Hab das Teil mindestens 3-4 mal zerlegt + 2 mal Nadel wechsel.

  • Dein Ernst? das ist nicht der Spritanschluss, sondern die Entlüftung/Überlauf, wenn du ihn Kopfüber montierst müsste er trotzdem auslaufen.

    Der Spritschlauch gehört an den hinteren Anschluss, nicht an den an der Schwimmerkammer

    Mit freundlichen Grüßen
    Grischa

  • HAHA - ja genau das hab ich mir auch gerade gedacht!
    Falscher Anschluss für den Benzin - das kann nicht funzen

  • Dachte die wären zum Test da angeschlossen. Aber auf den anderen Bildern hast die Benzinschläuche ja tatsächlich auf den Ablaufröhrchen...

    Auf einem älteren Vergaser Bild hast rote Kringel draufgemalt, der Stutzen rechts unten, da gehören die Zulaufschläuche drauf

  • Hallo, nachdem ich dank eurer Hilfe mein Vergaser Problem gelöst habe (Mann bin ich blöd), möchte ich jetzt zum TÜV fahren. Jetzt kommt das nächste Problem. Ich hab keinen Fahrzeugbrief wegen der technischen Daten. Der TÜV Mensch sagt, eine Kopie eines Fahrzeugbriefes wäre vorteilhaft. Nun meine Frage, kann mir jemand eine Kopie zur Verfügung stellen. Wäre euch sehr Dankbar. Für Unkosten würde ich natürlich aufkommen.

    Gruß Erwin

  • Hallo,


    ich habe einen CB350-Brief - von einer Anfang der 90er aus Frankreich importierten Maschine, die im Deutschland schon mal zugelassen wurde.

    Allerdings stimmen die Daten vorn und hinten nicht, 350 cm³ (statt 325 cm³), 24 kW bei 9500 / min und 370 kg zul. Gesamtgewicht (345 kg müssten korrekt sein).


    Allerdings erzählte mir ein TÜV-Prüfen - er brauche eigentlich nur die Nummer der ABE / Typengenehmigung, die ABE könne er in Flensburg nachschauen und herunterladen -

    die liegen alle dort im PDF-Format eingescannt vor - und alle Daten für die Fahrzeugpapiere stehen in der ABE (eigentlich noch genauer als in den Papieren).


    Die ABE-Nummer für die CB350 ist "7296" (Quelle orig. Honda Reifen-Freigabe-Liste),


    analog der CB250 müsste es noch Nachtrag I, II und III geben (K2, K3, ... -> "disc"-Modelle - Ergänzungen).

    Das steht normalerweise im (alten) Brief - bei meiner Import ist nur 00000.


    Grüße, Chris

  • Hallo zusammen

    Ich bräuchte mal wieder ein paar gut Tipps. Ich kann bei meiner Honda bei laufendem Motor keinen Leergang einlegen. Kann alle Gänge durchschalten, rauf und runter. Bei abgestelltem Motor kann ich den Leergang problemlos einlegen.

    Die Kupplung sollte aber ordentlich trennen, da beim einlegen des ersten Ganges der Motor nicht abgewürgt wird. Woran kann das liegen?.

  • :wink1:


    Die Ölbadkupplungen kleben immer etwas - manche etwas mehr und manche etwas weniger :o und wenn sich in den Mitnehmer-Kanten des Kupplungskorbes erstmal Druckstellen eingearbeitet haben (sogenannte "Rattermarken"), bewegen sich die Scheiben noch unwilliger auseinander.


    Kannst Du denn in Neutral schalten, wenn das Mopped noch rollt? Bei meinem Chopper kann ich, solange er noch langsam rollt, vollkommen problemlos von 2 oder 1 in den Leerlauf schalten. Wenn das Ding erstmal steht, ist die Schaltung schwergängig und ich komme nur von 2 auf 1 oder umgekehrt.

    Schiebe ich auf das Alter (Verschleiss) - bin ja selber auch nicht mehr ganz frisch und ganz fit :roll1:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Hallo Olaf

    Danke für die Antwort. Hab ich so noch nicht explizit probiert, werde ich jetzt gleich ausprobieren.

    Danke Erwin

  • ist bei mir ähnlich, mal gehts besser mal nicht.Ich leb damit.

    Alteisenfahrer

  • Hallo miteinander, hab mein Schmuckstück jetzt kpl. fertig. Hab den §21, hab die HU, dann ab zur Zulassungsstelle. Jetzt gehts los, da ich nur einen Kaufvertrag habe, kann ich das Motorrad nicht zulassen. Begründung: Der Kaufvertrag ist kein Beleg dafür, das der Verkäufer auch der rechtmäßige alleinige Besitzer der Maschine war. Es könnten ja noch rechte dritter vorhanden sein. Damit ich abgesichert bin, brauche ich eine eidesstattliche Versicherung des Verkäufers, die vom Notar besiegelt sein muss. Und das für ein Motorrad mit Kaufpreis 500€. Sagt mal ist das bei euch genauso ?. Oder wiehert hier nur bei uns der Amtsschimmel.

  • Meine 550er war 30 Jahre abgemeldet, TÜV ging 10 Minuten und auf der Zulassungsstelle keine 20 Minuten. Nein, so etwas braucht es zum Glück nicht.

  • Hallo Erwin,

    manche Zulassungsstellen wollen einfach nicht so recht (In Oberbayern scheinen die etwas knausriger zu sein).

    Ich habe vor einem Jahr eine alte Kawasaki Z200 (die wurden einst fast mal "weggeworfen") als Ersatzteilspender erworben und aufgrund des Zustands (motor lief zu gut, 13000 km) auch wiederzugelassen.

    Ich habe versucht, etwas die Fahrzeug-Historie zu recherchieren, kam zum Vorvorbesitzer - der Erzähle mit, wann und wo er sie gekauft habe (20 Jahre zurück) - weitere recherchen verliefen im Sand,

    fragte bei Kawasaki (Email) an, diese konnten mir sogar das Datum der Erstzulassung nennen (!!!),

    und versicherte mich, dass das Fahrzeug niocht als gestohlen gemeldet ist (Anfrag können die Zulassungsbehörden machen)

    damit ging ich zur Stadt, erzählte alles genauso und legte einen Ausdruck mit dem Schriftverkehr von kawasaki vor.

    Nach Beratung mit dem Chef sagrte man mir, ich solle alles so schriftlich mit Unterschrift abgeben - ich habe alles quasi als "Bericht" getippt und unterschrieben

    und dann auch eine Zulassung bekommen.


    Begründung: nach so langer zeit ließen sich nicht mehr mehrt Recherchen machen und die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dritter Rechte anmeldet sind gehen nach 20 Jahren gegen Null.

    Das Fahrzeug war nirgends mehr wo gespeichert - also auch nie als vermisst gemeldet worden.


    Grüße



    P.s: Rechte dritter sind vielleicht die eine Sache - die andere ist, dass alte briefe auch auf Kleinanzeigen gehandelt werden - von "verschrotteten Fahrzeugen" - da könnte es, wenn alles unglücklich läuft Probleme geben.